Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts

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Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Lerntool Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht

Frage 1 von 5

2

Welche Prinzipien gelten zwischen den Rechtsquellen?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Rangprinzip (die höhere Norm verdrängt die niedrigere)

  • Das Günstigkeitsprinzip (ist eine niedrigere Norm günstiger, dann verdrängt sie die höhere Norm)

  • Es gibt keine Prinzipien

  • Von gesetzlichen Regelungen darf gar nicht abgewichen werden

Erklärung

Frage 2 von 5

2

Welche Aussagen sind im Hinblick auf das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung zutreffend?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Durch dreimalige Zahlung ohne Freiwilligkeitsvorbehalt entsteht ein Anspruch

  • Eine betriebliche Übung kann durch dreimaliges Nichtgewähren einer Leistung wieder aufgehoben werden

  • Das Entstehen einer betrieblichen Übung kann durch Zahlung in unterschiedlicher Höhe verhindert werden

  • Eine betriebliche Übung kann nicht bei versehentlichen Zahlungen entstehen

Erklärung

Frage 3 von 5

2

In welchem Gesetz ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers geregelt?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Arbeitsgesetzbuch

  • Im Handelsgesetzbuch

  • In der Gewerbeordnung

  • Es gibt insoweit keine gesetzliche Regelung, sondern nur Richterrecht

Erklärung

Frage 4 von 5

2

Von welchen Verträgen ist der Arbeitsvertrag abzugrenzen?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Von Werkverträgen

  • Von Dienstverträgen

  • Von Arbeitnehmerüberlassungsverträgen

  • Es gibt keine Abgrenzungsproblematiken

Erklärung

Frage 5 von 5

2

Welche Aussage trifft zu?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Betriebsvereinbarungen kann ein Arbeitgeber auch ohne Betriebsrat abschließen.

  • Wenn in einem Arbeitsvertrag eine 37,5 – Stunden – Woche vereinbart ist, kann diese durch Betriebsvereinbarung auf 40 Stunden erhöht werden.

  • Der Arbeitnehmer kann auf tarifvertragliche Ansprüche verzichten.

  • § 616 BGB (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) kann man vertraglich ausschließen.

Erklärung