Lisa Pups
Quiz von , erstellt am vor 12 Monate

Publizistik Quiz am KORRE Altfragenbibel, erstellt von Lisa Pups am 20/01/2024.

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Lisa Pups
Erstellt von Lisa Pups vor 12 Monate
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KORRE Altfragenbibel

Frage 1 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • In Österreich gilt das Zensuswahlrecht

  • Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden

  • mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit

  • Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH
    schnellstmöglich aufgehoben werden

Erklärung

Frage 2 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a) Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen
    Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird

  • b) Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil
    verkündet

  • c) Der Impressumpflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien

  • d) Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Erklärung

Frage 3 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a) Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt

  • b) Auch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen
    Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen

  • c) Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie
    dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen

  • d) Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt
    der Veröffentlichung zu

Erklärung

Frage 4 von 128

1

Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15. Jänner 2015 bei einer
Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie.
Welcheder folgenden Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a) Ist ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des
    Lichtbildherstellers geschützt sein.

  • b) Hätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde
    Teilurheberschaf

  • c) Das Werk ist bis zum 31. Dezember 2086 urheberrechtlich geschützt

  • d) Die Marketingabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Dazu reicht ein Werknutzungsrecht bzw. eine Werknutzungsbewilligung

Erklärung

Frage 5 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen

  • b. Ein unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.

  • c. Das Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.

  • d. Ist ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden,
    ist die Impressumpflicht nicht verletzt.

Erklärung

Frage 6 von 128

1

Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Marketingzwecken auf der Website eines Wintersportortes veröffentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Bei einer reinen Landschaftsaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.

  • b. Wird ein Photo veröffentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die
    Fallgruppe "Anlass zu Missdeutungen".

  • c. Das Veröffentlichen der Fotos auf der Website des Wintersportortes ist ein Eingriff in das
    Vervielfältigungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Photographen.

  • d. Das Veröffentlichen eines Bildes, auf dem ein fünfjähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur
    zulässig, wenn die Eltern in die Veröffentlichung einwilligen.

Erklärung

Frage 7 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.

  • b. Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislative geschaffen.

  • c. Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landesund
    Gemeindeebene nur eine Kammer.

  • d. Die drei Staatsgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikatur

Erklärung

Frage 8 von 128

1

In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspieler wird auch dessen (der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte) COVID-19-Erkrankung und dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise zur Ansteckung geführt hat, thematisiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identitätsschutz berufen.

  • b. Der Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung

  • c. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen
    Lebensbereichs berufen

  • d. Der Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines Namensrechtes geltend macht.

Erklärung

Frage 9 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Betroffener kann gegen die Veröffentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 (zivilrechtliche
    Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.

  • b. Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen
    oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

  • c. Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16 ABGB.

  • d. Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.

Erklärung

Frage 10 von 128

1

Frau Dichter veröffentlicht eine Sammlung von selbst verfassten originellen Gedichten. Kurz nach der
Veröffentlichung kauft sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • d. Frau Maier greift in das Verbreitungsrecht ein

  • c. Die Gedichte sind Werke der Literatur.

  • b. Frau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.

  • a. Lädt sich eine dritte Person den Gedichtband herunter, greift sie in das Vervielfältigungsrecht ein.

Erklärung

Frage 11 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitativen und quantitativen
    Werbebeschränkungen.

  • b. Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung ausgestrahlt werden.

  • c. Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen nach § 26 MedienG jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.

  • d. Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen

Erklärung

Frage 12 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten Begriffe!

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Begriff "Äußerungsfreiheit" ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richtig wäre: "Meinungsäußerungsfreiheit".

  • b. "Rechtsmittel" kann als Oberbegriff für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.

  • c. Österreichs Regierungsform: Demokratie

  • d. Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der "Kaufpreis".

Erklärung

Frage 13 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein

  • b. Nur aus wichtigem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden

  • c. Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • d. Lizenzverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Erklärung

Frage 14 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Grundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden.

  • b. Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.

  • c. Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

  • d. Grundrechte schützen vor staatlichen Eingriffen

Erklärung

Frage 15 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz.

  • b. Über die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte.

  • c. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.

  • d. Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.

Erklärung

Frage 16 von 128

1

Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium. (periodisches Medium)

  • b. Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG.

  • c. Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für "kleine Websites", weil die Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichshinausgehenden Informationsgehalt aufweist.

  • d. Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.

Erklärung

Frage 17 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten.

  • b. Auf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen

  • c. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu jenem Zeitpunkt, an dem eine Person von einem
    Strafgericht rechtskräftig verurteilt wird.

  • d. Ein medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung besteht nicht, wenn der Betroffene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht widerrufen hat.

Erklärung

Frage 18 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroffenen nicht erstmals geltend gemacht werden

  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.

  • c. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien
    geltend gemacht werden

  • d. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches verurteilt werden.

Erklärung

Frage 19 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Damit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, braucht sie in der Veröffentlichung, gegen die
    sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein

  • b. Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröffentlicht wurde.

  • c. Das Informationsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die
    Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informationen erhalten soll.

  • d. Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim
    Strafgericht einlangen.

Erklärung

Frage 20 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Eine Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaffensergebnis von einem Menschen stammt.

  • b. Das Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert werden

  • c. Ein Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk mittels einer gesetzlichen Lizenz vertraglich einräumen.

  • d. Das Urheberrecht schützt technische Erfindungen.

Erklärung

Frage 21 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss.

  • b. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat

  • c. Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.

