Erstellt von R N
vor etwa 9 Jahre
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Erklärungen, die keine Willenserklärungen sind
Rechtswidrige Handlungen
Realakte
Gefälligkeiten
Hinweise für vorliegenden Rechtsbindungswillen in Abgrenzung zur Gefälligkeit
Beispiele für vorliegenden Rechtsbindungswillen, wo doch keine Gefälligkeit vorliegt
Gefälligkeitsverhältnisse mit „rechtsgeschäftsähnlichem
Charakter“
Informationen
Beispiele für Informationen
Vorbereitung des Vertragsschlusses
(Beispiele für Informationen)
Massenmedien
(Beispiele für Informationen)
Gutachten, Aufstellungen
(Beispiele für Informationen)
geschäftsähnliche Erklärungen
(geschäftsähnliche Handlungen)
Gruppen der geschäftsähnlichen Erklärungen