Zusammenfassung der Ressource
Das Jugendstrafrecht
- Zweck
- nicht Straftaten vergelten
- von weiteren Straftaten abhalten
- soll helfen
- Grundlagen im JStGB
- Unterschiede zum Erwachsenenstrafrecht
- Anstelle von Strafen, bessere Massnahmen
- Lebensverhältnisse werden festgestellt
- schwere Delikte mit 16, bis zu 4 Jahren Freiheitsentzug
- verjähren schneller
- Schutzmassnahmen
- Oberstes Ziel
- Erziehung und Besserung
- Massnahmen
- Aufsicht
- Persönliche Betreuung
- Ambulante Behandlung
- Unterbringung
- Echte Strafen
- Zusätzlich
- Verweis
- Persönliche Leistung
- Busse
- Freiheitsentzug
- 15 Jahre - bis zu einem Jahr
- ab 16 Jahren - bis zu vier Jahren