  • d. Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Erklärung

Frage 22 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das ORF-Monopol war ein rechtswidriger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.

  • b. Auch die Programme von privaten Rundfunkveranstaltern müssen dem Objektivitätsgebot entsprechen.

  • c. Das ORF-Gesetz und das BVG-Rundfunk stehen im Verfassungsrang

  • d. Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privatfernsehen und Privathörfunk.

Erklärung

Frage 23 von 128

1

Herr Will Nich versendet monatlich einen Newsletter, indem er über die neuesten Entwicklungen der COVID-19-Politik berichtet und dazu kritisch Stellung nimmt. In seinem letzten Newsletter, den er an über 5000 Adressatengesendet hat, schrieb er: "Alle Politiker sind vollkommen unfähig und wissen selbst nicht, was sie tun. "Der Politiker Ernst Fall will dagegen vorgehen und möchte eine Gegendarstellung begehren. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhangrichtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Newsletter ist ein wiederkehrendeselektronisches Medium.

  • b. Bei Äußerungen, die in einem Newsletter veröffentlicht wurden, ist generell keine Gegendarstellung möglich.

  • c. Eine Gegendarstellung gegen diese Äußerung ist schon deshalb nicht möglich, weil der Politiker Ernst Fall nur allgemeinbetroffen ist

  • d. Die Aussage "Die Politiker sind alle vollkommen unfähig" ist ein Werturteil.

Erklärung

Frage 24 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. In Medienangelegenheiten entscheidet in erster Instanz das Landesgericht als Dreirichtersenat.

  • b. Strafgerichte können auch über gewisse zivilrechtliche Ansprüche entscheiden.

  • c. Die Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

  • d. Richter der Verwaltungsgerichte müssen Weisungen des Verwaltungsgerichtshofs befolgen

Erklärung

Frage 25 von 128

1

Georg schreibt ein Buch. Kurz nach der Veröffentlichung kauft sich Maria das Buch und scannt es ein, um es anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der es jedermann herunterladen kann.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Maria greift in das Verbreitungsrecht ein

  • b. Maria greift in das Vervielfältigungsrecht ein.

  • c. Marias Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.

  • d. Maria greift in das Zurverfügungsstellungsrecht ein.

Erklärung

Frage 26 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.

  • b. Tätigkeiten des ORF, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, dürfen nicht aus dem
    Programmentgelt finanziert werden.

  • c. Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.

  • d. Während das AMD-G ("Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz") Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Erklärung

Frage 27 von 128

1

Alexander, ein siebenjähriger Bub, wird beim Malen mit Wasserfarben photographiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das Photographieren des Buben ist keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.

  • b. Die Veröffentlichung des Photos ist jedenfalls eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.

  • c. Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, müssen Alexanders Eltern in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.

  • d. Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, muss Alexander in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.

Erklärung

Frage 28 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Einwilligung in die Veröffentlichung eines Personenbildnisses kann nicht immer widerrufen
    werden.

  • b. Das Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt

  • c. Die Veröffentlichung eines Photos ohne Einwilligung der Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt sind.

  • d. Im Bildnisschutz wird nur der immaterielle Schaden ersetzt.

Erklärung

Frage 29 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gesetzgebung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Gesetz tritt immer mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

  • b. Österreichische Gesetze werden von der Bundesregierung verabschiedet.

  • c. Ein Gesetz tritt grundsätzlich mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag in Kraft.

  • d. Erhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf, kann das Gesetz in der Regel trotzdem verabschiedet werden.

Erklärung

Frage 30 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Betroffener kann gegen die Veröffentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 (zivilrechtliche Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.

  • b. Der zivilrechtliche Anspruch aus Ehrenbeleidigung steht nur zu, wenn die unwahre
    Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.

  • c. Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen
    oder herabzusetzen, fallen in den Tatbestand der Üblen Nachrede.

  • d. Eine Namensanmaßung verletzt das Namensrecht

Erklärung

Frage 31 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Schutz der Unschuldsvermutung kann auch nach der Urteilsverkündung weitergelten

  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.

  • c. Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der die Äußerung verfasst hat.

  • d. Die Höhe des Entschädigungsbetrags hängt von Umfang und Verbreitung der Veröffentlichung ab.

Erklärung

Frage 32 von 128

1

Anmerkung: Bitte nummerieren Sie Ihre Antworten wie die untenstehenden Fragen.
Die "Kronen Zeitung" veröffentlicht auf ihrer Titelseite ein Photo, ohne den Rechtsinhaber (hier: Photographen) gefragt zu haben.

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • 1. Welche Verwertungsrechte sind verletzt? Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht

  • 2. Wenn das gegenständliche Photo auch auf der Website krone.at abrufbar ist, welche Verwertungsrechte sind dadurch betroffen? Zurverfügungsstellungsrecht

  • 3. Wenn der Urheber nicht einmal als solcher genannt wird, welches weitere Recht ist dann verletzt? Recht auf Urheberbezeichnung/ Recht auf Werkschutz

  • 4. Zu welcher Gruppe von Rechten gehört dieses (auf in Frage 3 abgezielte) Recht? Nennen Sie die anderen: persönlichkeitsrechtliche Befugnisse; in Abgrenzung zu vermögensrechtliche Befugnisse ODER:
    Urheberrechte in Abgrenzung zu "verwandten Schutzrechten"(Leistungsschutzrechten)

  • 5. Nennen Sie zwei zivilrechtliche Ansprüche, die der in seinem Urheberrecht verletzte Photograph
    gegen den Medieninhaber der "Kronen Zeitung" hat.:

    1) Anspruch auf Entschädigung (angemessenes Endgelt)

    2) Anspruch auf Unterlassung

Erklärung

Frage 33 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Damit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, muss sie in der Veröffentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, namentlich genannt sein.

