Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Das 7. Kapitel des Kollektiven Arbeitsrechts enthält 5 Fragen zum Arbeitskampfrecht.

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Arbeitgeberverband  Braunschweig
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Lernquiz ArbR Basiswissen / Kollektives Arbeitsrecht - 5 Fragen zum Arbeitskampfrecht

Frage 1 von 5

1

Welche Bedeutung hat die Friedenspflicht?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Während der Laufzeit eines Tarifvertrages sind Arbeitskämpfe generell ausgeschlossen.

  • Während der Laufzeit eines Tarifvertrages sind Arbeitskämpfe hinsichtlich im Tarifvertrag enthaltener Regelungsbereiche ausgeschlossen.

Erklärung

Frage 2 von 5

1

Wenn sich ein Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik beteiligt, welche Folgen treten dann ein?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Suspendierung der Hauptpflichten: Der Arbeitnehmer muss nicht arbeiten und der Arbeitgeber muss kein Entgelt zahlen.

  • Die Hauptpflicht und die Nebenpflichten sind für den Arbeitnehmer aufgehoben.

  • Der Arbeitgeber kann gegebenenfalls nach erfolgloser Abmahnung fristlos kündigen.

  • Der Arbeitgeber hat einen Schadensersatzanspruch gegen den streikenden Arbeitnehmer.

Erklärung

Frage 3 von 5

1

Ein Betrieb wird rechtmäßig bestreikt. Der Arbeitgeber will Leiharbeitnehmer als Streikbrecher einsetzen. Ist das zulässig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • ja, wenn die Leiharbeitnehmer einverstanden sind

  • ja, die Leiharbeitnehmer unterliegen schließlich dem Weisungsrecht des Entleihers

  • nein, das ist nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vom Grundsatz her unzulässig

  • das ist nur mit Zustimmung des Verleihers zulässig

Erklärung

Frage 4 von 5

1

Wie ist die Stellung des Betriebsrats im Arbeitskampf?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die einzelnen Mitglieder des Betriebsrats können sich an einem rechtmäßigen Streik beteiligen.

  • Betriebsräte dürfen sich nur am Streik beteiligen, wenn sie Mitglied einer Gewerkschaft sind.

  • Betriebsräte dürfen sich nur in Abstimmung mit dem Arbeitgeber am Streik beteiligen, da sie eine Friedenspflicht haben.

Erklärung

Frage 5 von 5

1

Wie ist die Rechtsstellung besonderer Personenkreise – welche Aussagen sind zutreffend?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • leitende Angestellte dürfen weder streiken noch ausgesperrt werden

  • außertarifliche Angestellte sind während Streik und Aussperrung wie die leitenden Angestellten weiter zu beschäftigen

  • Arbeitswillige dürfen nach Streikbeginn nicht beschäftigt werden

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer können sowohl streiken als auch ausgesperrt werden.

Erklärung