Ein Tierarzt impft Schafe gegen Moderhinke. Der Impfstoff war mit Erysipelothrix rhusiopathiae kontaminiert. Sowohl bei der Herstellung als auch bei Chargenprüfung durch die Behörde ist nicht aufgefallen, dass noch vermehrungsfähige Erreger im Impfstoff vorhanden waren. Jetzt sind die Schafe an Rotlauf erkrankt. Wer haftet ?
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