Alexander  Seyferth
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Testen Sie Ihr Wissen rund um das Thema öffentliche Vergabe!

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Alexander  Seyferth
Erstellt von Alexander Seyferth vor mehr als 9 Jahre
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Crashkurs-Test öffentliche Vergabe

Frage 1 von 30

4

Was ist ein Schwellenwert?

Wähle eine der folgenden:

  • Der Schwellenwert ist die Wertgrenze, ab der jeweils bestimmte Vergabepflichten für die Vergabestelle gelten.

  • Der Schwellenwert bestimmt, ob die Vergabestelle die Aufträge privat oder öffentlich vergeben darf.

  • Als Schwellenwert bezeichnet man den Teil der Bietermatrix, in dem die höchsten Bewertungspunkte (>50% der Gesamtpunkte) vergeben werden.

  • Der Schwellenwert definiert den Auftragswert, ab wann ein Rechtsanwalt in die Ausschreibung eingebunden werden muss (mögl. Streitwert).

Erklärung

Frage 2 von 30

4

Was bedeutet SektVO?

Wähle eine der folgenden:

  • Die SektVO regelt, welche Bieter aufgrund von Zugehörigkeit zu bestimmten Sekten von der Vergabe ausgeschlossen werden dürfen. Bekannt auch als "Ron-Hubbard-Klausel."

  • Die SektVO ordnet die Steuersätze, zu denen die Leistungen für die öffentlichen Auftraggeber erbracht werden müssen. Der Name lässt sich auf die von Kaiser Wilhelm 1902 eingeführte Sekt-Steuer zur Finanzierung der Reichsmarine zurückführen.

  • Die SektVO enthält die Regelungen, an die sich Auftraggeber bei der Beschaffung oberhalb der Schwellenwerte halten müssen, wenn ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit bestimmten Versorgungsbereichen erfolgt (z.B. Verkehr, Energie).

  • Die SektVO bestimmt, welche Mindestanforderungen in welchem Wirtschaftssektor von den Vergabestellen in einer öffentlichen Ausschreibung verlangt werden dürfen.

Erklärung

Frage 3 von 30

4

Bei der Submission sind alle Teilnehmer an der Ausschreibung aufgerufen, preisgünstigst auf die ausgeschriebene Leistung zu bieten (Auktionsverfahren).

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 4 von 30

4

Was ist eine freihändige Vergabe?

Wähle eine der folgenden:

  • Die Vergabe erfolgt rein auf elektronischer Basis, auch bekannt als eVergabe.

  • Bei der freihändigen Vergabe fordert die Vergabestelle von sich aus Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Dabei ist sie nur begrenzt an formelle Vorschriften gebunden. Dieses Verfahren ist nur bei kleineren Vergaben abhängig vom Schwellenwert und eventuellen Ausnahmetatbeständen möglich.

  • Die freihändige Vergabe bezeichnet das Ende eines Verhandlungsverfahrens, wenn die Vergabestelle unter den zugelassenen Bietern kriterienfrei entscheiden darf, welcher Bieter den Zuschlag erhält.

  • Die freihändige Vergabe bezeichnet das seltene Vorkommen, dass das Bundeskartellamt bei gleichen Angebotspreisen eigenmächtig über die Zuschlagserteilung an einen der gleichpreisigen Bieter entscheidet.

Erklärung

Frage 5 von 30

4

Bei welcher Stelle ruft man die Vergabeunterlagen (VU) ab?

Wähle eine der folgenden:

  • Ausschließlich und immer beim DTAD.

  • Bei der Behörde, die die Vergabesoftware im Einsatz hat, bei der man die Ausschreibungsbekanntmachung herunterladen kann.

  • Bei der Vergabestelle, die die Leistung ausschreibt.

  • Immer beim Tender Information System Europe (TED).

Erklärung

Frage 6 von 30

4

Was bedeutet der Grundsatz der Produktneutralität?

Wähle eine der folgenden:

  • Die Vergabestelle darf nur Leistungen einkaufen, die nicht öffentlich beworben werden, um nicht einem werblichen Einfluss zu unterliegen.

