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KORRE bei Albrecht Haller

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KORRE Altfragenbibel Stand WS 2023/24

Frage 1 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen ist richg?

Wähle eine der folgenden:

  • In Österreich gilt das Zensuswahlrecht

  • Jurissche Personen können in ihrer Ehre verletzt werden

  • mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit

  • Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben werden

Erklärung

Frage 2 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen ist richg?

Wähle eine der folgenden:

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird

  • Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet

  • Der Impressumpicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien

Erklärung

Frage 3 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen ist richg?

Wähle eine der folgenden:

  • Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröentlichung einwilligt

  • Auch unentgeltliche Veröentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen

  • Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen

  • Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröentlicht werden, außer der Abgebildete smmt der Veröentlichung zu

Erklärung

Frage 4 von 156

1

Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotograert am 15. Jänner 2015 bei einer
Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandscha. Am 2. November versrbt sie.
Welcheder folgenden Aussagen ist richg?

Wähle eine der folgenden:

  • Ist ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.

  • Hätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaft

  • Das Werk ist bis zum 31. Dezember 2086 urheberrechtlich geschützt

  • Die Markengabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.

Erklärung

Frage 5 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Picht zur Oenlegung kann neben der Impressumpicht bestehen.

  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.

  • Das Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.

  • Ist ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden, ist die Impressumpicht nicht verletzt.

Erklärung

Frage 6 von 156

1

Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Markengzwecken auf der Website
eines Wintersportortes veröentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem
Zusammenhang richg?

Wähle eine der folgenden:

  • Bei einer reinen Landschasaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.

  • Wird ein Photo veröentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe "Anlass zu Missdeutungen".

  • Das Veröentlichen der Fotos auf der Website des Wintersportortes ist ein Eingri in das Vervielfälgungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Photographen.

  • d. Das Veröentlichen eines Bildes, auf dem ein fünähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröentlichung einwilligen.

Erklärung

Frage 7 von 156

1

Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und photographiert am 15. Jänner 2015 bei einer
Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandscha. Am 2. November 2015 versrbt sie.
Welche der folgenden Aussagen ist richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Häe Anna das Photo gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberscha. (wenn dann Miturheberscha?)

  • Die Markengabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto
    aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.

  • Das Werk ist bis zum 31. Dezember 2085urheberrechtlich geschützt

  • Ist ein Photo urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.

Erklärung

Frage 8 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.

  • Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislave geschaen.

  • Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landesund Gemeindeebene nur eine Kammer.

  • Die drei Staatsgewalten sind Legislave, Exekuve und Judikatur

Erklärung

Frage 9 von 156

1

In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspielerwird auch dessen (der Öentlichkeit
bisher nicht bekannte) COVID-19-Erkrankungund dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise
zur Ansteckung geführt hat, themasiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen
vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen
ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identätsschutz berufen.

  • Der Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung.

  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.

  • Der Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines Namensrechtes geltend macht.

Erklärung

Frage 10 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Betroener kann gegen die Veröentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen
    Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach§ 1330 Abs 2 (zivilrechtliche Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.

  • Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

  • Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16 ABGB.

  • Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.

Erklärung

Frage 11 von 156

1

Frau Dichter veröentlicht eine Sammlung von selbst verfassten originellen Gedichten. Kurz nach der
Veröentlichung kau sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf
ihre Website hochzuladen, von der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden
Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Lädt sich eine drie Person den Gedichtband herunter, grei sie in das Vervielfälgungsrecht ein.

  • Frau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legimiert.

  • Die Gedichte sind Werke der Literatur.

  • Frau Maier grei in das Verbreitungsrecht ein.

Erklärung

Frage 12 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richg?

Wähle eine der folgenden:

  • Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitaven und quantaven
    Werbebeschränkungen.

  • Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung ausgestrahlt werden.

  • Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonsge Beiträge und Berichte, für deren Veröentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen nach § 26 MedienG jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.

  • Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen.

Erklärung

Frage 13 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten
Begrie!

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Begri "Äußerungsfreiheit" ist nicht richg; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richg wäre: "Meinungsäußerungsfreiheit".

  • "Rechtsmiel" kann als Oberbegri für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.

  • Österreichs Regierungsform: Demokrae

  • Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der "Kaufpreis".

Erklärung

Frage 14 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Auch jurissche Personen können Partei eines Vertrages sein.

  • Nur aus wichgem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

  • Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • Lizenzverträge müssen schrilich abgeschlossen werden.

Erklärung

Frage 15 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Grundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden.

  • Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.

  • Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).

  • Grundrechte schützen vor staatlichen Eingrien.

Erklärung

Frage 16 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Verfassungsgerichtshof hat eine negave Gesetzgebungskompetenz.

  • Über die Verhängung einer Juszstrafe entscheiden Strafgerichte.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Instuon der Europäischen Union.

  • Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.

Erklärung

Frage 17 von 156

1

Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium. (periodisches Medium)

  • Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG.

  • Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für "kleine Websites", weil die Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichshinausgehenden Informaonsgehalt aufweist.

  • Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.

Erklärung

Frage 18 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der
Unschuldsvermutung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten.

  • Auf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen.

  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu jenem Zeitpunkt, an dem eine Person von einem Strafgericht rechtskräig verurteilt wird.

  • Ein medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung besteht nicht, wenn der Betroene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht widerrufen hat.

Erklärung

Frage 19 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroenen nicht erstmals geltend gemacht werden.

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.

  • Bei Vorliegen besmmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches verurteilt werden.

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien geltend gemacht werden.

Erklärung

Frage 20 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Damit eine Person gegendarstellungsberechgt ist, braucht sie in der Veröentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein.

  • Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröentlicht wurde.

  • Das Informaonsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informaonen erhalten soll.

  • Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröentlichung beim Strafgericht einlangen.

Erklärung

Frage 21 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Eine Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaensergebnis von einem Menschen stammt.

  • Das Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.

  • Ein Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk miels einer gesetzlichen Lizenz vertraglich einräumen.

  • Das Urheberrecht schützt technische Erndungen

Erklärung

Frage 22 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss.

  • Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat.

  • Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.

  • Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Erklärung

Frage 23 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Monopol war ein rechtswidriger Eingri in die Äußerungsfreiheit.

  • Auch die Programme von privaten Rundfunkveranstaltern müssen dem Objekvitätsgebot entsprechen.

  • Das ORF-Gesetz und das BVG-Rundfunk stehen im Verfassungsrang.

  • Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privaernsehen und Privathörfunk.

Erklärung

Frage 24 von 156

1

Herr Will Nich versendet monatlich einen Newsleer, indem er über die neuesten Entwicklungen der
COVID-19-Polik berichtet und dazu krisch Stellung nimmt. In seinem letzten Newsleer, den er an
über 5000 Adressatengesendet hat, schrieb er: "Alle Poliker sind vollkommen unfähig und wissen
selbst nicht, was sie tun. "Der Poliker Ernst Fall will dagegenvorgehen und möchte eine
Gegendarstellung begehren. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem
Zusammenhangrichg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Newsleer ist ein wiederkehrendeselektronisches Medium.

  • Bei Äußerungen, die in einem Newsleer veröentlicht wurden, ist generell keine
    Gegendarstellung möglich.

  • Eine Gegendarstellung gegen diese Äußerung ist schon deshalb nicht möglich, weil der Poliker Ernst Fall nur allgemeinbetroen ist.

  • Die Aussage "Die Poliker sind alle vollkommen unfähig" ist ein Werturteil.

