Zusammenfassung der Ressource
Gesetzgebung in
der EU
- EU-Kommission
- Funktion und Aufgaben
- Exekutive der EU
- Haushaltplanung
- Festlegung von Zielen und Prioritäten
- Initiativrecht nach Subsidiaritätsprinzip
- Internationale Vertretung
- Zusammensetzung
- 28
Kommissare
(aus jedem
Land einer)
- Entscheidungsverfahren
- Mehrheitsentscheidung
- Besonderheiten
- Jeder Kommisar vertritt einen Politikbereich
- Ministerrat
- Rat der EU
(legislative)
- verabschieden Gesetze, erlauben neue und ändern Gesetze
- Abstimmung: Mehrheit von 55% ist gefordert
- Beschluss wird verhindert wenn mind.4
Länder, die 35% der EU-Gesamtbev.
bilden dagegen nicht
- Außen- und Sicherheitspolitik der Eu
- Abschluss internationaler
Übereinkünfte zwischen EU und
anderen Staaten
- Genehmigung des Haushaltsplans der EU
- bei sensiblen Angelegenheiten
(Außenpolitik) und Steuern ist
Einstimmigkeit erforderlich
- Zusammensetzung
- keine festen
Mitglieder
- tritt in 10
verschiedenen
Konfigurationen
- jedes EU-Land schickt
für bevorstehendes
Thema zuständigen
Minister nach Brüssel
- Funktion und Aufgaben
- Er verhandelt und
erlässt EU-Rechtskräfte
- Er koordiniert die Politik
der Mitgliedstatten
- Wirtschafts- und Haushaltspolitik
- Bild, Kultur, Jugend und Sport
- Beschäftigungspolitik
- Er entwickelt die
gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik
der EU
- Er schließt
internationale
Abkommen ab
- Er stellt den
EU-Haushaltsplan fest
- Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH gegründet 1952,Luxemburg)
- Funktion und Aufaben
- Das EuGH gewährleistet, dass
EU-Recht in allen
EU-Mitgliedsländern auf die
gleiche Weise angewendet wird
und sorgt dafür, dass Länder
und EU-Institutionen das
Eu-Recht einhalten
- - Auslegung des Rechts
(Vorabentscheidungsersuche)
- - Durchsetzung des Rechts
(Vertragsverletzungsklagen)
- - Annullierung von
EU-Rechtsakten
(Nichtigkeitsklagen)
- -Gewährleistet ein Eingreifen der EU
(Untätigkeitsklage)
- - Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen
(Unmittelbare Klage)
- Zusammensetzung
- - Gerichtshof --> Ein Richter aus jedem EU-Land dazu neun
Generalanwälte
- - Gericht --> Ein Richter aus jedem EU-Land
- - Gericht für den öffentlichen Dienst --> sieben Richter
- Entscheidungsverfahren
- - Die Urteile des EuGH werden mit
Stimmmehrheit beschlossen und in öffentlichen
Sitzungen verkündet
- Europäischer Rat
- Funktion und Aufgaben
- - Bestimmung allgemein
politischer
Zielvorstellungen/Prioritäten
- - Einfluss auf Entscheidungsprozess
- Entscheidungsverfahren
- - meistens einstimmig (im Konsens)
- - Wahl des präsidenten für 2,5 Jahre
- - qualifizierte Mehrheit mind. 255 von 345
Stimmen
- Besonderheiten
- Zusammensetzung
- -Vorsitzender : Donald Tusk
- - Staats- und Regierungschefs
- - Präsident der EU-Kommission
- - Präsident des Europäischen Rates
- - Unterstützt durch Außenminister
- - nicht befugt Rechtsvorschriften
zuerlassen dennoch werden
politsiche
Grundsatzentscheidungenn
getroffen, die andere EU-Organe
umsetzen sollen
- Europäisches Parlament
- Funktionen/Aufgaben und Kompetenzen
- -beschließt mit dem Ministerrat Gesetze (Gesetzgeber)
- - Ziel ist "Ein Europa der Bürger"
- - Engagement für sozialen Ausgleich
- -hat eine Friedenspolitische Rolle
- -setzt sich für den Schutz den Menschenrechte ein
- -plant eine gerechte Gestaltung der Globalisierung
- - verabschiedet den Eu-Haushalt (Ausgaben)
- - berät über alle Fragen der EU
- - stimmt Beitritts- und Assoziationsverträgen zu
- Zusammensetzung
- - 751 Abgeordnete aus 28 Ländern
- - Gruppiert nach politischer Zugehörigkeit in 8 Fraktionen
- - Alle 5 Jahre direkt gewählt
- - Wahlform wird vom Land bestimmt
- - Anzahl der Sitze pro Land hängt von der Bevölkerungszahl ab
- Entscheidungsverfahren
- - Mehrheitsentscheidung in den
zustimmungspflichtigen
Poliktikbereichen (Landwirtschaft,
Energiepolitik, Einwanderung, Finanzen
und Beitritt neuer Mitglieder)
- - Bei anderen Themenfeldern
(Außenpolitik, Steuerpolitik)
muss das EU-Parlament
lediglich angehört werden
(Anhörungsverfahren)
- Besonderheiten
- - Einziges direkt demokratisch
legitimiertes Organ (durch Europa
Wahl, alle 5 Jahre), wenn auch die
Anzahl der Sitze für jedes
Mitgliedsland bereits aus
Verhandlungen/ der
Bevölkerungszahl hervorgegangen ist
- - wählt den Präsidenten des
Eu-Parlaments (alle 2.5 Jahre) und
den Präsidenten der EU-Kommission
(alle 5 Jahre)
- 2. Lesung
- angenommen
- abgelehnt