Zusammenarbeit unter den Gemeinden

Beschreibung

QV EFZ Branche öffentliche Verwaltung Mindmap am Zusammenarbeit unter den Gemeinden, erstellt von Iris Lüthi am 13/03/2018.
Iris Lüthi
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Zusammenfassung der Ressource

Zusammenarbeit unter den Gemeinden

Anmerkungen:

  • Ziel:  Rationalisierung, Optimierung & Professionalisierung des Angebots sowie Kostensparung
  1. Zweckverband

    Anmerkungen:

    • Definition: Zusammenschluss von selbständigen Gemeinden zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigenen Organen zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben.
    1. Feuerwehr
      1. Spital
        1. Schwimmbad
          1. Abwasser
            1. Wasser
            2. Anschlussvertrag

              Anmerkungen:

              • Definition: Vertrag zwischen Gemeinden, um eine Leistung der einen Gemeinden den anderen zur Verfügung zu stellen.
              1. Forst
                1. Ortsbus
                  1. Schiessanlage
                  2. Aufgabenübertragung

                    Anmerkungen:

                    • Definition: Gewisse einzelne Aufgaben können an Dritte übertragen werden. Diese können Organe des öffentlichen oder des privaten Rechts sein. Die Aufgabenübertragung kann gesetzlich oder vertraglich erfolgen.
                    1. Betreuung Asylbewerbende
                      1. Sicherheitsaufgaben (Securitas)
                        1. Vermessungen
                        2. Privatrechtliche Zusammenschlüsse

                          Anmerkungen:

                          • Definition: Bei privatrechtlichen Zusammenschlüsse könne privatrechtliche Organisationen miteinbezogen werden, was bei den übrigen Formen der Zusammenarbeit nicht möglich ist. Damit besitzen privatrechtliche Zusammenschlüsse auch keine umfassende staatliche Gewalt und unterstehen dem ordentlichen Privatrecht.
                          1. Elektrizitätswerke
                            1. Müllabfuhr
                            2. Öffentliche-rechtliche Anstalten

                              Anmerkungen:

                              • Definition:  Diese Anstalten haben eigene Organe, eigenes Vermögen, eigenes Personal & einen eigenen Finanzhaushalt. Die Auslagerung in eine selbstständige Anstalt kann vor allem für die Verselbstständigung von Dienstleistungen zweckmässig sein.
                              1. Altersheime
                                1. Wasser- & Energieversorgung
                                  1. Abfallentsorgung
                                  Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

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