Er darf zunächst für drei Jahre in Deutschland bleiben. Dann wird geprüft, ob die Gründe, aus denen er fliehen musste, noch immer aktuell sind. Wenn es in seinem Herkunftsland wieder sicher ist, muss Nerhan zurückkehren. Wenn dort noch immer die gleiche Gefahr herrscht, erhält er eine Niederlassungserlaubnis.