Zusammenfassung der Ressource
Lehre
- Lehrvertrag
- Art, Dauer, Lohn Probezeit,
Arbeitszeit, Ferien
- Eltern, Lehrmeister, Ich, Kanton
- Schriftlich
- Probezeit
- 1-6 Monate
- Kann auf 6 Monate
verlängert wenn
einverstanden
- Pflichten Lehrling
- Lernziel/LAP erreichen
- Anweisungen befolge /
sorgfältig mit Materialien
umgehen
- Berufsschule besuchen
- Arbeitszeit
- Max. 9 Std. pro Tag
- In einem Zeitraum
von 12 Std. liegen
- Nacht und Sonntagsarbeit grundsätz.
nicht arbeiten
- Überstunden
- Erst ab 16 Jahren
- Sie müssen zugemutet
werden
- Müssen immer entschädigt
werden: Freizeit oder 25%
Lohnzuschlag
- Ferien
- Bis zum 20. Lebensjahr
min. 5 Wochen
- Lehrmeister kann die
Ferien bestimmen
- Max. 8 bezahlte Feiertage
- Lohn
- Keinen Gesetzlichen Mindetslohn
- Lehrmeister kann Abzug machen
wenn absichtlich Schaden zugefügt
wurde
- Stützkurse: kein Abzug.
Kein Stücklohn
(Akkordarbeit) bezahlen
- Persönlichkeitsschutz
- Lehrmeister schützt:
Gewalt Drohung
Belästigung
- Keine Vorschriften
gegen äusseres
erscheinen
- Achtung der Würde des Menschen
- Absenzen
- Keine Konsequ. bei Krankheit, Militär
wichtige Ereignisse in Familie
- Unbegründet fehlt = Konsequenzen rechen
- Nach mehr als 2 Tage Arztzeugniss
- Auflösung Lehrvertrag
- Wenn wichtige Gründe
vorliegen/ Kann auch Fristlos
- Wenn man nicht geeignet ist /
Schlechte schulische Leistungen
- Das BBG erlaubt auch bei
gegenseitigen einverst.
aufzulösen
- Freifächer
- Halben Tag pro Woche
Freifachkurse oder Stützkurse
besuchen
- Lehrmeister oder Schule
darf nicht verbieten
ausser schlechte
Schulische Leistungen
- Pflichten Lehrmeister
- Muss mich Fachgemäss ausbilden
- Muss mich Berufsunfall
versichern und Prämien dafür
bezahlen
- Muss am Ende der Lehre ein
Lehrzeugnis geben
- Lehrzeugnisinhalt
- Fähigkeit
- Leistung
- Verhalten
- Reglemente
- Gesetzbücher
- BBG 14 Berufsbildungsgesetz
- BBV 8 Berufsbildungsverordnung
- / OR 344-346A Obligationenrecht /
ARG Arbeitsgesetz