Die Weimarer Verfassung

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Notiz am Die Weimarer Verfassung, erstellt von Helen Lautier am 31/03/2018.
Helen Lautier
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Verfassung Zwischen Tradition und Neubeginn: Fortsetzung der föderativen Ausrichtung der Vorgänge von 1848/49 und 1871 durch Unterteilung der Legislativen in REICHSTAG und REICHSRAT Reichspräsident wie "Ersatzkaiser" allgemeines Männer- und Frauenwahlrecht Schwächen: Allmacht des Reichspräsidenten:  Notverordnungen( Art. 48): Möglichkeit des Präsidenten, für 60 Tage Grundrechte außer Kraft zu setzen, Recht, den Reichstag aufzulösen (Art.25), Oberbefehl über das Heer, Kanzler nur vom RP abhängig, nicht an Zustimmung einer Parlamentsmehrheit gebunden. Wahlrecht: Reines Verhältniswahlrecht ohne 5%-Klausel führte zur Zersplitterung der polit. Kräfte; Koalitionsregierungen mit Schwierigkeiten, einen gemeinsamen Kurs zu finden, Parteien mussten nicht der Demokratie verpflichtet sein, sondern konnten auch gegen die Republik arbeiten. Grundrechte nicht vorstaatlich( wie im GG), sondern einschränkbar.

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