Erklärung

Frage 25 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • In Medienangelegenheiten entscheidet in erster Instanz das Landesgericht als Dreirichtersenat.

  • Strafgerichte können auch über gewisse zivilrechtliche Ansprüche entscheiden.

  • Die Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

  • Richter der Verwaltungsgerichte müssen Weisungen des Verwaltungsgerichtshofs befolgen.

Erklärung

Frage 26 von 156

1

Georg schreibt ein Buch. Kurz nach der Veröentlichung kau sich Maria das Buch und scannt es ein,
um es anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der es jedermann herunterladen kann.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Maria grei in das Verbreitungsrecht ein.

  • Maria grei in das Vervielfälgungsrecht ein.

  • Marias Handeln ist durch keine freie Werknutzung legimiert.

  • Maria grei in das Zurverfügungsstellungsrecht ein.

Erklärung

Frage 27 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.

  • Tägkeiten des ORF, die nicht unter den öentlich-rechtlichen Aurag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt nanziert werden.

  • Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingri in die Äußerungsfreiheit.

  • Während das AMD-G ("Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz") Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Erklärung

Frage 28 von 156

1

Alexander, ein siebenjähriger Bub, wird beim Malen mit Wasserfarben photographiert. Welche der
folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Photographieren des Buben ist keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.

  • Die Veröentlichung des Photos ist jedenfalls eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.

  • Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, müssen Alexanders Eltern in die Veröentlichung des Bildes einwilligen.

  • Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, muss Alexander in die Veröentlichung des Bildes einwilligen.

Erklärung

Frage 29 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Einwilligung in die Veröentlichung eines Personenbildnisses kann nicht immer widerrufen werden.

  • b. Das Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.

  • Veröentlichung eines Photos ohne Einwilligung der Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröentlichung berechgte Interessen der Abgebildeten verletzt sind.

  • Im Bildnisschutz wird nur der immaterielle Schaden ersetzt.

Erklärung

Frage 30 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gesetzgebung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Gesetz tri immer mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzbla folgenden Tag in Kra.

  • Österreichische Gesetze werden von der Bundesregierung verabschiedet.

  • Ein Gesetz tri grundsätzlich mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag in Kra.

  • Erhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf, kann das Gesetz in der Regel trotzdem verabschiedet werden.

Erklärung

Frage 31 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Betroener kann gegen die Veröentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 (zivilrechtliche Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.

  • Der zivilrechtliche Anspruch aus Ehrenbeleidigung steht nur zu, wenn die unwahre
    Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.

  • Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen in den Tatbestand der Üblen Nachrede.

  • Eine Namensanmaßung verletzt das Namensrecht.

Erklärung

Frage 32 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Schutz der Unschuldsvermutung kann auch nach der Urteilsverkündung weitergelten.

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.

  • Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der die Äußerung verfasst hat.

  • Die Höhe des Entschädigungsbetrags hängt von Umfang und Verbreitung der Veröentlichung ab.

Erklärung

Frage 33 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Damit eine Person gegendarstellungsberechgt ist, muss sie in der Veröentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, namentlich genannt sein.

  • Wird das Kontradikonsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröentlicht werden.

  • Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Strafgericht stellen.

  • Die betroene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröentlichte Behauptung unwahr ist.

Erklärung

Frage 34 von 156

1

Anna ist Inhaberin eines Blumengeschäes. Sie betreibt eine Website, auf der sie ihre Kunden
regelmäßig über ihr Geschä und die angebotene Ware informiert.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Anna unterliegt nicht der Oenlegungspicht, weil ihre Website eine „kleine Website“ ist.

  • Anna ist Medieninhaberin.

  • Wenn Anna auf ihrer Website bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über das
    Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröentlicht, die geeignet sind, dessen Erwerb oder das Fortkommen zu gefährden, kann die „Flower GmbH“ dagegen zivilrechtlich nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen.

  • Wenn Anna auf ihrer Website eine unwahre Tatsachenbehauptung über das
    Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröentlicht, die unter den Tatbestand der üblen Nachrede fällt, kann die „Flower GmbH“ berechgterweise im Wege eines medienrechtlichen Entschädigungsverfahrens von Anna Ersatz des immateriellen Schadens fordern.

Erklärung

Frage 35 von 156

1

Wegen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen wurden, kann die in Österreich
lebende Chen Lu nicht ihre in China lebenden Eltern besuchen. Sie fühlt sich in ihrem Recht auf
Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchgt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in
diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Verletzungen des Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind niemals zulässig.

  • Möchte Chen Lu das Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüfen lassen, kann sie sich nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.

  • Zum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verhältnismäßig eingegrien werden.

  • Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist ein Menschenrecht, auf das sich auch Personen berufen können, die nicht die österreichische Staatsbürgerscha haben.

Erklärung

Frage 36 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Sobald ein Mensch rechtsfähig ist, kann er selbst Verträge abschließen.

  • Beim Abschluss von Lizenzverträgen ist das Formgebot der Schrilichkeit zu wahren.

  • In einem Vertrag kann geregelt werden, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann.

  • Neben natürlichen Personen können auch jurissche Personen Vertragspartner sein.

Erklärung

Frage 37 von 156

1

Welche der folgenden Fragen zum Urheberrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Bloße Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt.

  • Urheberrechte sind übertragbar und vererbbar.

  • Jurissche Personen können Urheber sein.

  • Ein Miturheber kann auf sein Urheberrecht verzichten.

Erklärung

Frage 38 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist richg? (1)

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Anspruch richtet sich gegen den Verfasser der Äußerung.

  • Die betroene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröentlichte Behauptung unwahr ist.

  • Wird das Kontradikonsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröentlicht werden.

  • Der Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.

Erklärung

Frage 39 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Persönlichkeitsrecht ist richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Eine Person kann nur dann zivilrechtlich gegen eine Ehrenbeleidigung vorgehen, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurde, denn gegen eine vorsätzliche Ehrenbeleidigung kann strafrechtlich vorgegangen werden.

  • Beschimp eine Person eine andere in einer Wohnung, in der keine anderen Personen anwesend sind, fällt die Handlung nicht unter den Tatbestand der Beleidigung.

  • Der Kern des Ehrenschutzes ist im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Webewerb) geregelt.

  • Jurissche Personen haben einen zivilrechtlichen Anspruch wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 Abs 2 ABGB, natürlichen Personen steht dieser Anspruch hingegen nicht oen.

Erklärung

Frage 40 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Oenlegungspicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von periodischen Medien.

  • Zweck des Impressums ist es, über die Abhängigkeitsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums aufzuklären.

  • Ein Verstoß gegen die Picht, ein Impressum zu führen, hat keinerlei Konsequenzen.

  • Entgeltliche Veröentlichungen in periodischen Medien müssen als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, selbst wenn es durch Gestaltung oder Anordnung keinerlei Zweifel an der Entgeltlichkeit gibt.

Erklärung

Frage 41 von 156

1

In Österreich gilt das Zensuswahlrecht.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 42 von 156

1

Jurissche Personen können in ihrer Ehre verletzt werden.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 43 von 156

1

Mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person die volle Rechtsfähigkeit.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 44 von 156

1

Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH
schnellstmöglich aufgehoben werden.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 45 von 156

1

Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben denmateriellen
Schaden auch der immaterielle Schaden ersetz wird.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 46 von 156

1

Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu diesem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil
verkündet.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 47 von 156

1

Der Impressumspicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 48 von 156

1

Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 49 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Urheberrecht kann durch das Entrichten einer Erneuerungsgebühr für jeweils 10 Jahre verlängert werden.

