Arbeitgeberverband  Braunschweig
Quiz von , erstellt am more than 1 year ago

Überprüfen Sie anhand von 5 Fragen kurz Ihr Wissen zum Thema Arbeitsunfähigkeit.

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Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Lernquiz Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht / Arbeitsunfähigkeit

Frage 1 von 5

1

Muss ein Arbeitnehmer, der arbeitsunfähig ist, die Diagnose mitteilen?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ja.

  • Nein.

Erklärung

Frage 2 von 5

1

Kann man während einer Erkrankung kündigen?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nein, im Krankenstand ist eine Kündigung generell unzulässig.

  • Ja, aber nicht, wenn sich der Arbeitnehmer im Krankenhaus befindet.

  • Ja.

  • Das hängt von der Art der Erkrankung ab.

Erklärung

Frage 3 von 5

1

Der Arbeitnehmer legt Ihnen einen Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung vor. Welche Aussagen sind zutreffend?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Es besteht eine Pflicht zur Durchführung.

  • Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein Wahlrecht, ob er dem zustimmt oder nicht.

  • Nur bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besteht eine Pflicht zur Durchführung.

  • Es besteht in keinem Fall eine Verpflichtung zur Durchführung.

Erklärung

Frage 4 von 5

1

Ihnen liegt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Sie haben berechtigte Zweifel, da der Arbeitnehmer für denselben Zeitraum einen abgelehnten Urlaubsantrag gestellt hatte. Welche Antworten sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Da kann man nichts machen. Das ist einfach nur ärgerlich.

  • Man kann den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkasse /Vertrauensarzt) einschalten.

  • Man kann auch bei privat Versicherten den MDK (Vertrauensarzt) einschalten.

  • Man kann ein Zurückbehaltungsrecht am Entgelt ausüben.

Erklärung

Frage 5 von 5

1

Der Arbeitnehmer ist länger als 6 Wochen erkrankt und im Krankengeldbezug. Bestehen die Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall fort?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nein, da jetzt die Krankenkasse zahlt.

  • Nein, der Arbeitgeber weiß ja, dass der Arbeitnehmer krank ist und es gibt auch keine Bescheinigung mehr für den Arbeitgeber.

  • Ja, das Entgeltfortzahlungsgesetz enthält keine Beschränkung auf den 6 – Wochen - Zeitraum.

  • Das hängt von der Art der Erkrankung ab.

Erklärung