  • Der Bieter darf keine geschützten Typenbezeichnungen in seinen Produktbeschreibungen für sein Angebot verwenden, da dies mit dem Urheberrecht kollidiert.

  • Soweit es nicht durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist, darf in technischen Spezifikationen nicht auf eine bestimmte Produktion verwiesen werden, wenn dadurch bestimmte Unternehmen oder bestimmte Produkte begünstigt oder ausgeschlossen werden.

  • Kein Bieter darf ohne fachliche Begründung die eine oder andere Produktlinie von Subunternehmern bevorzugen.

Erklärung

Frage 7 von 30

4

Gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A hat der unterlegene Bieter ein Anrecht darauf, innerhalb von 15 Tagen nach Stellung eines entsprechenden Antrags über die Gründe seiner Nicht-Bezuschlagung informiert zu werden.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 8 von 30

4

Was bedeuten die Begriffe "Transparenzgebot", "Diskriminierungsverbot" und "Gleichbehandlungsgebot" im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Sektor?

Wähle eine der folgenden:

  • Jede Vergabestelle ist verpflichtet, seinen Leistungsbedarf ohne gezielte Bevorzugung irgendeines möglichen Bieters auszuschreiben, es sei denn, eine besondere fachliche Anforderung an die ausgeschriebene Leistung rechtfertigt dies.

  • Jede Vergabestelle ist verpflichtet, seinen Leistungsbedarf ohne gezielte Bevorzugung irgendeines möglichen Bieters auszuschreiben, es sei denn, ein potentieller Bieter zahlt seine Steuern innerhalb des Verwaltungsbereichs der Vergabestelle ("Europa der Regionen").

  • Bieter dürfen andere Bieter nicht durch sogenannte Alleinstellungsmerkmale unbillig vom Markt verdrängen und damit eine marktbeherrschende Stellung zu Lasten zukünftiger Beschaffungsvorhaben der Vergabestellen einnehmen.

  • Die genannten Begriffe sollen sicherstellen, dass soziale Anforderungen an öffentliche Vergaben umgesetzt werden und unter anderem Produktnamen immer geschlechtsneutral in den Angeboten aufgeführt werden müssen.

Erklärung

Frage 9 von 30

4

Eine Vergabestelle muss bei der Errechnung des Schwellenwertes grundsätzlich die gesamte Laufzeit des Vertrages inklusive etwaiger Verlängerungsoptionen betrachten.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 10 von 30

4

Was besagt das Gebot der Trennung von Eignungs- und Zuschlagskriterien?

Wähle eine der folgenden:

  • Das Gebot besagt, dass eine Vergabestelle nur ein geeignetes Angebot bezuschlagen darf. Wenn der Vergabestelle die Leistung als zu teuer erscheint, muss sie die Vergabe aufheben.

  • Das Gebot besagt, dass Vergabestellen Kriterien, die sie an den zu bezuschlagenden Bieter anlegen, immer im Rahmen der Eignungsprüfung UND im Rahmen der qualitativen Bewertung (also bei der Bewertungsmatrix) bewerten müssen.

  • Das Gebot besagt, dass ein Bieter nur auf für ihn geeignete Ausschreibungen bieten und einen möglichen Zuschlag annehmen darf.

  • Das Gebot besagt, dass Vergabestellen Kriterien, die die Eignung der Bieter betreffen, grundsätzlich nur im Rahmen der Eignungsprüfung anwenden und berücksichtigen dürfen, also nicht im Rahmen der Prüfung UND Bewertung von Wirtschaftlichkeitskriterien.

Erklärung

Frage 11 von 30

4

Was muss ich bei einer Bieterfrage beachten?

Wähle eine der folgenden:

  • Bei einer Bieterfrage muss ich beachten, dass ich meine Frage möglichst an alle mir bekannten an der Vergabe beteiligten Mitarbeiter der ausschreibenden Stelle sowie an alle anderen Bieter auf möglichst mehreren schriftlichen Kanälen (E-Mail, Fax) unter Bezugnahme auf die konkrete Ausschreibung mit Vorgangskennzeichen stelle.

