1) sachliche Zuständigkeit §16 AO

Beschreibung

- Abgabenordnung (1.) Zuständigkeit) Notiz am 1) sachliche Zuständigkeit §16 AO, erstellt von H. Hertsein am 17/10/2017.
H. Hertsein
Notiz von H. Hertsein, aktualisiert more than 1 year ago
H. Hertsein
Erstellt von H. Hertsein vor etwa 7 Jahre
7
0

Zusammenfassung der Ressource

Seite 1

1.1) Die sachliche Zuständigkeit §16 AO der Behörde wird der Gegenstand der Tätigkeit zugewiesen "die Sache" sachliche Zuständigkeit von Finanzbehörden ist gem. §108 GG -ganz allgemein- die Verwaltung von Steuern funktionell sind fast immer die Finanzbehörden funktionell Zuständig §16 AO iVm. §17 FVG  

Zusammenfassung anzeigen Zusammenfassung ausblenden

ähnlicher Inhalt

1.2) Prüfungsschema Wirksamkeit Verwaltungsakt
H. Hertsein
5.) neue Tatsachen/ Beweismittel §173 AO
H. Hertsein
1.1) Begriff Steuerverwaltungsakt
H. Hertsein
1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein
H. Hertsein
3.1) Offenbare Unrichtigkeit §129 AO
H. Hertsein
1.0) Verwaltungsakte Überblick
H. Hertsein
Abgabenordnung
A GA
Haftung
marco_studnik
Städte Europas
Laura Overhoff
Forschungs- und Anwendungsfelder der Soziologie Teil 1
stelly Welly
Vetie: spez Patho 2018
Johanna Tr