  • Das Urheberrecht kann durch Einräumung eines Werknutzungsrechtes unter Lebenden übertragen
    werden.

  • Das Urheberrecht schützt den Schöpfer von eigentümlichen geisgen Schöpfungen.

  • Der Urheber kann auf die Geltendmachung seiner Ansprüche aus einer Rechtsverletzung verzichten.

Erklärung

Frage 50 von 156

1

Der Heurigenwirt Noah Achterl beabsichgt die Erönung seines drien Lokals. Schon jetzt wirbt er
mit einer in der Nähe angebrachten großformagen Werbetafel, auf der man inmien mehrerer
Photos des noch leeren Lokals ein Photo einer fröhlichen Gästerunde sieht. Dieses (wohl in einem
anderen, bereits geöneten Lokal aufgenommene) Photo zeigt unter anderem den ehemaligen
Richter und Poliker Wilhelm Weinlein. Herr Weinlein möchte sich das nicht gefallen lassen und
rechtlich dagegen vorgehen. Er stützt sich auf den Bildnisschutz. Welche der folgenden Fallgruppen
ist/sind in diesem Fall einschlägig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Preisgabe des Privatlebens

  • Bloßstellung

  • Anlass zu Missdeutungen

  • Entwürdigende und herabsetzende Abbildungen

Erklärung

Frage 51 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein E-Mail-Newsleer, der zumindest zwei Mal im Jahr verbreitet wird, muss ein Impressum enthalten.

  • b. Der Medieninhaber eines Rundfunkprogramms ist zur Veröentlichung einer Oenlegung verpichtet.

  • Eine Tageszeitung muss ein Impressum und eine Oenlegung enthalten.

  • Der Medieninhaber einer Website ist zur Veröentlichung einer Oenlegung, nicht aber eines Impressums verpichtet.

Erklärung

Frage 52 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Monopol war ein nicht verhältnismäßiger Eingri in die Äußerungsfreiheit.

  • Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung.

  • Generaldirektor des ORF ist ein Kollegialorgan.

  • Der Sungsrat ist an die Weisungen des Generaldirektors gebunden.

Erklärung

Frage 53 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Webewerbsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Kartellrecht sorgt dafür, dass es einen funkonierenden Webewerb gibt.

  • Domain-Grabbing ist eine Handlung, die durch das Kartellgesetz verboten ist.

  • Das Gesetz gegen den unlauteren Webewerb (UWG) enthält Regelungen über die
    (Un-)zulässigkeit von Geschäsprakken und sonsgen Handlungen von Unternehmen.

  • Das Kartellrecht verfolgt den Zweck, dass ein fairer Webewerb geführt wird.

Erklärung

Frage 54 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Jurissche Personen können sich auf den zivilrechtlichen Schutz der Ehre stützen.

  • Wird eine Person durch den unbefugten Gebrauch ihres Namens beeinträchgt, kann sie einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.

  • Sowohl für das Recht am eigenen Bild als auch für das Recht an der eigenen Smme kann ein Anspruch auf Urteilsveröentlichung zustehen.

  • Das in § 16 ABGB geregelte allgemeine Persönlichkeitsrecht kann als Auangnetz für
    Persönlichkeitsrechtsverletzungen dienen.

Erklärung

Frage 55 von 156

1

Die Tageszeitung "KURIER" veröentlicht in ihrer Print-Ausgabe vom Freitag, dem 23. April 2021,
einen Arkel über einen von den Medien verfolgten Prozess. Es wird berichtet, dass der Rechtsanwalt
(RA Dr. Georg Fischer) des Beklagten nach Ablauf der dreitägigen Frist Nichgkeitsbeschwerde
angemeldet hat. Der Rechtsanwalt möchte gegen die veröentlichte Äußerung vorgehen, weil er die
Anmeldung der Nichgkeitsbeschwerde fristgerecht vorgenommen hat.

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Veröentlichung "Sie berichten in Ihrer Print-Ausgabe vom 23. April 2021, dass RA Dr. Georg Fischer die Nichgkeitsbeschwerde nach Ablauf der dreitägigen Frist angemeldet hat. Diese Aussage ist unwahr." ist eine Gegendarstellung.

  • Der Rechtsanwalt kann sich mit dem Gegendarstellungsbegehren nicht direkt an das Strafgericht wenden

  • Die Beweislast (in puncto Un-/Wahrheit) trit den Medieninhaber.

  • Der "KURIER" muss die Gegendarstellung spätestens am 5. Werktag nach der Veröentlichung, also am Freitag, dem 30. April 2021, veröentlichen.

Erklärung

Frage 56 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch des
"Identätsschutzes" ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Sind die im Medium veröentlichten Angaben nicht geeignet, in einem nicht unmielbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identät der Person zu führen, steht der Anspruch nicht zu.

  • Werden durch die Veröentlichung von Angaben über eine Person, die verdächgt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung gesetzt zu haben, schutzwürdige Interessen der Person verletzt, hat der Betroene jedenfalls Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, wenn keiner der Ausnahmegründe des Absatz 3 einschlägig ist.

  • Nicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich auf diesen Anspruch berufen, wenn die sonsgen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Werden in U-Bahn-Staonen Plakate aufgehängt, auf denen Fotos sowie Angaben zu einer Person
    abgedruckt sind, die verdächgt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung gesetzt zu haben, hat die betroene Person Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, sofern die Veröentlichung der Angaben nicht amtlich veranlasst war.

Erklärung

Frage 57 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Lizenzverträge können für einen besmmten Zeitraum (befristet) abgeschlossen werden.

  • Ein Vertrag zwischen zwei Parteien kommt nur dann zustande, wenn ihr Willen übereinsmmt und sie ihren Willen gegenüber der jeweils anderen Partei erklären.

  • Die außerordentliche Kündigung eines unbefristeten Lizenzvertrags kann vertraglich
    ausgeschlossen werden.

  • Räumt der Urheber seinem Vertragspartner ein Werknutzungsrecht ein, darf der Urheber das Werk insoweit nicht anderweit verwerten.

Erklärung

Frage 58 von 156

1

Frau Nowak schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Die Zeitung veröentlicht den
Leserbrief darauin. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Zeitung darf den Leserbrief veröentlichen, ohne eine gesonderte Einwilligungserklärung von Frau Nowak einzuholen.

  • Wird der Leserbrief in der Druckausgabe der Zeitung veröentlicht, wird in das
    Vervielfälgungsrecht von Frau Nowak eingegrien.

  • Die Zeitung darf den Leserbrief gekürzt veröentlichen, sofern der Sinngehalt dadurch nicht geändert wird.

  • Wird der Leserbrief in der Online-Ausgabe der Zeitung veröentlicht, wird in das
    Zurverfügungstellungsrecht, nicht aber in das Vervielfälgungsrecht von Frau Nowak eingegrien.

Erklärung

Frage 59 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroenen Person mit jenen der sich äußernden Person abgewogen.

  • Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.

  • Exzedierende Werturteile dürfen nicht geäußert werden.

  • Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht jedem Menschen zu.

Erklärung

Frage 60 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröentlichung beimStrafgericht einlangen.

  • Der Anspruch auf Gegendarstellung steht einem Betroenen oen, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung in einem periodischen elektronischen Medium veröentlicht wurde.

  • Der von der unwahren Tatsachenbehauptung Betroene muss beweisen, dass die
    Tatsachenbehauptung unwahr ist.

