Zusammenfassung der Ressource
Geschäftsfähigkeit
- Kinder: 0-7 Jahre
- völlig geschäftsunfähig §§ 171, 865
- können keine rechtlich relevanten WE abgeben; Ausnahme: Wurstsemmergeschäfte
- keine nachträgliche Genehmigung möglich
- Unmündig Minderjährige: 7 - 14
- Mündig Minderjährige: 14 - 18
- richtet sich vor allem nach dem Alter der Rechtssubjekte
- VOlljährige: ab 18