Erstellt von Helen Lautier
vor mehr als 6 Jahre
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Versailler Vertrag: Kriegsschuld: alleinige Kriegsschuld (Artikel 231) Reparationsleistungen in unbestimmter Höhe Gebietsabtretungen: Elsass-Lothringen an Frankreich, Posen, Westpreußen, Teile Ostpreußens und Hinterpommern an Polen, sämtliche Kolonien, Danzig als freie Stadt unter Kontrolle des Völkerbundes. Abrüstung Beschränkung des Heeres auf 100000 Mann, Verbot schwerer Waffen, Panzer, Flugzeuge, U-Boote, Vernichtung der Flotte. Weitere Bestimmungen: Verbot der Vereinigung mit Österreich, Entmilitarisierung des Rheinlandes. Beurteilung: Bei den Verhandlungen wurde vor allem den revanchistischen Wünschen Frankreichs Rechnung getragen, das auf eine dauerhafte Schwächung Deutschlands abzielte. Alle deutschen Politiker lehnten den Vertrag als "Diktatfrieden" ab. Die Vertragsbestimmungen waren hart, aber es gab angesichts des Drucks der nationalen Öffentlichkeiten wenig Handlungsspielräume. Immerhin wurde die Substanz des Deutschen Reiches nicht weiter angegriffen, so dass sich Deutschland innerhalb von 15 Jahren relativ schnell wieder erholen konnte. Insofern hatte der Vertrag durchaus KOMPROMISSCHARAKTER.
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