  • Im Rahmen der Gegendarstellung kann der aus der unwahren Tatsachenbehauptung entstandene Kränkungsschaden geltend gemacht werden.

Erklärung

Frage 61 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum zivilrechtlichen Schutz des wirtschalichen Rufs ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Fall einer reinen Kreditschädigung trit den Betroenen die Beweislast.

  • Der Anspruch steht nur zur, wenn die Äußerung ehrenbeleidigend ist.

  • Der Betroene hat Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.

  • Die Geltendmachung des Anspruchs steht nicht nur Unternehmen oen.

Erklärung

Frage 62 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Wahlgrundsätzen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Bei den österreichischen Naonalratswahlen ist der Grundsatz des geheimen Wahlrechts verwirklicht.

  • Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Smme das gleiche Gewicht zukommt.

  • Der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts ist in Österreich nicht verwirklicht, weil nicht alle Staatsbürger, sondern nur jene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen dürfen.

  • Bei Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verwirklicht.

Erklärung

Frage 63 von 156

1

Welche der folgende Aussagen ist richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • In Österreich gilt das Zensuswahlrecht

  • Jurissche Personen können in ihrer Ehre verletzt werden

  • Mit dem 18.Geburstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit

  • Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gezetz von VfGH schnellmöglich aufgehoben werden

Erklärung

Frage 64 von 156

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Welche der folgende Aussagen ist richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die medienrechtlichen Entschädigungssprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen
    Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird

  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil
    verkündet

  • Der Impressumpicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien

  • Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Erklärung

Frage 65 von 156

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Welche der folgende Aussagen ist richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröentlichung einwilligt

  • Auch unentgeltliche Veröentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen.

  • Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen

  • Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröentlicht werden, außer der Abgebildete smmt der Veröentlichung zu

Erklärung

Frage 66 von 156

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Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotograert am 15. Jänner 2015 bei einer
Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandscha. Am 2. November versrbt sie. Welche der
folgenden Aussagen ist richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ist ein Foto urheberrechtlich gestützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers gestützt sein.

  • Häe Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde
    Teilurheberscha

  • Das Werk ist bis zum 31.Dezember 2086 urheberrechtlich gestützt

  • d. Die Markengabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt.

Erklärung

Frage 67 von 156

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Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd (im Sinne des) § 1 Abs 1 UrhG ist. Am
1. Juni 2011 versrbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhanf richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geisgen Interessen weiterhin gestützt (Urheberpersönlichkeitsrechte). Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.

  • Die Schutzfrist beginnt am 1.Jänner 2010

  • Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.

  • Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate

Erklärung

Frage 68 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Veröentlichung muss jedenfalls als „ Gegendarstellung“ bezeichnet sein.

  • Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.

  • Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröentlicht werden.

  • Der Medieninhaber hat den Betroenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröentlichung einer Gegendarstellung verweigert.

Erklärung

Frage 69 von 156

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Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröentlicht
sie einen Arkel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn
Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das
beruiche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Arkel und
möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in
diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 ABGB wehren

  • Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil unwahre Tatsachenbehauptung in einer
    Online-Zeitung veröentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.

  • Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem. § 152 StGB Erfolg haben.

  • Es besteht die Picht zur Veröentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens 2 Monate ab
    dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrit, und keine anderen Gründe die Veröentlichungspicht ausschließen.

Erklärung

Frage 70 von 156

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Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher
eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimische Unternehmen beworben
werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der ORF darf nach dem AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) eine Teleshopping – Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeug erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.

  • Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.

  • Der ORF unterliegt restrikveren Werbebeschränkungen als ATV.

  • Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.

Erklärung

Frage 71 von 156

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Wählen Sie eine oder mehrere Antworten:

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und verkal erschöp ist.

  • Der EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Instuon des Europarates.

  • Der Sitz des EGMR ist Straßburg.

  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH ( Oberste Gerichtshof).

Erklärung

Frage 72 von 156

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Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotograert. Einige Tage später ndet er in einer
Online-Zeitung einen Arkel, der mit diesem Photo illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen
ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Veröentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.

  • Vom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.

  • Anders als Bildveröentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht um den Bildnisschutz.

  • Um ein Foto veröentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.

Erklärung

Frage 73 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.

  • Erlaubt ist die öentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.

  • Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.

  • Die Äußerungsfreiheit ist in der ERMK ( Europäische Menschenrechtskonvenon= und im StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt.

Erklärung

Frage 74 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz und das „Audiovisuelle Mediendienste – Gesetz“

  • Der EU GH (Europäische Gerichtshof) entschied im Lena-Urteil, dass das ORF-Monopol eine Verletzung der Äußerungsfreiheit ist.

  • Während das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst.

  • Das Objekvitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Themen.

Erklärung

Frage 75 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Kontradikonsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei

  • Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Arkel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.

  • Richtet sich das schriliche Veröentlichungsbegehren sta an den Medieninhaber an die Redakon des Medieninhabers, gilt auch das als gülge Einbringung.

  • Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informaonsgebot gerecht zu werden.

Erklärung

Frage 76 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G (ORF-Gesetz) ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher aureten. Kommerzielle Kommunikaon in Programmen und Sendungen sind für sie untersagt.

  • Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.

  • Der Sungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.

  • Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.

Erklärung

Frage 77 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Schutzvoraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Veröentlichung noch lebt.

  • Für die Beurteilung, ob die Interessen des Abgebildeten verletz wurden, ist auch ein allfälliger Begleiext heranzuziehen.

  • Werden berechgte Interessen des Abgebildeten verletzt, ist die Veröentlichung des Bildnisses keinesfalls zulässig.

  • Materielle Schäden werden im Rahmen des Bildnisschutzes nicht ersetz.

Erklärung

Frage 78 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Eine GmbH ( Gesellscha mit beschränkter Haung) kann gem § 6 MedienG gegen den Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächgt wird.

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.

  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.

  • Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter besmmten Voraussetzengen auf den „Schutz vor Bekanntgabe der Identät in besonderen Fällen“ berufen.

Erklärung

Frage 79 von 156

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Welche der Folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Begri „Meinungsäußerungsfreiheit“ ist nicht richg; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richg wäre: Äußerungsfreiheit.

  • Die Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.

  • Ein Eingri in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechergt werde, weil die Äußerungsfreiheit ein besonders hohes Gut ist.

  • Grundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nichtexzessive Werturteile.

Erklärung

Frage 80 von 156

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Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Verstößt ein innerstaatliches (sonsges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.

  • Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Smmte das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Naonalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.

  • Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.

  • Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises).

Erklärung

Frage 81 von 156

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Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht
auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer
Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treen. Welche der
folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Eingri in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls staha, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.

  • Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes aus Achtung des Privat und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.

  • Die Regelung ist ein Eingri in das Grundrecht auf Achtung des Privat und Familienlebens.

  • Frau Steiner steht keine Möglichkeit oen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil im Situaonen wie der „ Corona-Krise: die Grundrechte ausgesetzt werden.

Erklärung

Frage 82 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Schutzfrist des Urheberrechtes (im engeren Sinn) ist in der Regel um einiges länger als die Schutzfristen der verwandten Schutzrechte.

  • Eine Werknutzungsbewilligung ist eine vertragliche Lizenz.

  • Ein urheberrechtlich gestützter Text darf nur dann vervielfälgt werde, wenn der Urheber eine vertragliche Lizenz erteilt.

  • Ein Ghostwriter verzichtet auf sein Recht auf Urheberscha.

Erklärung

Frage 83 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Picht zur Oenlegung kann neben der Impressumpicht bestehen.

  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröentlicht.

  • Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.

  • Eine Verletzung der Impressumpicht kann eine unlautere Geschäsprakk sein.

Erklärung

Frage 84 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-)Vertragsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • b. Ein Lizenzvertrag kann nur aus wichgem Grund außerordentlich gekündigt werden.

  • Lizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schrilich abgeschlossen werden.

  • Sowohl natürliche als auch jurissche Personen können Partei eines Vertrages sein.

Erklärung

Frage 85 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Bildnisschutz kann neben Ersatz eines materiellen Schadens (Vermögensschadens) auch der eines ideellen Schadens (Gefühlsschadens) gefordert werden.

  • Auch die Smme ist vom Persönlichkeitsschutz umfasst.

  • Wenn eine Person ohne Vollmacht oder sonsge Vertretungsmacht im Namen einer anderen
    Person handelt, ist das eine Namensanmaßung. Die Person, in deren Namen gehandelt wird, kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.

  • Der Schutz des wirtschalichen Rufes ist einerseits im ABGB (und in § 7 UWG) und anderseits im StGB geregelt.

Erklärung

Frage 86 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.

  • Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen
    Nachrede.

  • Regelungen zum Schutz des wirtschalichen Rufes benden sich im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch), UWG (Gesetz über den unlauteren Webewerb) und StGB (Strafgesetzbuch).

  • Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil als auch im Strafrecht verwirklicht.

Erklärung

Frage 87 von 156

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Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Markengzwecken auf der Webseite
eines Wintersportsortes veröentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem
Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Wird ein Foto veröentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe „ Anlass zu Missdeutungen“.

  • Das Veröentlichen eines Bildes, auf dem ein fünähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröentlichung einwilligen.

  • Bei einer reinen Landschasaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.

  • Das Veröentlichen der Fotos auf der Webseite des Wintersportortes ist ein Eingri in das Vervielfälgungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Fotographen.

Erklärung

Frage 88 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Verfassungsgerichtshof hat eine negave Gesetzgebungskompetenz.

  • Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.

  • Über die Verhängung einer Juszstrafe entscheiden Strafgerichte

  • Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Instuon der Europäischen Union.

Erklärung

Frage 89 von 156

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Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten
Begrie!

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Begri „Äußerungsfreiheit“ ist nicht richg, er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richg wäre „Meinungsäußerungsfreiheit“.

  • Österreichs Regierungsform: Demokrae

  • Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der „Kaufpreis“

  • „Rechtsmiel“ kann als Oberbegri für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.

Erklärung

Frage 90 von 156

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Welche den folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landes- und
    Gemeindeebene nur eine Kammer.

  • Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.

  • Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislave geschaen.

  • Die drei Staatgewalten sind Legislave, Exekuve und Judikatur

Erklärung

Frage 91 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung angestrahlt werden.

  • b. Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen

  • c. Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitaven und quantaven
    Werbebeschränkungen.

  • d. Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonsge Beiträge und Berichte, für deren Veröentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.

Erklärung

Frage 92 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der
Unschuldsvermutung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten

  • b. Auf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen.

  • c. Ein medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung besteht nicht, wenn der Betroene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht widerrufen hat.

  • d. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu einem Zeitpunkt, an dem eine Person von
    einem Strafgericht rechtskräig verurteilt wird.

Erklärung

Frage 93 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk miels einer gesetzlichen Lizenz
    verträglich einräumen.

  • b. Das Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert
    werden.

  • c. Das Urheberrecht schützt technische Erndungen.

  • d. Eine Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaensergebnis von einem
    Menschen stammt.

Erklärung

Frage 94 von 156

1

Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenheilt richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Webseite ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.

  • b. Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für „kleine Website“, weil die Website keinen über die Darstellung das persönlichen Lebensbereich hinausgehen

  • c. Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG

  • d. Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.

Erklärung

Frage 95 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Bei Vorliegen besmmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch
    ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches
    verurteilt werden.

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien
    geltend gemacht werden.

  • c. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroenen nicht erstmals geltend gemacht werden.

Erklärung

Frage 96 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss

  • b. Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.

  • c. Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat.

  • d. Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Erklärung

Frage 97 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Vertag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • b. Auch jurissche Personen können Partei eines Vertrages sein.

  • c. Nur aus wichgem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

  • Lizenzverträge müssen schrilich abgeschlossen werden.

Erklärung

Frage 98 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen
    oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

  • Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16 ABGB

  • c. Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.

  • Ein Betroener kann gegen die Veröentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen
    Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 ( zivilrechtliche Kreditsschädigung) vorgehen, wenn der Veröentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.

Erklärung

Frage 99 von 156

1

Frau Dichter veröentlicht eine Sammlung von selbstverfassten originellen Gedichten. Kurz nach der
Veröentlichung kau sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf
ihre Webseite hochzuladen, vor der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden
Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Frau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legimiert.

  • Die Gedichte sind Werke der Literatur.

  • Lädt sich eine drie Person den Gedichtband herunter, grei sie in das Vervielfälgungsrecht ein.

  • d. Frau Maier grei in das Verbreitungsrecht ein.

Erklärung

Frage 100 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröentlicht wurde.

  • Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten an Veröentlichung beim Strafgericht einlangen.

  • Damit eine Person gegendarstellungsberechgt ist, braucht sie in der Veröentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein.

  • Das Informaonsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informaonen erhalten soll.

Erklärung

Frage 101 von 156

1

In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspieler wird auch dessen (der Öentlichkeit
bisher nicht bekannte) COVID 19 Erkrankung und dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise
zur Ansteckung geführt hat, themasiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen
vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigung-) Ansprüchen
ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung.

  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identätsschutz berufen.

  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.

  • Der Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines
    Namensrechtes geltend macht.

Erklärung

Frage 102 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Grundrechte schützen vor staatlichen Eingrien.

  • Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes
    stehen.

  • Grundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden.

  • Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne
    des Art 8 EMRK ( Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens)

Erklärung

Frage 103 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.

  • Erlaubt ist die öentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.

  • Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.

  • d. Die Äußerungsfreiheit ist in der EMRK (Europäische Menschenrechtkonvenon) und im StGG (Staatgrundgesetz) geregelt.

Erklärung

Frage 104 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Regelungen zum Schutz des wirtschalichen Rufes benden sich im ABGB, UWG und StGB.

  • Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verwirklicht.

  • Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.

  • d. Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

Erklärung

Frage 105 von 156

1

Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet
daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimischer Unternehmen
beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.

  • Der ORF darf nach dem AMD-G eine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern
    eindeug erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.

  • Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.

  • Der ORF unterliegt restrikveren Werbebeschränkungen als ATV.

Erklärung

Frage 106 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.

  • b. Der Sungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.

  • Organe des ORF sind der Sungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.

  • Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und
    Sendungen als Werbesprecher aureten. Kommerzielle Kommunikaon in Programmen und
    Sendungen sind für sie untersagt.

Erklärung

Frage 107 von 156

1

Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni
2011 versrbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate

  • Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geisgen Interessen weiterhin geschützt.

  • Die Schutzfrist beginnt am 1. Jänner 2010.

  • Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.

Erklärung

Frage 108 von 156

1

Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotograert. Einige Tage später ndet er in
einer Online-Zeitung einen Arkel, der mit diesem Foto illustriert ist. Welche der folgenden
Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Um ein Foto veröentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.

  • b. Die Veröentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.

  • c. Vom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.

  • d. Anders als Bildveröentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht unter den Bildnisschutz.

Erklärung

Frage 109 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die österreichischen Gerichtshöfe des öentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH.

  • b. Der Sitz des EGMR ist Straßburg.

  • Der EGMR entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und verkal erschöp ist.

  • Der EuGH ist eine Instuon des Europarates.

Erklärung

Frage 110 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Picht zur Oenlegung kann neben der Impressumspicht bestehen.

  • Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.

  • Eine Verletzung der Impressumspicht kann eine unlautere Geschäsprakk sein.

  • Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröentlicht.

Erklärung

Frage 111 von 156

1

Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020
veröentlicht sie einen Arkel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung
über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zudem rufschädigend, indem sie
das beruiche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Arkel
und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in
diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Es besteht die Picht zur Veröentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens zwei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrit, und keine anderen Gründe die Veröentlichungspicht ausschließen.

  • Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 UrhG ABGB wehren.

  • c. Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil die unwahre Tatsachenbehauptung in
    einer Online-Zeitung veröentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.

  • Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem § 152 StGB Erfolg haben.

Erklärung

Frage 112 von 156

1

Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem
Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat
in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treen. Welche
der folgenden Aussagen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.

  • Die Regelung ist ein Eingri in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.

  • Frau Steiner steht keine Möglichkeit oen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in Situaon wie der „Corona-Krise“ die Grundrechte ausgesetzt werden.

  • Ein Eingri in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls staha, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.

Erklärung

Frage 113 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetz wird.

  • Eine GmbH (Gesellscha mit beschränkter Haung) kann gem § 6 MedienG gegen den
    Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächgt wird.

  • Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter besmmten Voraussetzungen auf den „Schutz vor Bekanntgabe der Identät in besonderen Fällen“ berufen.

  • Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.

Erklärung

Frage 114 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises).

  • Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Smme das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Naonalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.

  • Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.

  • Verstößt ein innerstaatliches (sonsges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.

Erklärung

Frage 115 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröentlicht werden.

  • Der Medieninhaber hat den Betroenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröentlichung einer Gegendarstellung verweigert.

  • c. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.

  • d. Die Veröentlichung muss jedenfalls als „Gegendarstellung“ bezeichnet sein.

Erklärung

Frage 116 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informaonsgebot gerecht zu
    werden.

  • Richtet sich das schriliche Veröentlichungsbegehren sta an den Medieninhaber an die
    Redakon des Medieninhabers, gilt auch das als gülge Einbringung.

  • Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Arkel, der
    die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.

  • Das Kontradikonsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei formuliert sein muss.

Erklärung

Frage 117 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Äußerungsfreiheit ist in der EMRK und im StGG geregelt.

  • Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.

  • Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.

  • Erlaubt ist die öentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.

Erklärung

Frage 118 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Zweck der Gegendarstellung ist der reine Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung.

  • Ein Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden.

  • Nur jurissche Personen können Gegner einer Gegendarstellung sein.

  • Eine Gegendarstellung kann binnen zwei Monaten ab Kenntnis der Veröentlichung der unwahren Tatsachenbehauptung begehrt werden.

Erklärung

Frage 119 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.

  • Tägkeiten des ORF, die nicht unter den öentlich-rechtlichen Aurag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt nanziert werden.

  • ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingri in die Äußerungsfreiheit.

  • Während das AMD-G („Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz“) Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Erklärung

Frage 120 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen über die Website www.diepresse.com ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.

  • b. Die Website muss ein Impressum enthalten.

  • c. Die Website ist ein periodisches elektronisches Medium.

  • d. Die Website muss eine Oenlegung halten.

Erklärung

Frage 121 von 156

1

2. Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Österreichs Verfassungsbesmmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und nicht in einer
    einheitlichen Kodikaon niedergeschrieben.

  • Zentrales Organ der mielbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann. Er ist an die
    Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden.

  • Richtlinien sind Rechtsquellen des Unionsrechts, die erst in naonales Unionsrechts umgesetzt
    werden müssen.

  • Unionsrechts, das innerstaatlichen Gesetzen widerspricht, darf nicht angewendet werden.

Erklärung

Frage 122 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rahmen der mielbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden für die Länder täg.

  • Bei Naonalratswahlen ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht.

  • c. Österreichs Regierungsform: Republik.

  • d. Die österreichischen Höchstgerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof
    für Menschenrechte und der Oberste Gerichtshof.

Erklärung

Frage 123 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öentlichen Rechtes sind der Verfassungerichtshof (VfGH)
    und der Oberste Gerichtshof (OGH).

  • Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in Straßburg.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet nur dann, wenn der
    innerstaatliche Rechtsweg horizontal und verkal erschöp ist.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Organ der Europäischen Union.

Erklärung

Frage 124 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Nur schrilich abgeschlossene Lizenzverträge sind gülg.

  • Die außerordentliche Kündigung von befristeten Lizenzverträgen kann nicht ausgeschlossen
    werden.

  • Ein unbefristeter Lizenzvertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn vertraglich nichts anderes
    vereinbart wurde.

  • Verträge können grundsätzlich immer einseig widerrufen werden.

Erklärung

Frage 125 von 156

1

Alexander wird beim Einkaufen in einem Geschä fotograert. Einige Tage später liest er in einer
Zeitung einen Arkel, in dem ein Foto gezeigt wird, das ihn beim Einkaufen mit vielen
Einkaufstaschen in den Händen zeigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem
Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Alexander kann sowohl den Ersatz eines materiellen Schadens als auch den Ersatz eines
    immateriellen Schadens sinnvollerweise begehren.

  • Alexander könnte geltend machen, dass die Veröentlichung Anlass zu Missdeutungen gibt.

  • d. Alexander könnte dagegen sinnvollerweise gestützt auf das Recht am eigenen Bild vorgehen.

  • Alexander kann nur den Ersatz eines materiellen Schadens sinnvollerweise begehren.

Erklärung

Frage 126 von 156

1

Marlene betreibt einen Modeblog. Darüber hinaus versendet sie an jene Personen, die sich dafür
angemeldet haben, monatlich einen E-Mail-Newsleer. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in
diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der Blog und der Newsleer sind wiederkehrende elektronische Medien.

  • Der Blog und der Newsleer sind elektronische periodische Medien.

  • Der E-Mail-Newsleer muss eine Oenlegung enthalten.

  • Der E-Mail-Newsleer muss ein Impressum enthalten.

Erklärung

Frage 127 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Verfassungsgerichtshof prü Gesetze auf ihre Grundrechtskonformität.

  • Ein Eingri in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist zulässig, wenn er aus einem im Gesetz aufgezahlten Grund erfolgt und verhältnismäßig ist.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prü, ob Vertragsstaaten Grundrechte verletzen.

  • Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.

Erklärung

Frage 128 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Selbst üchge Vervielfälgungen sind ein Eingri in das Vervielfälgungsrecht.

  • b. Urheber können in keinem Fall auf ihr Urheberrecht verzichten.

  • c. Eine Urheberrechtsverletzung kann durch gewisse im Gesetz genannte Gründe gerechergt sein.

  • d. Das Urheberrecht kann nach dem Tod des Urhebers auf eine andere Person übergehen.

Erklärung

Frage 129 von 156

1

10. Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Bloß allgemein Betroene haben keinen Anspruch auf Gegendarstellung.

  • b. Der Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.

  • c. Das Gegendarstellungsbegehren richtet sich gegen den Medieninhaber.

