Zusammenfassung der Ressource
Unternehmerbegriff
- Unternehmer kraft
Betreibens eines
Unternehmens (§ 1 UGB)
Anmerkungen:
- Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein.
- Freiberufler + Land- & Forstwirte sind ausgenommen, können sich aber dem 1. Buch freiwillig unterwerfen.
- Unternehmer kraft
Rechtsform (§ 2 UGB)
(GmbH, AG, SE, ...)
- Unternehmer kraft
Eintragung, (da sie tatsächlich
kein Unternehmen (mehr)
betreiben.) (§ 3 UGB)
- Scheinunternehmer kraft
unternehmerischen
Auftretens
Anmerkungen:
- - Rechtsscheinhaftung : (i) Zurechenbarkeit, (ii) Schutzwürdigkeit (leichte Fahrlässigkeit schadet), (iii) kausaler Rechtsschein
- Wahlrecht des gutgläubigen Dritten (keine Rosinentheorie)