Zusammenfassung der Ressource
Arbeitsgerichtsbarkeit
- Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
- sachlich
- Streitigkeiten
zwischen AG und
AN
- Streitigkeiten
zwischen
Tarifvertragsparteien
- Streitigkeiten aus dem BVG und MitbestGesetz
- örtlich
- Wohn- bzw. Geschäftssitz des
Beklagten - also üblicherweise die
Arbeitsstätte des AN
- Instanzenweg
- 1. Instanz: Klage
- Arbeitsgericht
- a) Versuch gütlicher Einigung
- b) wenn a) erfolglos: Streitverfahren
und Urteil
- Prozessvertretung: Anwalt, Verbandsvertreter oder AN selbst
- 2. Instanz: Berufung
- Landesarbeitsgericht
- (ab bestimmten Streitwert)
- Prozessvertretung: Anwalt o. Verbandsvertreter
- 3. Instanz: Revision
- Bundesarbeitsgericht
- wenn Urteil von
grundsätzlicher Bedeutung oder
von bisheriger Rechtsprechung
abweichend
- Prozessvertretung: Anwalt