  • b. Wird das Kontradiktionsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröffentlicht werden.

  • c. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Strafgericht stellen.

  • d. Die betroffene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröffentlichte Behauptung unwahr
    ist

Erklärung

Frage 34 von 128

1

Anna ist Inhaberin eines Blumengeschäftes. Sie betreibt eine Website, auf der sie ihre Kunden regelmäßig über ihr Geschäft und die angebotene Ware informiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Anna unterliegt nicht der Offenlegungspflicht, weil ihre Website eine „kleine Website“ ist

  • b. Anna ist Medieninhaberin.

  • c. Wenn Anna auf ihrer Website bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über das
    Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die geeignet sind, dessen Erwerb oder das
    Fortkommen zu gefährden, kann die „Flower GmbH“ dagegen zivilrechtlich nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen.

  • d) Wenn Anna auf ihrer Website eine unwahre Tatsachenbehauptung über das
    Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die unter den Tatbestand der üblen
    Nachrede fällt, kann die „Flower GmbH“ berechtigterweise im Wege eines medienrechtlichen
    Entschädigungsverfahrens von Anna Ersatz des immateriellen Schadens fordern.

Erklärung

Frage 35 von 128

1

Wegen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen wurden, kann die in Österreich lebende Chen Lu nicht ihre in China lebenden Eltern besuchen. Sie fühlt sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchtigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Verletzungen des Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind niemals zulässig.

  • b. Möchte Chen Lu das Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüfen lassen, kann sie sich
    nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.

  • c. Zum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
    verhältnismäßig eingegriffen werden.

  • d. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist ein Menschenrecht, auf das sich auch Personen berufen können, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Erklärung

Frage 36 von 128

1

Welche der folgenden Fragen zum Urheberrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Bloße Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt.

  • b. Urheberrechte sind übertragbar und vererbbar

  • c. Juristische Personen können Urheber sein

  • d. Ein Miturheber kann auf sein Urheberrecht verzichten

Erklärung

Frage 37 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Anspruch richtet sich gegen den Verfasser der Äußerung

  • b. Die betroffene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröffentlichte Behauptung unwahr ist.

  • c. Wird das Kontradiktionsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröffentlicht
    werden.

  • d. Der Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.

Erklärung

Frage 38 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Persönlichkeitsrecht ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Eine Person kann nur dann zivilrechtlich gegen eine Ehrenbeleidigung vorgehen, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurde, denn gegen eine vorsätzliche Ehrenbeleidigung kann strafrechtlich vorgegangen werden.

  • b. Beschimpft eine Person eine andere in einer Wohnung, in der keine anderen Personen anwesend sind, fällt die Handlung nicht unter den Tatbestand der Beleidigung.

  • c. Der Kern des Ehrenschutzes ist im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt.

  • d. Juristische Personen haben einen zivilrechtlichen Anspruch wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 Abs 2 ABGB, natürlichen Personen steht dieser Anspruch hingegen nicht offen.

Erklärung

Frage 39 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Offenlegungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von periodischen Medien.

  • b. Zweck des Impressums ist es, über die Abhängigkeitsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums aufzuklären.

  • c. Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Impressum zu führen, hat keinerlei Konsequenzen.

  • d. Entgeltliche Veröffentlichungen in periodischen Medien müssen als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, selbst wenn es durch Gestaltung oder
    Anordnung keinerlei Zweifel an der Entgeltlichkeit gibt

Erklärung

Frage 40 von 128

1

In Österreich gilt das Zensuswahlrecht.

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a) falsch

  • b) richtig

Erklärung

Frage 41 von 128

1

Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 42 von 128

1

Mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person die volle Rechtsfähigkeit.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 43 von 128

1

Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH
schnellstmöglich aufgehoben werden.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 44 von 128

1

Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben den materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetz wird

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 45 von 128

1

Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu diesem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 46 von 128

1

Der Impressumspflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 47 von 128

1

Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 48 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das Urheberrecht kann durch das Entrichten einer Erneuerungsgebühr für jeweils 10 Jahre verlängert werden.

  • b. Das Urheberrecht kann durch Einräumung eines Werknutzungsrechtes unter Lebenden übertragen
    werden.

  • c. Das Urheberrecht schützt den Schöpfer von eigentümlichen geistigen Schöpfungen (Werke)

  • d. Der Urheber kann auf die Geltendmachung seiner Ansprüche aus einer Rechtsverletzung verzichten.

Erklärung

Frage 49 von 128

1

Der Heurigenwirt Noah Achterl beabsichtigt die Eröffnung seines dritten Lokals. Schon jetzt wirbt er mit einer in der Nähe angebrachten großformatigen Werbetafel, auf der man inmitten mehrerer Photos des noch leeren Lokals ein Photo einer fröhlichen Gästerunde sieht. Dieses (wohl in einem anderen, bereits geöffneten Lokal aufgenommene) Photo zeigt unter anderem den ehemaligen Richter und Politiker Wilhelm Weinlein. Herr Weinlein möchte sich das nicht gefallen lassen und rechtlich dagegen vorgehen. Er stützt sich auf den Bildnisschutz. Welche der folgenden Fallgruppen ist/sind in diesem Fall einschlägig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Preisgabe des Privatlebens

  • b. Bloßstellung

  • c. Anlass zu Missdeutungen

  • d. Entwürdigende und herabsetzende Abbildungen

Erklärung

Frage 50 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein E-Mail-Newsletter, der zumindest zwei Mal im Jahr verbreitet wird, muss ein Impressum
    enthalten.

