Arbeitgeberverband  Braunschweig
Quiz von , erstellt am more than 1 year ago

Überprüfen Sie anhand von 5 Fragen wie fit Sie im Arbeitszeitgesetz sind.

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Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Arbeitsrecht Basiswissen / Individualarbeitsrecht / Arbeitszeitgesetz

Frage 1 von 5

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Wie lange darf höchstens gearbeitet werden?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Es dürfen täglich höchstens 8 und wöchentlich 48 Stunden gearbeitet werden.

  • Es dürfen täglich höchstens 10 und wöchentlich maximal 60 Stunden gearbeitet werden, wenn ein Zeitausgleich erfolgt.

  • Es gibt keine Obergrenze.

  • Wenn der Arbeitnehmer einverstanden, ist alles erlaubt.

Erklärung

Frage 2 von 5

1

Gibt es Ausnahmen von der 10 – Stunden – Grenze?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ja, bei Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf auch länger gearbeitet werden.

  • Nein, nach 10 Stunden ist immer Schluss.

Erklärung

Frage 3 von 5

1

Ist Reisezeit Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • ja, immer

  • nein - nur, wenn der Arbeitnehmer Fahrer eines Fahrzeugs ist

  • nein, nie

  • ja, immer dann, wenn der Arbeitnehmer Fahrer des Fahrzeugs ist oder als Beifahrer oder Fahrgast in öffentlichen Verkehrsmitteln Tätigkeiten verrichten muss

Erklärung

Frage 4 von 5

1

Was ist im Hinblick auf Ruhepausen alles zu beachten?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Pause darf nicht am Ende der Arbeitszeit liegen.

  • Wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, kann die Pause auch ausbezahlt werden.

  • In der Ruhepause darf keine Arbeitsleistung erbracht werden.

  • Nach mehr als 6 Stunden besteht ein Anspruch auf 30 Minuten Pause und nach mehr als 9 Stunden besteht ein Anspruch auf 45 Minuten Pause.

Erklärung

Frage 5 von 5

1

Welche Aussagen sind zutreffend?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Zwischen 2 Arbeitseinsätzen ist eine Mindestruhezeit von 11 Stunden einzuhalten.

  • Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich verboten. Es gibt aber Ausnahmen.

  • Nachtarbeit ist jede Arbeit während der Nachtzeit.

  • Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für leitende Angestellte.

Erklärung