Erstellt von Mister Normal
vor fast 6 Jahre
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Der Gesetzgeber gewährt dem Verbraucher in manchen Situationen Schutz mit Hilfe von Rücktrittsrechten und Informationspflichten. Was muss für den Gesetzgeber vor allem vorliegen, dass er diese Schutzmechanismen freigibt?
Was sollen sollen Informationspflichten und Rücktrittsrechte nach Ansicht des Gesetzgebers bewirken?
§ 5a Abs 1 KSchG sieht vor, dass der Unternehmer dem Verbraucher eine .... erteilen muss.
Unter anderem muss der Unternehmer den Verbraucher gemäß § 5a Abs 1 KSchG über folgende Dinge aufklären:
§ 5a Abs 1 KSchG schreibt dem Unternehmer allg Informationspflichten vor. Diese Bestimmung sollte aber nicht überschätzt werden, denn in Abs 2 ...
In manchen Fällen reichen dem Gesetzgeber die allg Informationspflichten (§ 5a Abs 1 KSchG) nicht. Es sollen dann höhere Informationspflichten gelten. Wann ist das für den Gesetzgeber insb der Fall?
Welches Gesetz sieht besondere Informationspflichten bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz und bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen vor?
Wann ist das Fernabsatzrecht anwendbar?
Das FAGG will unbedachten Geschäftsabschlüssen vorbeugen. Bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen muss der Verbraucher daher ....
Bei Auswärtsgeschäften, also Geschäften, die außerhalb von Geschäftsräumen abgewickelt werden, befindet sich der Verbraucher in einer für ihn überraschenden Situation. Welcher Gefahr birgt ein solches Szenario für den Verbraucher?
Das FAGG gilt sogar auch für Verträge, die der Verbraucher selbst angebahnt hat. Als Ausgleich für den Unternehmer gibt es dann aber bei kleinen Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten....
Das KSchG sieht "allgemeine Informationspflichten" (§ 5a Abs 1) vor. Für den Anwendungsbereich des FAGG sollen diese ....
Nach dem FAGG muss der Unternehmer neben den "allg Informationspflichten" auch noch seiner Pflicht nachkommen, über zahlreiche weitere Umstände (die Aufzählung umfasst inkl den "allg Infopflichten" insgesamt 19 Ziffern) zu informieren, wobei ....
Nach dem FAGG muss der Unternehmer im Falle eines Bestehens eines Rücktrittsrechtes ....
Hinsichtlich der Informationen, die der Unternehmer nach dem FAGG dem Verbraucher mitteilen muss, gilt, dass diese dem Verbraucher ....
Bei Auswärtsgeschäften kommt es zu einem persönlichen Kontakt. Daher sieht hier das FAGG anders als im Fernabsatz ....
Das FAGG gilt bei Auswärtsgeschäften, bei welchen das Entgelt € 50 nicht übersteigt nicht, denn diese fallen für das Gesetz unter ....
Das FAGG erfasst zwar alle entgeltlichen Verträge. Es gibt aber ....
Verträge über Personenbeförderungen, wenn sie nicht elektronisch gebucht werden, fallen ....
Neben den Informationspflichten enthält das FAGG Rücktrittsrechte bei Fernabsatzverträgen und Auswärtsgeschäften, die der Verbraucher ....
Die Rücktrittsfrist beträgt laut FAGG ....
Wann beginnt die Rücktrittsfrist nach dem FAGG?
Der Beginn des Fristenlaufs (Rücktrittsfrist) setzt voraus, dass ....
Ist der Rücktritt nach dem FAGG an eine Form gebunden?
War der Unternehmer zur Warenlieferung verpflichtet, folgt die Rückabwicklung des Vertrags (nach einem Rücktritt) ....
Szenario: Verbraucher tritt vom Vertrag zurück. Unternehmer hat Ware bereits geliefert.
Frage: Was muss Verbraucher tun?
Szenario: Verbraucher tritt vom Vertrag zurück. Unternehmer hat Ware bereits geliefert. Verbraucher hat bereits bezahlt.
Frage: Was muss Unternehmer tun?
Wann ist nach dem FAGG der Rücktritt bei Dienstleistungen schon vor Ablauf der 14-tägigen Frist ausgeschlossen?
#FAGG Szenario: Der Unternehmer ist gerade dabei, auf Wunsch des Verbrauchers eine Dienstleistung zu erbringen (das Ganze erfolgt vor Ablauf der 14-tätigen Rücktrittsfrist). Die Dienstleistung ist noch nicht vollendet; pltzl tritt der Verbraucher vom Vertrag zurück. Was ist die Rechtsfolge?
#FAGG
Der Verbraucher kann nicht nur (bis zu 1 Jahr und 14 Tage lang) zurücktreten, sondern er ist auch keinem Bereicherungsanspruch ausgesetzt, wenn ....
#FAGG
Der Verbraucher soll das mit einem Vertrag verbundene typische Risiko nicht einfach auf den Unternehmer überwälzen können. Daher hat er in diesem Fall ....
#FAGG
Der Verbraucher soll nicht gratis Leistungen beziehen dürfen. Bsp: Waren, die versiegelt geliefert werden (Audio- und Videoaufzeichnungen, Computersoftware, bestimmte Lebensmittel), sofern die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde sowie bei Zeitungen oä [Ausnahme Zeitungsabo oä]. Daher gilt:
#FAGG
Es ist dem Verbraucher nicht möglich von Verträgen über Waren, bei denen im Vorhinein klar ist, dass der Unternehmer nach Rücksendung der Ware keine Verwendung mehr hätte, .....
#FAGG
Bei manchen Geschäften sieht der Gesetzgeber die Gefahren, die der Fernabsatz/Auswärtsgeschäfte bieten, typischerweise nicht realisiert. Bsp: Vermietung von Hotelzimmern; dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zur Ausführung auffordert (Wasseraustritt in der Wohnung, Reparatur des liegen gebliebenen Autos). Daher räumt das FAGG dem Verbraucher hier ....
Das KSchG enthält in § 3 ein Rücktrittsrecht des Verbrauchers, das dem Auswärtsgeschäft nach dem FAGG ähnlich ist (Rücktritt beim Haustürgeschäft). Es liegt also eine Ko-Existenz der Rücktrittsrechte vor. Wieso hat der Gesetzgeber § 3 KSchG anlässlich der Schaffung des FAGG nicht einfach abgeschafft?
Der Vermieter überredet den Mieter anlässlich einer Hausbegehung zur einvernehmlichen Auflösung des Mietvertrages. Wäre hier nach dem FAGG oder nach § 3 KSchG ein Rücktritt möglich?
§ 3 KSchG und das FAGG beschäftigen sich beide mit dem Rücktritt beim Haustürgeschäft. Welches von beiden lässt einen Rücktritt nicht zu, wenn der Verbraucher selbst den Vertrag angebahnt hat?
Schließt der Verbraucher einen Kreditvertrag ab, kann er von diesem ....
Bei Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen wäre ein 14-tägiges Rücktrittsrecht wie beim Verbraucherkreditvertrag mit besonderen Problemenen verbunden. Deshalb beschränkt § 13 Hyopothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) ....
§ 5c Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) normiert hinsichtlich des Rücktritts von einem Versicherungsvertrag ....