  • b. Der Medieninhaber eines Rundfunkprogramms ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung verpflichtet

  • c. Eine Tageszeitung muss ein Impressum und eine Offenlegung enthalten

  • d. Der Medieninhaber einer Website ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung, nicht aber eines Impressums verpflichtet.

Erklärung

Frage 51 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das ORF-Monopol war ein NICHT VERHÄLTNISMÄßIGER Eingriff in die Äußerungsfreiheit

  • b. Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung

  • c. Der Generaldirektor des ORF ist ein Kollegialorgan.

  • d. Der Stiftungsrat ist an die Weisungen des Generaldirektors gebunden.

Erklärung

Frage 52 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Wettbewerbsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Kartellrecht sorgt dafür, dass es einen funktionierenden Wettbewerb gibt.

  • b. Domain-Grabbing ist eine Handlung, die durch das Kartellgesetz verboten ist

  • c. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Regelungen über die (Un-)zulässigkeit von Geschäftspraktiken und sonstigen Handlungen von Unternehmen.

  • d. Das Kartellrecht verfolgt den Zweck, dass ein fairer Wettbewerb geführt wird.

Erklärung

Frage 53 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Juristische Personen können sich auf den zivilrechtlichen Schutz der Ehre stützen

  • b. Wird eine Person durch den unbefugten Gebrauch ihres Namens beeinträchtigt, kann sie einen
    Anspruch auf Unterlassung geltend machen.

  • c. Sowohl für das Recht am eigenen Bild als auch für das Recht an der eigenen Stimme kann ein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung zustehen.

  • d. Das in § 16 ABGB geregelte allgemeine Persönlichkeitsrecht kann als Auffangnetz für
    Persönlichkeitsrechtsverletzungen dienen

Erklärung

Frage 54 von 128

1

Die Tageszeitung "KURIER" veröffentlicht in ihrer Print-Ausgabe vom Freitag, dem 23. April 2021, einen Artikel über einen von den Medien verfolgten Prozess. Es wird berichtet, dass der Rechtsanwalt (RA Dr. Georg Fischer) des Beklagten nach Ablauf der dreitägigen Frist Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat. Der Rechtsanwalt möchte gegen die veröffentlichte Äußerung vorgehen, weil er die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde fristgerecht vorgenommen hat.

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Veröffentlichung "Sie berichten in Ihrer Print-Ausgabe vom 23. April 2021, dass RA Dr. Georg Fischer die Nichtigkeitsbeschwerde nach Ablauf der dreitägigen Frist angemeldet hat. Diese Aussage ist unwahr." ist eine Gegendarstellung.

  • b. Der Rechtsanwalt kann sich mit dem Gegendarstellungsbegehren nicht direkt an das Strafgericht wenden

  • c. Die Beweislast (in puncto Un-/Wahrheit) trifft den Medieninhaber.

  • d. Der "KURIER" muss die Gegendarstellung spätestens am 5. Werktag nach der Veröffentlichung, also am Freitag, dem 30. April 2021, veröffentlichen.

Erklärung

Frage 55 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch des
"Identitätsschutzes" ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Sind die im Medium veröffentlichten Angaben nicht geeignet, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität der Person zu führen, steht der Anspruch nicht zu.

  • b. Werden durch die Veröffentlichung von Angaben über eine Person, die verdächtigt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung gesetzt zu haben, schutzwürdige Interessen der Person
    verletzt, hat der Betroffene jedenfalls Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, wenn keiner der Ausnahmegründe des Absatz 3 einschlägig ist.

  • c. Nicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich auf diesen Anspruch berufen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind

  • d. Werden in U-Bahn-Stationen Plakate aufgehängt, auf denen Fotos sowie Angaben zu einer Person abgedruckt sind, die verdächtigt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung gesetzt zu haben, hat die betroffene Person Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, sofern die Veröffentlichung der Angaben nicht amtlich veranlasst war

Erklärung

Frage 56 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Lizenzverträge können für einen bestimmten Zeitraum (befristet) abgeschlossen werden

  • b. Ein Vertrag zwischen zwei Parteien kommt nur dann zustande, wenn ihr Willen übereinstimmt und sie ihren Willen gegenüber der jeweils anderen Partei erklären.

  • c. Die außerordentliche Kündigung eines unbefristeten Lizenzvertrags kann vertraglich ausgeschlossen werden.

  • d. Räumt der Urheber seinem Vertragspartner ein Werknutzungsrecht ein, darf der Urheber das Werk
    insoweit nicht anderweit verwerten.

Erklärung

Frage 57 von 128

1

Frau Nowak schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Die Zeitung veröffentlicht den Leserbrief daraufhin. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Zeitung darf den Leserbrief veröffentlichen, ohne eine gesonderte Einwilligungserklärung von Frau Nowak einzuholen

  • b. Wird der Leserbrief in der Druckausgabe der Zeitung veröffentlicht, wird in das Vervielfältigungsrecht von Frau Nowak eingegriffen.

  • c. Die Zeitung darf den Leserbrief gekürzt veröffentlichen, sofern der Sinngehalt dadurch nicht geändert wird.

