4103 Welche Verordnung und Gesetze finden bei der Planung von Straßen KEINE unmittelbare Anwendung?
Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
Richtlinien für den Ausbau von Fernstraßen (RAS-L)
Straßenverkehrsordnung (STVO)
Reichsausschuss für Lieferqualität (RAL)
Verkehrsfinanzierungsgesetz (VFG)
4105 Beim Planfeststellungsverfahren sollten folgende Belange berücksichtigt werden (kreuzen Sie 4 Lösungen an):
Auftragslage der Bauwirtschaft
Natur- und Landschaftsschutz
Der öffentliche Träger
Straßenart / Straßenlage
Geografische Belange
Zu erwartende EU-Zuschüsse