Erstellt von myJurazone
vor etwa 10 Jahre
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Beurteilung eines Verwaltungshelfers, § 839 BGB
Verletzung = Prüfung der Amtshandung auf ihre Rechtmäßigkeit, § 839 BGB
Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens -> Zurechenbarkeitsausschluss
Art. 34 S. 3 GG Zivilrechtsweg -> LG, §§ 71 II Nr. 2, 23 GVG
Dogmatische Herleitung des FBA
Zwangseinweisungsfälle (Obdachlose) beim FBA
ungeschriebener FBA als Grundlage für einen drittbelastenden VA oder spezielle Rechtsgrundlage erforderlich
Eingriffsbefugnis gegen einen Dritten bei mittelbarer Störereigenschaft des Staates wegen unmittelbarem Störer (Dritter) zugerechnet
Unzumutbarkeit beim FBA
Anspruch auf Geldausgleich, wenn Wiederherstellung unmöglich oder unzumutbar -> Rechtsgedanke des § 251 BGB (FBA)
Sozialrechtlicher Herausgabeanspruch - Dogmatische Grundlage
Sozialrechtlicher Herausgabeanspruch - Übertragbarkeit auf allgemeines VerwR
Öff.-rechtl. GoA - Abgrenzung zur privatrechtlichen GoA
Öff.-rechtl. GoA - Hoheitsträger für den Bürger
Öff.-rechtl. GoA - Beschaffenheit der Situation Bürger -> Hoheitsträger
Abgrenzung Abwehr- und Unterlassungsanspruch zu FBA
Eingriffsbegriff: mittelbare Beeinträchtigung Schwelle?! = auch Wertungsfrage der Zurechnung
Wenn keine besondere Ermächtigung, STR. welche Anforderungen für behördliches Informationshandeln gelten
EGL rechtmäßig, aber im Einzelfall rechtswidrig angewandt = Analoge Anwendung?
Grundlage des Anspruchs: Richterrechtlicher Aufopferungsanspruch
Eingriffsobjekt des enteignenden und enteignungsgleichen Eingriffs
Enteignender und enteignungsgleicher Eingriff: Ausschluss § 254 BGB analog, soweit Primärrechtsschutz schuldhaft versäumt
Verjährung öff.-rechtl. Ansprüche
Rechtsweg bei enteignenden und enteignungsgleichem Eingriff
Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb von eigentumsrechtlichen Schutz umfasst