  • d. Wird der Leserbrief in der Online-Ausgabe der Zeitung veröffentlicht, wird in das Zurverfügungstellungsrecht, nicht aber in das Vervielfältigungsrecht von Frau Nowak eingegriffen.

Erklärung

Frage 58 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroffenen Person mit jenen der sich äußernden Person abgewogen.

  • b. Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.

  • c. Exzedierende (~übertriebene) Werturteile dürfen nicht geäußert werden

  • d. Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht jedem Menschen zu.

Erklärung

Frage 59 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.

  • b. Der Anspruch auf Gegendarstellung steht einem Betroffenen offen, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung in einem periodischen elektronischen Medium veröffentlicht wurde.

  • c. Der von der unwahren Tatsachenbehauptung Betroffene muss beweisen, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist.

  • d. Im Rahmen der Gegendarstellung kann der aus der unwahren Tatsachenbehauptung entstandene
    Kränkungsschaden geltend gemacht werden.

Erklärung

Frage 60 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum zivilrechtlichen Schutz des wirtschaftlichen Rufs ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Im Fall einer reinen Kreditschädigung trifft den Betroffenen die Beweislast.

  • b. Der Anspruch steht nur zur, wenn die Äußerung ehrenbeleidigend ist.

  • c. Der Betroffene hat Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.

  • d. Die Geltendmachung des Anspruchs steht nicht nur Unternehmen offen

Erklärung

Frage 61 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Wahlgrundsätzen ist/sind richtig? (

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Bei den österreichischen Nationalratswahlen ist der Grundsatz des geheimen Wahlrechts
    verwirklicht.

  • b. Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht
    zukommt.

  • c. Der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts ist in Österreich nicht verwirklicht, weil nicht alle
    Staatsbürger, sondern nur jene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen dürfen.

  • d. Bei Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verwirklicht.

Erklärung

Frage 62 von 128

1

Welche der folgende Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. In Österreich gilt das Zensuswahlrecht

  • b. Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden

  • c. Mit dem 18.Geburstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit

  • d. Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz von VfGH
    schnellmöglich aufgehoben werden

Erklärung

Frage 63 von 128

1

Welche der folgende Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die medienrechtlichen Entschädigungssprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen
    Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird

  • b. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil
    verkündet

  • c. Der Impressumpflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien

  • d. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Erklärung

Frage 64 von 128

1

Welche der folgende Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden,
    selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt

  • b. Auch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen
    Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen.

  • c. Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie
    dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen

  • d. Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt
    der Veröffentlichung zu

Erklärung

Frage 65 von 128

1

Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ist ein Foto urheberrechtlich gestützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des
    Lichtbildherstellers gestützt sein.

  • b. Hätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde
    Teilurheberschaft

  • c. Das Werk ist bis zum 31.Dezember 2086 urheberrechtlich gestützt

  • d. Die Marketingabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto
    aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt

Erklärung

Frage 66 von 128

1

Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd (im Sinne des) § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin gestützt (Urheberpersönlichkeitsrechte). Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.

  • b. Die Schutzfrist beginnt am 1.Jänner 2010

  • c. Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.

  • d. Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate

Erklärung

Frage 67 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Veröffentlichung muss jedenfalls als „ Gegendarstellung“ bezeichnet sein.

  • b. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen
    einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.

  • c. Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.

  • d. Der Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die
    Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.

  • – materiell-rechtliche Frist: 2 Monate ab Beginn der Veröffentlichung (auch online!)
    – zwingend vorgeschaltet: außergerichtliches Gegendarstellungs-Begehren
    – gestaffelte Veröffentlichungsfristen: 5 Werktage bei Tageszeitungen (Österreich
    verbannt Gegendarstellungen in auflagenschwache Samstagsausgabe)
    – binnen 6 Wochen nach GD-Antrag
    – „befristetes Verfahren“: 5 Werktage für Einwendungen, 5 Werktage für Gegendarstellung, binnen 14 Tagen Verhandlung und Entscheidung (Anordnung der
    Veröffentlichung ist sofort vollstreckbar!)
    – dann uU Berufung und/oder Fortsetzung („fortgesetztes Verfahren“)

Erklärung

Frage 68 von 128

1

Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das
berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Veröffentlichung muss jedenfalls als „ Gegendarstellung“ bezeichnet sein

  • b. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen
    einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.

  • c. Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.

  • d. Der Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.

Erklärung

Frage 69 von 128

1

Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das
berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 ABGB wehren

  • b. Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil unwahre Tatsachenbehauptung in einer
    Online-Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.

  • c. Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem. § 152 StGB
    Erfolg haben.

  • d. Es besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens 2 Monate ab
    dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am
    29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft, und keine anderen
    Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen.

Erklärung

Frage 70 von 128

1

Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimische Unternehmen beworben
werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der ORF darf nach dem AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) eine Teleshopping –
    Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.

  • b. Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV

  • c. Der ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV.

  • d. Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen

Erklärung

Frage 71 von 128

1

Wählen Sie eine oder mehrere Antworten:

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der
    innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.

  • b. Der Sitz des EGMR ist Straßburg

  • c. Der EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates.

  • d. Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH ( Oberste
    Gerichtshof).

Erklärung

Frage 72 von 128

1

Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Photo illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig,
    sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.

  • b. Vom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.

  • c. Anders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht um den Bildnisschutz.

  • d. Um ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.

Erklärung

Frage 73 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile

  • b. Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht
    aber von Werturteilen.

