Zusammenfassung der Ressource
Altersentlastungsbetrag §24a
- VZ 2013: 27,2%, max. 1.292,- EUR
- aus Arbeitslohn und positiver Summer der Einkünfte
- Bei der Bemessung bleiben außer Betracht: Versorgungsbezüge § 19 Absatz 2 und Leibrenten
- Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres,
in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte