Arbeitgeberverband  Braunschweig
Quiz von , erstellt am more than 1 year ago

Prüfen Sie anhand von 20 Fragen Ihr Wissen rund ums Thema "Sanktionen bei Pflichtverletzungen". Es geht dabei insbesondere um alle gängigen Fragen zum Thema "Abmahnung".

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Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht /Sanktionen bei Pflichtverletzungen

Frage 1 von 20

1

Welche dieser Sanktionen ist im Arbeitsrecht bei einer Schlechtleistung unzulässig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Abmahnung

  • Schadensersatz

  • Kürzung des Arbeitsentgelts

  • Versetzung

Erklärung

Frage 2 von 20

1

Kann ein Arbeitnehmer zum Schadensersatz herangezogen werden?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nein, der Arbeitnehmer haftet nie.

  • Ja, der Arbeitnehmer haftet immer.

  • Der Arbeitnehmer haftet nur für vorsätzliches Handeln.

  • Der Arbeitnehmer haftet bei Vorsatz sowie bei grober und mittlerer Fahrlässigkeit.

Erklärung

Frage 3 von 20

1

Wann ist eine Abmahnung notwendig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung

  • bei häufigen Kurzerkrankungen

  • bei jeder Kündigung

  • nur bei Beendigungskündigungen

Erklärung

Frage 4 von 20

1

Was ist Sinn und Zweck einer Abmahnung?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Arbeitnehmer soll nur auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden.

  • Der Arbeitnehmer soll auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden und ihm soll klargemacht werden, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.

  • Der Arbeitnehmer soll nur ermahnt werden.

  • Die Abmahnung soll eine Verwarnung sein.

Erklärung

Frage 5 von 20

1

Welche Form ist für die Erteilung einer Abmahnung einzuhalten?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Sie muss schriftlich erfolgen und unterschrieben werden.

  • Sie muss mündlich erfolgen.

  • Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.

  • Sie muss schriftlich erfolgen, Textform reicht aber, eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Erklärung

Frage 6 von 20

1

Gibt es eine Frist, innerhalb der abgemahnt werden muss?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nein, es gibt überhaupt keine Fristen.

  • Ja, innerhalb von 2 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.

  • Ja, innerhalb von 3 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall muss abgemahnt werden.

  • Ja, innerhalb von 4 Wochen ab Kenntnis vom Vorfall sollte abgemahnt werden.

Erklärung

Frage 7 von 20

1

Wer ist zur Erteilung einer Abmahnung berechtigt?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • jeder, der weisungsberechtigt ist

  • nur der Personalleiter

  • nur der direkte Vorgesetzte

  • nur die Geschäftsführung

Erklärung

Frage 8 von 20

1

Wie sollte der Zugang einer Abmahnung unter Abwesenden am besten gesichert werden?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • durch Einwurf – Einschreiben

  • durch Einschreiben mit Rückschein

  • durch Einsatz eines Boten

  • durch Übergabe – Einschreiben

Erklärung

Frage 9 von 20

1

Welche Aussage ist zutreffend?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Man muss immer erst ermahnen, bevor man abmahnen kann.

  • Die Ermahnung ist keine notwendige Vorstufe der Abmahnung.

  • Man muss erst mündlich und dann schriftlich ermahnen bevor man abmahnen kann

  • Die Abfolge ist immer Ermahnung – Abmahnung – Kündigung.

Erklärung

Frage 10 von 20

1

Gibt es eine bestimmte Anzahl von Abmahnungen, die erforderlich ist bevor gekündigt werden kann?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nein, man muss nicht vorher abmahnen.

  • Ja, kommt es nach einer Abmahnung zum Wiederholungsfall, kann gekündigt werden.

  • Ja, es muss dreimal abgemahnt werden und dann kann im Wiederholungsfall gekündigt werden.

  • Nein, es ist immer der Einzelfall zu betrachten.

Erklärung

Frage 11 von 20

1

Muss der Arbeitnehmer vor Erteilung einer Abmahnung angehört werden?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ja, das ist zwingend notwendig.

  • Nein, es empfiehlt sich aber.

  • Nein, auf keinen Fall.

  • Das hängt von der Art der Pflichtverletzung ab.

Erklärung

Frage 12 von 20

1

Wenn ein Arbeitnehmer die erteilte Abmahnung entgegennimmt und sich nicht äußert – welche Rechtswirkung entfaltet das?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Sein Schweigen bedeutet ein Anerkenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht.