  • c. Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den
    EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im
    Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.

  • d. Die Äußerungsfreiheit ist in der ERMK ( Europäische Menschenrechtskonvention= und im StGG
    (Staatsgrundgesetz) geregelt.

Erklärung

Frage 74 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Im Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz und das „Audiovisuelle Mediendienste – Gesetz“

  • b. Der EU GH (Europäische Gerichtshof) entschied im Lentia-Urteil, dass das ORF-Monopol eine
    Verletzung der Äußerungsfreiheit ist.

  • c. Während das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst.

  • d. Das Objektivitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländische, sondern
    auch auf ausländische Themen.

Erklärung

Frage 75 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei

  • b. Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Artikel,
    der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.

  • c. Richtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die
    Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung.

  • d. Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu werden.

Erklärung

Frage 76 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G (ORF-Gesetz) ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher auftreten. Kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen sind für sie untersagt.

  • b. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.

  • c. Der Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.

  • d. Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.

Erklärung

Frage 77 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Schutzvoraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch lebt.

  • b. Für die Beurteilung, ob die Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist auch ein allfälliger
    Begleittext heranzuziehen.

  • c. Werden berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt, ist die Veröffentlichung des Bildnisses
    keinesfalls zulässig.

  • d. Materielle Schäden werden im Rahmen des Bildnisschutzes nicht ersetzt.

Erklärung

Frage 78 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?

Wähle eine der folgenden:

  • a. Eine GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann gem § 6 MedienG gegen den
    Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit
    Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt wird.

  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen
    Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.

  • c. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil
    verkündet.

  • d. Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter bestimmten Voraussetzengen auf den „Schutz vor
    Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“ berufen.

Erklärung

Frage 79 von 128

1

Welche der Folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Begriff „Meinungsäußerungsfreiheit“ ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers
    entstanden. Richtig wäre: Äußerungsfreiheit.

  • b. Die Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.

  • c. Ein Eingriff in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechtfertigt werde, weil die Äußerungsfreiheit ein
    besonders hohes Gut ist.

  • d. Grundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nichtexzessive Werturteile

Erklärung

Frage 80 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Verstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das
    Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.

  • b. Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimmte das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl
    zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.

  • c. Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.

  • d. Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln
    Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises).

Erklärung

Frage 81 von 128

1

Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.

  • b. Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes aus Achtung des Privat und Familienlebens ist,
    wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.

  • c. Die Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat und Familienlebens.

  • d. Frau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre
    Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil im Situationen wie der „ Corona-Krise: die
    Grundrechte ausgesetzt werden.

Erklärung

Frage 82 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Schutzfrist des Urheberrechtes (im engeren Sinn) ist in der Regel um einiges länger als die
    Schutzfristen der verwandten Schutzrechte.

  • b. Eine Werknutzungsbewilligung ist eine vertragliche Lizenz

  • c. Ein urheberrechtlich gestützter Text darf nur dann vervielfältigt werde, wenn der Urheber eine
    vertragliche Lizenz erteilt.

  • d. Ein Ghostwriter verzichtet auf sein Recht auf Urheberschaft.

Erklärung

Frage 83 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen

  • b. Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht.

  • c. Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.

  • d. Eine Verletzung der Impressumpflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.

Erklärung

Frage 84 von 128

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Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-)Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • b. Ein Lizenzvertrag kann nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

  • c. Lizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden

  • d. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.

Erklärung

Frage 85 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Im Bildnisschutz kann neben Ersatz eines materiellen Schadens (Vermögensschadens) auch der
    eines ideellen Schadens (Gefühlsschadens) gefordert werden.

  • b. Auch die Stimme ist vom Persönlichkeitsschutz umfasst

  • c. Der Schutz des wirtschaftlichen Rufes ist einerseits im ABGB (und in § 7 UWG) und anderseits
    im StGB geregelt.

  • d. Wenn eine Person ohne Vollmacht oder sonstige Vertretungsmacht im Namen einer anderen
    Person handelt, ist das eine Namensanmaßung. Die Person, in deren Namen gehandelt wird, kann
    auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.

Erklärung

Frage 86 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.

  • b. Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

  • c. Regelungen zum Schutz des wirtschaftlichen Rufes befinden sich im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch), UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) und StGB (Strafgesetzbuch).

  • d. Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil als auch im Strafrecht verwirklicht.

Erklärung

Frage 87 von 128

1

Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Marketingzwecken auf der Webseite eines Wintersportsortes veröffentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem
Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Wird ein Foto veröffentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe „ Anlass zu Missdeutungen“.

  • b. Das Veröffentlichen eines Bildes, auf dem ein fünfjähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur
    zulässig, wenn die Eltern in die Veröffentlichung einwilligen.

  • c. Bei einer reinen Landschaftsaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.

  • d. Das Veröffentlichen der Fotos auf der Webseite des Wintersportortes ist ein Eingriff in das Vervielfältigungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Fotographen.

Erklärung

Frage 88 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz

  • b. Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.

  • c. Über die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte

  • d. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.

Erklärung

Frage 89 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten
Begriffe!

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Begriff „Äußerungsfreiheit“ ist nicht richtig, er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers
    entstanden. Richtig wäre „Meinungsäußerungsfreiheit“.

  • b. Österreichs Regierungsform: Demokratie

  • c. Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der „Kaufpreis“

  • d. „Rechtsmittel“ kann als Oberbegriff für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.

Erklärung

Frage 90 von 128

1

Welche den folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landes- und
    Gemeindeebene nur eine Kammer.

