Wenn die Strafe nicht mehr dem Schutz rechtlich gesicherter Freiheit dient – welche Zwecke bleiben dann noch übrig? (…) Was als strafwürdiges Verhalten gilt, hinge davon ab, welche Gruppe sich in einer bestimmten Population von Menschen (-gehirnen) durchgesetzt hat. Strafe oder eine sichernde Maßnahme gegen gefährliche Gehirne wäre dann nichts anderes als ein Mittel im Kampf ums Dasein. Gerecht wäre das, was der sich durchsetzenden Gruppe nützt, indem es sie schützt – gerecht wäre das Recht des Stärkeren. Spätestens seit Platon gilt dies als Gegenteil der Gerechtigkeit (…). Der Humanismus, für den die strafrechtskritischen Hirnforscher eintreten, erweist sich somit als eine Illusion. (Günther, 2009, S. 236).