Zusammenfassung der Ressource
Wertpapiere
- nach verbrieftem
Recht
- Forderungsrechte (Gläubigerrechte)
- Schuldverschreibungen:
Forderung auf Rückzahlung des
Kapitalbetrags
- Mitgliedschaftsrechte
- Aktien: Mitglied an der
Gesellschaft, die die Aktie
verkäuft
- Miteigentumsrechte
- Investmentzertifikate: Inhaber
besitzt ein Miteigentumsrecht
nach Bruchteilen am
Sondervermögen
- nach Art der
Übertragung
- Inhaberpapiere
- Inhaber nicht namentlich genannt
- Das Recht aus dem
Papier folgt dem
Recht am Papier
- Orderpapierer
- Inhaber namentlich genannt
- Übertragung erfolgt durch
Indossament
(Übertragungsvermerk auf d.
Rückseite)
- Geborene Orderpapiere
- Kraft Gesetzes Orderpapiere
(z.B. Scheck, Wechsel)
- Gekorene Orderpapiere
- Werden erst durch
Orderklausel zur Orderpapier
- Rektapapiere
(Namenspapiere)
- Inhaber namentlich genannt
- Übertragung erfolgt
durch Abtretung
(Zession)
- Das Recht am
Papier folgt dem
Recht aus dem
Papier
- Nach dem
Ertrag
- Wertpapiere mit festtem
Zinsertrag
- Schuldverschreibung
- Vorher bestimmter Zinsertrag
- an bestimmten
Zinsterminen
(halb)jährlich gezahlt
- Wertpapiere mit
schwankendem Zinsertrag
- Aktien, Kuxe,
Investmentzertifikate