  • b. Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.

  • c. Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislative geschaffen.

  • d. Die drei Staatgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikatur

Erklärung

Frage 91 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung angestrahlt werden.

  • b. Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen

  • c. Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitativen und quantitativen Werbebeschränkungen.

  • d. Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung
    ein Entgelt geleistet wird, müssen jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.

Erklärung

Frage 92 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der
Unschuldsvermutung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten

  • b. Auf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen.

  • c. Ein medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung
    besteht nicht, wenn der Betroffene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht
    widerrufen hat.

  • d. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu einem Zeitpunkt, an dem eine Person von
    einem Strafgericht rechtskräftig verurteilt wird.

Erklärung

Frage 93 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk mittels einer gesetzlichen Lizenz
    verträglich einräumen.

  • b. Das Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert
    werden.

  • c. Das Urheberrecht schützt technische Erfindungen.

  • d. Eine Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaffensergebnis von einem
    Menschen stammt.

Erklärung

Frage 94 von 128

1

Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Webseite ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.

  • b. Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für „kleine Website“, weil die Website keinen über
    die Darstellung das persönlichen Lebensbereich hinausgehen

  • c. Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG

  • d. Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.

Erklärung

Frage 95 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch
    ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches
    verurteilt werden.

  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien
    geltend gemacht werden.

  • c. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche

  • d. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroffenen nicht
    erstmals geltend gemacht werden

Erklärung

Frage 96 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss

  • b. Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.

  • c. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat.

  • d. Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Erklärung

Frage 97 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Vertag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • b. Auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein

  • c. Nur aus wichtigem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

  • d. Lizenzverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Erklärung

Frage 98 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen
    oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

  • b. Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 15 ABGB

  • c. Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.

  • d. Ein Betroffener kann gegen die Veröffentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen
    Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 ( zivilrechtliche
    Kreditsschädigung) vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder
    kennen musste.

Erklärung

Frage 99 von 128

1

Frau Dichter veröffentlicht eine Sammlung von selbstverfassten originellen Gedichten. Kurz nach der Veröffentlichung kauft sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf
ihre Webseite hochzuladen, vor der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Frau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.

  • b. Die Gedichte sind Werke der Literatur.

  • c. Lädt sich eine dritte Person den Gedichtband herunter, greift sie in das Vervielfältigungsrecht ein

  • d. Frau Maier greift in das Verbreitungsrecht ein.

Erklärung

Frage 100 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröffentlicht wurde.

  • b. Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten an Veröffentlichung beim
    Strafgericht einlangen.

  • c. Damit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, braucht sie in der Veröffentlichung, gegen die
    sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein.

  • d. Das Informationsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass
    die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informationen erhalten soll.

Erklärung

Frage 101 von 128

1

In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspieler wird auch dessen (der Öffentlichkeit
bisher nicht bekannte) COVID 19 Erkrankung und dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise
zur Ansteckung geführt hat, thematisiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigung-) Ansprüchen
ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung.

  • b. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identitätsschutz berufen.

  • c. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.

  • d. Der Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines
    Namensrechtes geltend macht.

Erklärung

Frage 102 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Grundrechte schützen vor staatlichen Eingriffen.

  • b. Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes
    stehen.

  • c. Grundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden

  • d. Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne
    des Art 8 EMRK ( Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens)

Erklärung

Frage 103 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den
    EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im
    Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.

  • b. Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht
    aber von Werturteilen

  • c. Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.

  • d. Die Äußerungsfreiheit ist in der EMRK (Europäische Menschenrechtkonvention) und im StGG
    (Staatgrundgesetz) geregelt.

Erklärung

Frage 104 von 128

1

1. Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Regelungen zum Schutz des wirtschaftlichen Rufes befinden sich im ABGB, UWG und StGB.

  • b. Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verwirklicht.

  • c. Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre
    Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde

  • d. Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung
    verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

Erklärung

Frage 105 von 128

1

Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimischer Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.

  • b. Der ORF darf nach dem AMD-G eine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern
    eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.

  • c. Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.

  • d. Der ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV

Erklärung

Frage 106 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt

  • b. Der Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.

  • c. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.

  • d. Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und
    Sendungen als Werbesprecher auftreten. Kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen sind für sie untersagt.

Erklärung

Frage 107 von 128

1

4. Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate

  • b. Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin geschützt

  • c. Die Schutzfrist beginnt am 1. Jänner 2010.

  • d. Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.

Erklärung

Frage 108 von 128

1

5. Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Foto illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Um ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.

  • b. Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig,
    sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.

  • c. Vom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.

  • d. Anders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht unter den Bildnisschutz

Erklärung

Frage 109 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH.

  • b. Der Sitz des EGMR ist Straßburg

  • c. Der EGMR entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal
    erschöpft ist.

  • d. Der EuGH ist eine Institution des Europarates.

Erklärung

Frage 110 von 128

1

7. Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumspflicht bestehen.

  • b. Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.

  • c. Eine Verletzung der Impressumspflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.

  • d. Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht

Erklärung

Frage 111 von 128

1

Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zudem rufschädigend, indem sie
das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Es besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens zwei Monate ab
    dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am
    29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft, und keine anderen
    Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen.

  • b. Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen
    Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 UrhG ABGB wehre

  • c. Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil die unwahre Tatsachenbehauptung in
    einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische
    Druckwerke anwendbar

  • d. Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem § 152 StGB
    Erfolg haben

Erklärung

Frage 112 von 128

1

Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist,
    wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.