  • Schweigen ist keine Willenserklärung. Er erkennt damit nichts an und kann gegen die Abmahnung auch später noch gerichtlich vorgehen.

  • Er kann innerhalb von 3 Wochen dagegen klagen.

  • Er verzichtet auf die Erhebung einer Klage.

Erklärung

Frage 13 von 20

1

Welches sind die häufigsten Fehler bei Abmahnungen?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Sachverhalt ist nicht konkret genug geschildert oder die Kündigungsandrohung fehlt.

  • Die Abmahnungen sind nicht durchnummeriert.

  • Den Abmahnungen fehlt der Hinweis als was der Arbeitnehmer eingestellt ist.

  • Die Abmahnung ist nur vom Personalleiter, nicht aber vom Vorgesetzten unterschrieben.

Erklärung

Frage 14 von 20

1

Welche Aussage ist zutreffend?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Man sollte so viel wie möglich in eine Abmahnung schreiben.

  • Man kann nicht mehrere Abmahnungen am selben Tag erteilen.

  • Man kann auch zu viel abmahnen.

  • Man kann wegen ein- und denselben Vorfalls sowohl abmahnen als auch kündigen.

Erklärung

Frage 15 von 20

1

Kann ein Arbeitnehmer abgemahnt werden, weil er zu viele Pfändungen gegen sich laufen hat?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ja, weil es für den Arbeitgeber einen erheblichen Aufwand bedeutet und das Risiko besteht, dass er sich als Drittschuldner schadensersatzpflichtig macht.

  • Nein, es gibt keine arbeitsvertragliche Verpflichtung, zu schuldenfrei zu halten.

  • Ja, weil zu viele Pfändungen dazu führen, dass der Arbeitnehmer nicht mehr motiviert ist, zu arbeiten.

  • Es kommt auf die Position des Arbeitnehmers im Betrieb an.

Erklärung

Frage 16 von 20

1

Kann ein Arbeitnehmer abgemahnt werden, wenn er unverschuldet eine Pflicht verletzt wie z.B. der Alkoholiker, der zu spät am Arbeitsplatz erscheint?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ja, die Abmahnung setzt im Gegensatz zur Kündigung kein Verschulden voraus.

  • Nein, wer krank ist, handelt nicht schuldhaft und kann daher nicht abgemahnt werden.

  • Es kommt auf die Art Pflichtverletzung an.

  • Es kommt auf den Einzelfall an.

Erklärung

Frage 17 von 20

1

Kann ein Betriebsratsmitglied abgemahnt werden?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nein, das ist gar nicht möglich.

  • Ja, aber nur, wenn es sich um die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten handelt.

  • Ja, aber nur wenn es sich um die Verletzung seiner Pflichten als Betriebsratsmitglied handelt.

  • Ja, sowohl wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten als auch wegen Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.

Erklärung

Frage 18 von 20

1

Die Abmahnung, die Sie erteilt haben, ist fehlerhaft – das darin genannte Datum der Pflichtverletzung ist falsch. Welche Aussage ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Sie klären in einem weiteren Schreiben den Fehler auf.

  • Die Abmahnung ist damit unwirksam. Das können Sie nicht ändern.

  • Sie entfernen die Abmahnung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht aus der Personalakte und erteilen sie neu.

  • Sie müssen sich mit dem Arbeitnehmer einigen.

Erklärung

Frage 19 von 20

1

Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, der gegen eine Abmahnung vorgehen will?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Er ist chancenlos.

  • Er kann nur um ein Personalgespräch bitten.

  • Er kann nur eine Gegendarstellung zur Personalakte reichen.

  • Er kann auch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen.

Erklärung

Frage 20 von 20

1

Wie lange verbleibt eine rechtmäßige Abmahnung in der Personalakte?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • In der Regel verbleibt sie 1,5 Jahre in der Personalakte.

  • Nach 2 Jahren ist sie aus der Personalakte zu entfernen.

  • Es gibt keine feste Zeitspanne. Immer dann, wenn die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat, ist sie zu entfernen.

  • Es gibt keine feste Zeitspanne. Nur dann, wenn die Abmahnung ihre Warnfunktion verloren hat und der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse mehr an der Dokumentation hat, ist sie zu entfernen.

Erklärung