  • Wird ein E-Mail-Newsleer nur drei Mal im Jahr ausgestrahlt, sind auf dieses Medium die Regelungen über die Gegendarstellung nicht anzuwenden.

Erklärung

Frage 130 von 156

1

In einer Radiosendung über einen gefeierten Schauspieler wird auch dessen (der Öentlichkeit
bisher nicht bekannte) frühere Krebserkrankung erörtert. Der Schauspieler ist empört und will
rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen
(Entschädigungs-)Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identätsschutz berufen.

  • b. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz der Ehre berufen.

  • c. Der Schauspieler hat einen Anspruch auf Gegendarstellung.

  • d. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen
    Lebensbereichs berufen.

Erklärung

Frage 131 von 156

1

Anna dichtet in ihrer Freizeit leidenschalich gern. Am 2. Juni 2019 dichtet sie ein sehr
originelles Gedicht. Im darauolgen Sommer verunglückt Anna bei einer Kleertour im Gebirge –
sie srbt am 13. Juli 2020. Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht an dem von ihr
verfassten Gedicht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der urheberrechtliche Schutz des Gedichtes endet mit dem 31. Dezember 2091.

  • b. Das Gedicht ist 70 Jahre lang urheberrechtlich geschützt.

  • c. Der urheberrechtliche Schutz des Gedichtes beginnt am 1. Jänner 2021.

  • d. Die Schutzfrist beginnt mit 1. Jänner 2021 zu laufen.

Erklärung

Frage 132 von 156

1

13. Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privaernsehen.

  • b. Sungsrat, Generaldirektor und Publikumsrat sind weisungsfreie Kollegialorgane.

  • b. Sungsrat, Generaldirektor und Publikumsrat sind weisungsfreie Kollegialorgane.
    c. Das ORF-Gesetz regelt, dass ein österreichischer Fernsehsender werbefrei sein muss.

  • d. Jurissche Personen des öentlichen Rechts dürfen nach dem Privatradiogesetz grundsätzlich nicht
    Hörfunk veranstalten.

Erklärung

Frage 133 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Recht am eigenen Bild ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Willigt eine Person dann ein, dass ihr Personenbildnis veröentlicht wird, kann diese Einwilligung
    später unter Umständen widerrufen werden.

  • b. Das Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt.

  • c. Das Recht am eigenen Bild wirkt postmortal weiter.

  • d. Das Recht am eigenen Bild schützt im Regelfall sowohl vor dem Fotograert-Werten als auch vor
    dem Veröentlichen von Personenbildnissen.

Erklärung

Frage 134 von 156

1

1. Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Bundeskanzler, Vizekanzler und Fachminister sind Organe der Legislave.

  • b. Verstößt ein Gesetz gegen ein Verfassungsgesetz, kann jede Person – unabhängig von ihrer
    Betroenheit – das Gesetz im Wege eines Individualantrages vom Verfassungsgerichtshof auf die
    Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgesetz überprüfen lassen.

  • c. Die drei österreichischen Höchstgerichte sind: Verfassungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht
    und Oberster Gerichtshof.

  • d. Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Smme das gleiche Gewicht
    zukommt.

Erklärung

Frage 135 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind wichg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der urheberrechtliche Schutz kann nicht durch Zahlung einer Erneuerungsgebühr verlängert
    werden.

  • b. Ein Urheber kann einer anderen Person urheberrechtliche Befugnisse an seinem Werk einräumen,
    indem er eine Werknutzungsbewilligung erteilt oder ein Werknutzungsrecht einräumt.

  • c. Ein Urheber kann gegenüber Drien gesetzliche Lizenzen beschränken.

  • d. Die Schutzfrist eines urheberrechtlich geschützten Werkes beträgt immer 70 Jahre.

Erklärung

Frage 136 von 156

1

Welche/s der folgenden Medien ist/sind ein elektronisches periodisches Medium?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Website www.diepresse.at

  • Der E-Mail-Newsleer des Rektorats der Universität Wien (erscheint öer als vier Mal pro Jahr)

  • c. Das Rundfunkprogramm ORF 1

  • d. Eine E-Mail eines Lehrveranstaltungsleiters an 300 StudentInnen mit Informaonen zur Prüfung.

Erklärung

Frage 137 von 156

1

4. Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht nicht nur Staatsbürgern, sondern auch Unionsbürgern
    und Dristaatsangehörigen zu.

  • b. Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht
    auf Pressefreiheit.

  • c. Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.

  • d. Eine Person, die sich in einem Grundrecht verletzt fühlt, kann sich aussuchen, ob sie sich an den
    VfGH (Verfassungsgerichtshof) oder EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wendet.

Erklärung

Frage 138 von 156

1

5. Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Der täglich versandte Newsleer von „Der Standard“ muss jedenfalls ein Impressum im Sinne des §
    24 MedienG enthalten.

  • b. Der täglich versandte Newsleer von „Der Standard“ muss jedenfalls eine Oenlegung im Sinne
    des § 25 MedienG enthalten.

  • c. Die Website www.derstandard.at muss jedenfalls ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG
    enthalten.

  • d. Die Website www.derstandard.at muss jedenfalls eine Oenlegung im Sinne des § 25 MedienG
    enthalten.

Erklärung

Frage 139 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das ORF-Gesetz steht im Verfassungsrang.

  • b. Der Generaldirektor des ORF ist ein weisungsfreies Kollegialorgan.

  • c. Die im ORF-Gesetz geregelten Werbebeschränkungen sind strenger als jene im Audiovisuelle
    Mediendienste-Gesetz.

  • d. Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung.

Erklärung

Frage 140 von 156

1

Auf dem Cover einer Wochenzeitschri wurde eine Fotomontage abgedruckt, die einen
ehemaligen österreichischen Bundeskanzler nackt zeigte. Welche der folgenden Aussagen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Auch Personen des öentlichen Lebens haben ein Recht am eigenen Bild.

  • b. Das Bild fällt nicht unter das „Recht am eigenen Bild“, weil das Bild kein „echtes“ Nacktbild ist,
    sondern lediglich eine Fotomontage.

  • c. Die Veröentlichung ist unzulässig, weil sie berechgte Interessen des Abgebildeten verletzt.

  • d. Der Abgebildete wird mit einem Gegendarstellungsbegehren Erfolg haben.

Erklärung

Frage 141 von 156

1

8. Welche der folgenden Aussagen zur Kündigung von Rechtsverhältnissen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein befristeter Vertrag kann niemals durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

  • Damit eine Kündigung wirksam ist, braucht der andere Vertragspartner nicht in die Kündigung
    einzuwilligen.

  • c. Ein Vertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn das Aufrechterhalten des
    Vertragsverhältnisses für den anderen Vertragspartner unzumutbar ist.

  • Nur unbefristete Verträge können außerordentlich gekündigt werden.

Erklärung

Frage 142 von 156

1

Maximilian schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Welche der folgenden
Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Da der Text nur ein Brief ist, kann er den Werkcharakter des UrhG (Urheberrechtsgesetz) gar nicht
    erfüllen. Der Leserbrief ist daher nicht urheberrechtlich geschützt.

  • Die Zeitung darf den Brief auch ohne die Einwilligung von Maximilian kürzen, selbst wenn der Brief
    dadurch sinnentstellt ist.

  • Wenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröentlicht wird, wird in das Vervielfälgungsrecht von
    Maximilian eingegrien.