  • b. Die Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

  • c. Frau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre
    Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in Situation wie der „Corona-Krise“ die Grundrechte
    ausgesetzt werden

  • d. Ein Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz
    der Gesundheit dient.

Erklärung

Frage 113 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen
    Schaden auch der immaterielle Schaden ersetz wird.

  • b. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann gem § 6 MedienG gegen den
    Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit
    Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt wird.

  • c. Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf den „Schutz vor
    Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“ berufen.

  • d. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.

Erklärung

Frage 114 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises)

  • b. Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum
    Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.

  • c. Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben

  • d. Verstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das
    Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.

Erklärung

Frage 115 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden

  • b. Der Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die
    Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.

  • c. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen sechs
    Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.

  • d. Die Veröffentlichung muss jedenfalls als „Gegendarstellung“ bezeichnet sein

Erklärung

Frage 116 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu
    werden

  • b. Richtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung

  • c. Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Artikel, der
    die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.

  • d. Das Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei formuliert sein muss.

Erklärung

Frage 117 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Äußerungsfreiheit ist in der EMRK und im StGG geregelt.

  • b. Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.

  • c. Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den
    EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im
    Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.

  • d. Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.

Erklärung

Frage 118 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Zweck der Gegendarstellung ist der reine Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung.

  • b. Ein Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden.

  • b. Ein Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden.
    c. Eine Gegendarstellung kann binnen zwei Monaten ab Kenntnis der Veröffentlichung der unwahren
    Tatsachenbehauptung begehrt werden.

  • d. Nur juristische Personen können Gegner einer Gegendarstellung sein

Erklärung

Frage 119 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit

  • b. Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.

  • c. Tätigkeiten des ORF, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, dürfen nicht aus dem
    Programmentgelt finanziert werden.

  • d. Während das AMD-G („Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz“) Teleshopping uneingeschränkt
    erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Erklärung

Frage 120 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen über die Website www.diepresse.com ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.

  • b. Die Website muss ein Impressum enthalten.

  • c. Die Website ist ein periodisches elektronisches Medium.

  • d. Die Website muss eine Offenlegung halten.

Erklärung

Frage 121 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Österreichs Verfassungsbestimmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und nicht in einer
    einheitlichen Kodifikation niedergeschrieben.

  • b. Zentrales Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann. Er ist an die
    Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden.

  • c. Richtlinien sind Rechtsquellen des Unionsrechts, die erst in nationales Unionsrechts umgesetzt
    werden müssen.

Erklärung

Frage 122 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden für die Länder tätig.

  • b. Bei Nationalratswahlen ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht.

  • c. Österreichs Regierungsform: Republik.

  • d. Die österreichischen Höchstgerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof
    für Menschenrechte und der Oberste Gerichtshof.

Erklärung

Frage 123 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der Verfassungerichtshof (VfGH)
    und der Oberste Gerichtshof (OGH).

  • b. Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in Straßburg

  • c. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet nur dann, wenn der
    innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.

  • d. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Organ der Europäischen Union.

Erklärung

Frage 124 von 128

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Nur schriftlich abgeschlossene Lizenzverträge sind gültig.

  • b. Die außerordentliche Kündigung von befristeten Lizenzverträgen kann nicht ausgeschlossen
    werden

  • c. Ein unbefristeter Lizenzvertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn vertraglich nichts anderes
    vereinbart wurde.

  • d. Verträge können grundsätzlich immer einseitig widerrufen werden.

Erklärung

Frage 125 von 128

1

Alexander wird beim Einkaufen in einem Geschäft fotografiert. Einige Tage später liest er in einer Zeitung einen Artikel, in dem ein Foto gezeigt wird, das ihn beim Einkaufen mit vielen Einkaufstaschen in den Händen zeigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Alexander kann nur den Ersatz eines materiellen Schadens sinnvollerweise begehren.

  • b. Alexander kann sowohl den Ersatz eines materiellen Schadens als auch den Ersatz eines
    immateriellen Schadens sinnvollerweise begehren.

  • c. Alexander könnte geltend machen, dass die Veröffentlichung Anlass zu Missdeutungen gibt.

  • d. Alexander könnte dagegen sinnvollerweise gestützt auf das Recht am eigenen Bild vorgehen.

Erklärung

Frage 126 von 128

1

Marlene betreibt einen Modeblog. Darüber hinaus versendet sie an jene Personen, die sich dafür angemeldet haben, monatlich einen E-Mail-Newsletter. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Blog und der Newsletter sind wiederkehrende elektronische Medien.

  • b. Der Blog und der Newsletter sind elektronische periodische Medien.

  • d. Der E-Mail-Newsletter muss ein Impressum enthalten.

Erklärung

Frage 127 von 128

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Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze auf ihre Grundrechtskonformität.

  • b. Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist zulässig, wenn er aus einem
    im Gesetz aufgezahlten Grund erfolgt und verhältnismäßig ist.

  • c. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft, ob Vertragsstaaten Grundrechte verletzen.

  • d. Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.

Erklärung

Frage 128 von 128

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Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Selbst flüchtige Vervielfältigungen sind ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht.

  • b. Urheber können in keinem Fall auf ihr Urheberrecht verzichten

  • c. Eine Urheberrechtsverletzung kann durch gewisse im Gesetz genannte Gründe gerechtfertigt sein.

  • d. Das Urheberrecht kann nach dem Tod des Urhebers auf eine andere Person übergehen.

Erklärung