Altersentlastungsbetrag §24a

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Einkommensteuer Mindmap am Altersentlastungsbetrag §24a, erstellt von erwinus am 23/03/2014.
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Altersentlastungsbetrag §24a
  1. VZ 2013: 27,2%, max. 1.292,- EUR
    1. aus Arbeitslohn und positiver Summer der Einkünfte
    2. Bei der Bemessung bleiben außer Betracht: Versorgungsbezüge § 19 Absatz 2 und Leibrenten
      1. Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres, in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte
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