Erstellt von karlhro
vor mehr als 9 Jahre
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Nennen Sie die (auf Aristotelis zurückgehende) Definition von Definition.
Definieren Sie Wirtschaftsprivatrecht.
Nennen Sie Unterschiede zwischen Öffentlichem Recht und Privatrecht.
Eine Angestellte einer Stadt hat nach Meinung der Stadt zu viel Lohn erhalten.
a) Kann die Stadt einen Bescheid erlassen, um das Geld zurückzufordern und diesen ggf. vollstrecken?
b) Welche Rechtswege kennen Sie?
c) Welcher Rechtsweg wäre hier der Richtige?
Wenn der Staat handelt, handelt er dann immer öffentlich-rechtlich?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besteht aus fünf Büchern.
a) Welchen?
b) Nach welchem (aus der Mathematik entlehnten) Prinzip sind sie systematisiert?
A geht zum Bäcker und kauft dort fünf Brötchen für insgesamt 1,70 Euro.
a) Wie viele Rechtsgeschäfte hat er getätigt?
b) In welcher(n) Norm(en) ist (sind) das (die) Rechtgeschäft(e) geregelt?
Was ist der Unterschied zwischen (A)Verpflichtungs- und (B)Verfügungsgeschäft?
Erläutern Sie das Abstraktionsprinzip.
Nennen sie Beispiele für Willenserklärungen
Gelegentlich wird der Begriff der Willenserklärung wie folgt definiert: Eine Willenserklärung (WE) ist die private Willensäußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist.
Können sie die Definition verbessern?
Eine Willenserklärung (WE) ist die private Willensäußerung einer Person, die auf die Herbeiführung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist.
Können nach der obigen Definition WE im geschäftlichen Verkehr überhaupt abgegeben werden?
Wo ist der „offene Dissens“ geregelt? Was hat er im Zweifel zur Folge?
Es gibt im BGB zwei Auslegungsgrundsätze:
a) Wo sind sie geregelt?
b) Welchen Inhalt haben sie?
Was versteht man unter dem „geheimen Vorbehalt“?
Nennen sie die Hauptbestandteile der Willenserklärung und definieren sie.
Einem willenlos Betrunkenem wird bei der Unterschrift unter einem Vertrag die Hand geführt: Hat er eine Willenserklärung abgegeben, die er eventuell anfechten kann, oder hat er schon keine Willenserklärung abgegeben?
A grüßt seinen Freund in einem Weinlokal, indem er ihm zuwinkt. Er hätte allerdings wissen können, dass zur gleichen Zeit dort eine Weinversteigerung stattfindet und sein Gruß als Gebot verstanden wird. Bevor A das Missverständnis aufklären kann, erteilt der Auktionator den Zuschlag. Hat a ein wirksames Gebot abgegeben?
Eine Bestellung bei Otto von A wird ohne seines Wissens durch seine Frau getätigt. Die Ware kommt an.
a) Ist ein Vertrag zustande gekommen?
Eine Bestellung bei Otto von A wird ohne seines Wissens durch seine Frau getätigt. Die Ware kommt an.
b) Muss K die Kosten der Versendung tragen, wenn er sich vom Vertrag lösen will?