  • Bei einer Bieterfrage muss ich beachten, dass ich meine Frage möglichst an alle mir bekannten an der Vergabe beteiligten Mitarbeiter der ausschreibenden Stelle auf möglichst mehreren schriftlichen Kanälen (E-Mail, Fax) unter Bezugnahme auf die konkrete Ausschreibung mit Vorgangskennzeichen stelle.

  • Bei der Bieterfrage ist neben korrektem Datum, Form und Adressatenkreis darauf zu achten, dass die Vergabestellenmitarbeiter mit ihren amtlichen Titeln (bspw. "Oberamtsrat") angeschrieben werden.

  • Bei der Bieterfrage ist neben korrektem Datum, Form und Adressatenkreis darauf zu achten, dass die Vergabstellenmitarbeiter niemals namentlich angeschrieben werden, um nicht den Verdacht der unerlaubten Vorteilsnahme aufkommen zu lassen.

Erklärung

Frage 12 von 30

4

Wann fülle ich das Preisblatt idealerweise aus?

Wähle eine der folgenden:

  • Ich befülle das Preisblatt bereits nach dem ersten Lesen der Ausschreibung mit Bleistift, damit ich früh einen Eindruck vom möglichen Umsatz festhalte, den ich in der Folge immer wieder überschreiben kann, bis ich das entgültige Angebot fixiere.

  • Ich mache mir von der gesamten Ausschreibung eine Kopie und fülle das Original-Preisblatt als letztes und unmittelbar vor Angebotsversand aus, um die letztgültigen Preise möglichst ohne Überschreibungen klar und deutlich im Angebot platzieren zu können.

  • Ich fülle das Preisblatt unabhägig von der Bieterkommunikation aus, sobald ich das Konzept fertiggestellt habe und damit alle preisrelevanten Punkte in die Kalkulation integrieren kann.

  • Ich fülle das Preisblatt idealerweise ziemlich am Anfang aus, um die größten Kostenblöcke genau zu kennen und diese durch geschickte Bieterfragen drücken zu können.

Erklärung

Frage 13 von 30

4

In der öffentlichen Vergabe spricht man angesichts der Angebotsauswertung von einem 5-stufigem Verfahren.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 14 von 30

4

Darf der Bieter im Rahmen seines Angebotes auf die eigenen AGB verweisen?

Wähle eine der folgenden:

  • Nein

  • Ja

  • Nein, es sei denn die Vergabestelle hat keine eigenen AGB.

  • Ja, wenn sie die AGB der Vergabestelle ausdrücklich auch gelten lässt.

Erklärung

Frage 15 von 30

4

Wer ist die oberste von einem Verfahrensbeteiligten anzurufende Rechtsmittelinstanz im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens?

Wähle eine der folgenden:

  • Das Bundeskartellamt

  • Die Oberlandesgerichte

  • Der europäische Gerichtshof

  • Der DTAD

Erklärung

Frage 16 von 30

4

Wer in das Wettbewerbsregister eingetragen wurde,…

Wähle eine der folgenden:

  • … hat bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen mehrmals gewonnen.

  • … ist für mehrere Jahre von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.

  • … ist für immer von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.

  • … genießt Vorteile beim Zuschlag öffentlicher Aufträge für drei bis fünf Jahre.

Erklärung

Frage 17 von 30

4

Vergabestellen dürfen im Falle des Verhandlungsverfahrens mit den Bietern über deren Angebote verhandeln.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 18 von 30

4

Kann ein Verfahren von einem Auftraggeber ohne Zuschlag aufgehoben werden?

Wähle eine der folgenden:

  • Ja, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, wie z.B. ein unangemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis oder wenn die bisherige Vergabeabsicht des Auftraggebers entscheidend beeinflusst wird .

  • Nein, ein Verfahren muss immer mit einer Bezuschlagung beendet werden.

