Zusammenfassung der Ressource
Sozialversicherungs-Abkommen AHV
- Ziel
- CH gleichgestellt
- Verhinderung Doppelbelastung
- Länderabkommen
- Diverse Staaten (asserhalb EU,EFTA)
- LF 163
- Bilat. Abkommen
- FZA
- Gilt für...
- Staatsangehö. EU/EFTA
auf Teritorium
EU/EFTA-Staat
- Unterstellung
- LF 96
- Mit EU / EFTA - Staaten
- LF 163
- Marginale Tätigkeit
- Geringfügige Tätigk.,
weniger als 5% der
Arbeitszeit und oder
Entlöhnung
- Soz.vers.beiträge
im zuständigen
Staat bez.
- Rentenexport
- Ausland lebende CH,
EU/EFTA-Staatsangeh., Staaten
mit Länderabkommen
- Weltweit, schweiz.AK in
Genf, 1/4 IV Rente nur für
CH,EU,EFTA Staatsangeh.
- Kein Rentenexport
- Wenn Staatsangehörige von
Staat ohne Abkommen
- Rückvergütung AHV-Beiträge
(ohne IV/EO), max. Barwert
der entgangenen
Altersrente, Antrag bei
schweiz. AK
- Entsendung
- möglich wenn..
- FZA oder Länderabkommen
- kein FZA o. Lä.abkommen =
keine Entsendung möglich.
fakultative AHV
- zeitlich befristet in
Vertragsstaat, mit
Entsandtenbescheinigung
bleibt Versicherung im
Ursprungsland, Kein
Soz.vers.beiträge in
Beschäftigungsland
- Voraussetzung
- unmittelbar vor Entsendung
im Ursprungsland versichert,
direkte Bindung zu AG,
Rückkehr ins Ursprungsland
nach Ablauf Entsendedauer
- EU
- Antrag A1 Formular, max.
24 Mt. auf Gesuch 60 Mt,
kein Austausch von
Entsandten
- Länderabkommen
- Staatsangehörigkeit nicht relevant,
Antrag mittels COC, max 60Mt
- Fakultative AHV
- 1. weiterführen AHV
- Arbeitskraft länger als 24 Mt
im Vertragsstaat, Einsatz on
nicht Vertragsstaats, Obli
Verbleib PK, begleiteter
Ehepartner & Kind nicht
automatisch mitversichert
- Voraussetzung
- letzte 5J nach AHVG 1
versichert, AG mit Sitz in
CH, Doppeltes
Einverständnis(AG&AN),
Antrag innert 6 MT.
Gesamter Lohn in CH
pflichtig
- 2. Beitritt AHV
- freiwillig für Pers.mit Wohnsitz
in CH aber pflichtvers.in nicht
Vertragsstaat
(Erwerbsortprinzip)
- 3. Freiwillige Versicherung AHVG 2
- freiwillig für Pers.mit
Bürgerrecht CH,EU,EFTA,
Wegzug aus Vertragsstaate
(Auswandern)
- Wenn letzte 5J. in AHV/IV versichert,
Antrag innert 12mt seit Wegzug,
Wohnsitznahme ausserhalb EU/EFTA
- Kosten
- Beitragssatz 9.8% des Erwerbeinkommen,
Mindestbeitrag NE unter 500`000.- Vermögen 914.-,
keine EO-Beiträge
- LF 111
- LF 163