  • d. Wenn der Leserbrief in der Print-Ausgabe veröentlicht wird, wird in das Verbreitungsrecht von
    Maximilian eingegrien.

Erklärung

Frage 143 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Verstößt ein Gegendarstellungsbegehren nur gegen zwei oder drei zentrale Gebote
    (Informaonsgebot, Knappheitsgebot, Kontradikonsgebot), ist die Gegendarstellung zu
    veröentlichen.

  • b. Das Gegendarstellungsbegehren richtet sich an das Strafgericht.

  • c. Eine Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröentlicht werden.

  • d. Die Gegendarstellung muss so veröentlicht werden, dass sie den gleichen Veröentlichungswert
    hat wie die Veröentlichung, auf die sie sich bezieht.

Erklärung

Frage 144 von 156

1

Welche der folgenden Schöpfungen ist/sind – bei Erfüllen des Individualitätserfordernisses – ein
Werk der Literatur?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Ein Theaterstück

  • b. Ein Computerprogramm

  • Eine Landkarte

  • d. Eine Grak

Erklärung

Frage 145 von 156

1

Welche/n der folgenden Ansprüche kann eine Gesellscha mit beschränkter Haung (GmbH)
im Allgemeinen geltend machen?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Gegendarstellung

  • b. Medienrechtliche Entschädigungsansprüche

  • Zivilrechtliche Ansprüche auf der Grundlage des Ehrenschutzes

  • Zivilrechtliche Ansprüche wegen Kreditschädigung

Erklärung

Frage 146 von 156

1

13. Welche der folgenden Aussagen zum Namensrecht ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Das Namensrecht ist ein Persönlichkeitsrecht.

  • b. Namensbestreitung ist ein Fall von Namensrechtsverletzung.

  • c. Das Namensrecht ist ein Kennzeichenrecht.

  • d. Das Namensrecht kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Erklärung

Frage 147 von 156

1

14. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Nicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich
    auf den Identätsschutz berufen, wenn die sonsgen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche werden vor Strafgerichten geltend gemacht.

  • c. Eine betroene Person kann (wenn die sonsgen Voraussetzungen erfüllt sind) parallel zu einem
    zivilrechtlichen Verfahren in derselben Sache auch ein medienrechtliches Entschädigungsverfahren
    führen.

  • d. Anspruchsgegner ist der Medieninhaber.

Erklärung

Frage 148 von 156

1

15. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Gegen wahre Tatsachenbehauptungen kann es keinen medienrechtlichen Entschädigungsanspruch
    geben.

  • b. Medienrechtliche Entschädigungsansprüche müssen zunächst mit einem außergerichtlichen
    Auorderungsschreiben geltend gemacht werden.

  • c. Der Schutz der Unschuldsvermutung erlischt, sobald die Verurteilung des Betroenen rechtskräig
    ist.

  • d. Der Schutz gegen idenzierende Berichterstaung kommt nicht nur Verbrechensopfern zugute.

Erklärung

Frage 149 von 156

1

Der sonore Oscar veröentlicht auf dem Forum unterhalb eines „Standard“-Arkels eine
geharnischte Krik an der Tageszeitung „Die Presse“. Allerdings schreibt er nicht unter seinem
echten Namen, sondern unter dem Namen des „Standard“-Journalisten Hans-Georg Passonner.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Aureten unter einem fremden Namen grei ins Namensrecht des Trägers des benutzten
    Namens ein.

  • b. Der sonore Oscar tägt eine bloße Namensnennung.

  • c. Da es in Österreich keine Klarnamenpicht gibt, ist das Posten unter fremden Namen erlaubt.

  • d. Herr Passonner kann auf Unterlassung klagen.

Erklärung

Frage 150 von 156

1

Der Student Maurius Blau entwir während einer langweiligen Vorlesung eine originelle
Briefmarke mit der slisierten Darstellung je einer bekannten Sehenswürdigkeit aus jedem
österreichischen Bundesland. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Eine solche Briefmarke ist urheberrechtlich geschützt.

  • b. Briefmarken sind wegen ihrer geringen Größe nicht urheberrechtlich geschützt.

  • c. Da Österreich 183 Bundesländer hat, smmt mit der Angabe etwas nicht.

  • d. Ohne Einwilligung von Herrn Balu düre die Österreichische Post Akengesellscha diese
    Briefmarke nicht vervielfälgen und verbreiten.

Erklärung

Frage 151 von 156

1

18. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • b. In einem demokraschen Gemeinwesen entscheidet die Mehrheit, was miwochs gegessen wird.

  • a. Österreich ist eine repräsentave Demokrae.

  • c. Volksbegehren und Volksabsmmungen sind Elemente der direkten Demokrae.

  • d. Die Verkürzung des Instanzenzuges auf eine einzige Instanz würde das demokrasche Prinzip
    unserer Verfassung nicht verletzen.

Erklärung

Frage 152 von 156

1

19. Auf Grundlage des Rechts am eigenen Bild kann nicht gegen die Erstellung von Karikaturen
vorgegangen werden. Ist diese Aussage richg oder falsch?

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 153 von 156

1

Wem widerfährt der Identätsschutz bei der Berichterstaung?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • a. Opfer

  • B. Kinder vom Opfer

  • c. Eltern vom Opfer

  • d. Eltern vom Täter

  • e. Tatverdächger

  • f. Täter

Erklärung

Frage 154 von 156

1

22. Die 17-jährige Lena wurde zum wiederholten Mal dabei erwischt, einige T-Shirts und Kleider
aus einem Bekleidungsgeschä ohne Bezahlung mitzunehmen. Darauin wurde sie wegen
Diebstahl rechtskräig verurteilt. In einer Reportage berichtet die Tageszeitung „Morgen“ darüber,
dass unter Jugendlichen Ladendiebstähle immer häuger vorkommen, und nennt einige spezische
Fälle, darunter auch Lena. Es werden ihr voller Name, Geburtsdatum und Wohnort genannt.
Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Lena kann gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „Morgen“, gestützt auf den
    medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung, vorgehen.

  • b. Lena kann gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „Morgen“, gestützt auf den
    medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Bekanntgabe der Identät in besonderen
    Fällen, vorgehen.

  • c. Lena kann gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „Morgen“ nicht vorgehen, weil bei
    strafrechtlichen Verurteilungen ein überwiegendes Interesse der Öentlichkeit an der
    Veröentlichung besteht.

  • d. Lena hat gegen den Medieninhaber der Tageszeitung „morgen“ einen Gegendarstellungsanspruch.

Erklärung

Frage 155 von 156

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Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind
richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Medienrechtliche Entschädigungsansprüche ersetzen nur den immateriellen Schaden.

  • Der Anspruch steht auch zu, wenn die Äußerung in einem Medium veröentlicht wurde, das nicht
    periodisch ist.

  • Der Anspruch steht nur zu, wenn der Medieninhaber eine natürliche Person ist.

  • Medienrechtliche Entschädigungsansprüche werden von Strafgerichten zugesprochen.

Erklärung

Frage 156 von 156

1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richg?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroenen Person mit jenen der Allgemeinheit abgewogen.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich im Lena-Urteil wegen Verletzung
    des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verurteilt.

  • Die Äußerungsfreiheit gewährleistet, dass auch unwahre „Tatsachenbehauptungen“ geäußert
    werden dürfen.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann nur angerufen werden, wenn sich eine
    Person bereits innerstaatlich auf die Grundrechtsverletzung berufen hat und alle möglichen
    innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat.

Erklärung