Erklärung

Frage 19 von 30

4

Öffentliche Auftraggeber haben nach dem neuen Vergaberecht in besonderen Fällen die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zu kündigen.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 20 von 30

4

Um die Vergabestelle mit dem Angebot zu überzeugen, sollten die Qualitäten des Unternehmens hervorgehoben werden, auch wenn diese von der Leistungsbeschreibung abweichen.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 21 von 30

4

Ab dem 18.10.2018 müssen alle öffentlichen Auftraggeber und Bieter ausschließlich elektronische Mittel bei der Vergabe von Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte nutzen.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 22 von 30

4

Was bedeutet das Transparenzgebot?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Als Bieter das Anrecht auf ausreichenden und fairen Informationsfluss.

  • Als Bieter das Anrecht auf Einsicht der Angebote der Mitbieter.

  • Als Bieter das Anrecht auf Informationen bezüglich Fragen der Mitbieter.

  • Nichts zutreffend.

Erklärung

Frage 23 von 30

4

Welche Mindestfrist muss die Vergabestelle laut Vergabeordnung den Bietern für die Erstellung eines Angebotes bei einem offenen Verfahren einräumen?

Wähle eine der folgenden:

  • Mindestens 25 Tage

  • Mindestens 15 Tage

  • Mindestens 35 Tage

  • Mindestens 40 Tage

Erklärung

Frage 24 von 30

4

Wie kennzeichne ich am besten Korrekturen auf papierbasierten Angebotsunterlagen?

Wähle eine der folgenden:

  • Kennzeichnung ist nicht notwendig

  • Namenskürzel

  • Namenskürzel und Stempel

  • Namenkürzel, Stempel und Datum

Erklärung

Frage 25 von 30

4

Wie verhalte ich mich bei zweideutigen Informationen in den Vergabeunterlagen?

Wähle eine der folgenden:

  • Ich versuche, mit Hilfe einer Rüge Klarheit zu schaffen.

  • Ich mache nichts, um nicht negativ aufzufallen.

  • Ich reiche Bieterfragen per E-Mail, Post und Fax ein.

  • Ich versuche, mir die Zweideutigkeit in meinem Angebot zu Nutze zu machen.

Erklärung

Frage 26 von 30

4

Wie viel Prozent der Auftragssumme dürfen nach neuem Vergaberecht im Oberschwellenbereich maximal nachverhandelt werden?

Wähle eine der folgenden:

  • 2% Dienstleistung/ 3% Bau

  • 10% Dienstleistung/ 15% Bau

  • 20% Dienstleistung/ 20% Bau

  • 20% Dienstleistung/ 40% Bau

Erklärung

Frage 27 von 30

4

Was ist der Wettbewerbliche Dialog?

Wähle eine der folgenden:

  • Im Wettbewerblichen Dialog können oberhalb der Schwellenwerte besonders komplexe Beschaffungsvorhaben vergeben werden.

  • Im Wettbewerblichen Dialog können unterhalb der Schwellenwerte besonders komplexe Beschaffungsvorhaben vergeben werden.

  • Im Wettbewerblichen Dialog können oberhalb der Schwellenwerte besonders einfache Beschaffungsvorhaben vergeben werden.

  • Im Wettbewerblichen Dialog können unterhalb der Schwellenwerte besonders einfache Beschaffungsvorhaben vergeben werden.

Erklärung

Frage 28 von 30

4

Dürfen nach neuem Vergaberecht Vorinformationen auch als Aufforderung zum Wettbewerb genutzt werden?

Wähle eine der folgenden:

  • Ja

  • Nein

Erklärung

Frage 29 von 30

4

Was gehört nicht in eine Urkalkulation?

Wähle eine der folgenden:

  • Personalkosten

  • Kalkulationsposten Wagnis & Gewinn

  • Transport- und Logistikkosten

  • Kosten für die Angebotserstellung

Erklärung

Frage 30 von 30

4

Dürfen Vergabestellen das Leistungsverzeichnis so gestalten, dass nur ein Bieter die Chance auf den Zuschlag hat?

Wähle eine der folgenden:

  • Ja, da die Leistung dennoch ausgeschrieben wurde.

  • Nein, da Verstoß gegen das Wettbewerbsgebot.

Erklärung