Sind weiterführende Maßnahmen gemäß Bsb (z.B. Bewachung + Vmax 80 km/h) vorgesehen und liegen triftige Gründe (z.B. Unwetter, ... vor, und können diese Maßnahmen von Beginn der Störung an NICHT binnen 2 Stunden durchgeführt werden, darf mit der Sofortmaßnahme (V-Befehl: Anhalten, Abgabe von Signal - ACHTUNG -, Weiterfahrt) weitergefahren werden. Das Straßenverkehrszeichen "HALT" (Stopptafeln) muss NICHT angebracht werden.