elli A.
Quiz von , erstellt am vor 9 Monate

Quiz am KORRE 23/24 VO2 Grundlagen der Österreichischen Rechtsordnung, erstellt von elli A. am 02/03/2024.

107
1
0
elli A.
Erstellt von elli A. vor 9 Monate
Schließen

KORRE 23/24 VO2 Grundlagen der Österreichischen Rechtsordnung

Frage 1 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der Verfassungsgerichtshof (VfGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH).

  • Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in Straßburg.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Organ der Europäischen Union

Erklärung

Frage 2 von 39

-
1

Wählen Sie eine oder mehrere Antworten:

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.

  • Der Sitz des EGMR ist Straßburg.

  • Der EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates.

  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH

Erklärung

Frage 3 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.

  • Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislative geschaffen.

  • Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landesund Gemeindeebene nur eine Kammer.

  • Die drei Staatsgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikatur.

Erklärung

Frage 4 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz.

  • Über die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.

  • Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.

Erklärung

Frage 5 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • In Medienangelegenheiten entscheidet in erster Instanz das Landesgericht als Dreirichtersenat.

  • Strafgerichte können auch über gewisse zivilrechtliche Ansprüche entscheiden.

  • Die Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

  • Richter der Verwaltungsgerichte müssen Weisungen des Verwaltungsgerichtshofs befolgen.

Erklärung

Frage 6 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Bundeskanzler, Vizekanzler und Fachminister sind Organe der Legislative.

  • Verstößt ein Gesetz gegen ein Verfassungsgesetz, kann jede Person – unabhängig von ihrer Betroffenheit – das Gesetz im Wege eines Individualantrages vom Verfassungsgerichtshof auf die Vereinbarkeit mit dem Verfassungsgesetz überprüfen lassen.

  • Die drei österreichischen Höchstgerichte sind: Verfassungsgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht und Oberster Gerichtshof.

  • Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt.

Erklärung

Frage 7 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zur Gesetzgebung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Gesetz tritt immer mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

  • Österreichische Gesetze werden von der Bundesregierung verabschiedet.

  • Ein Gesetz tritt grundsätzlich mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag in Kraft.

  • Erhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf, kann das Gesetz in der Regel trotzdem verabschiedet werden

Erklärung

Frage 8 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen ist richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • In Österreich gilt das Zensuswahlrecht

  • Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden

  • mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit

  • Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben

Erklärung

Frage 9 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Österreich ist eine repräsentative Demokratie.

  • In einem demokratischen Gemeinwesen entscheidet die Mehrheit, was mittwochs gegessen wird.

  • Volksbegehren und Volksabstimmungen sind Elemente der direkten Demokratie.

  • Die Verkürzung des Instanzenzuges auf eine einzige Instanz würde das demokratische Prinzip unserer Verfassung nicht verletzen.

Erklärung

Frage 10 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten Begriffe!

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Begriff "Äußerungsfreiheit" ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden

  • "Rechtsmittel" kann als Oberbegriff für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.

  • Österreichs Regierungsform: Demokratie

  • Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der "Kaufpreis".

Erklärung

Frage 11 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zu den Wahlgrundsätzen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Bei den österreichischen Nationalratswahlen ist der Grundsatz des geheimen Wahlrechts verwirklicht.

  • Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt.

  • Der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts ist in Österreich nicht verwirklicht, weil nicht alle Staatsbürger, sondern nur jene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen dürfen.

  • Bei Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verwirklicht.

Erklärung

Frage 12 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Verstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.

  • Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimmte das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.

  • Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.

  • Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises).

Erklärung

Frage 13 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden für die Länder tätig.

  • Bei Nationalratswahlen ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht.

  • Österreichs Regierungsform: Republik.

  • Die österreichischen Höchstgerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Oberste Gerichtshof.

Erklärung

Frage 14 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Österreichs Verfassungsbestimmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und nicht in einer einheitlichen Kodifikation niedergeschrieben.

  • Zentrales Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann. Er ist an die Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden.

  • Richtlinien sind Rechtsquellen des Unionsrechts, die erst in nationales Unionsrechts umgesetzt werden müssen.

  • Unionsrechts, das innerstaatlichen Gesetzen widerspricht, darf nicht angewendet werden.

Erklärung

Frage 15 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Vertag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • Auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.

  • Nur aus wichtigem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.

  • Lizenzverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Erklärung

Frage 16 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nur schriftlich abgeschlossene Lizenzverträge sind gültig.

  • Die außerordentliche Kündigung von befristeten Lizenzverträgen kann nicht ausgeschlossen werden.

  • Ein unbefristeter Lizenzvertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

  • Verträge können grundsätzlich immer einseitig widerrufen werden.

Erklärung

Frage 17 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Sobald ein Mensch rechtsfähig ist, kann er selbst Verträge abschließen.

  • Beim Abschluss von Lizenzverträgen ist das Formgebot der Schriftlichkeit zu wahren.

  • In einem Vertrag kann geregelt werden, auf welche Weise der Vertrag beendet werden kann.

  • Neben natürlichen Personen können auch juristische Personen Vertragspartner sein.

Erklärung

Frage 18 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Lizenzverträge können für einen bestimmten Zeitraum (befristet) abgeschlossen werden.

  • Ein Vertrag zwischen zwei Parteien kommt nur dann zustande, wenn ihr Willen übereinstimmt und sie ihren Willen gegenüber der jeweils anderen Partei erklären.

  • Die außerordentliche Kündigung eines unbefristeten Lizenzvertrags kann vertraglich
    ausgeschlossen werden.

  • Räumt der Urheber seinem Vertragspartner ein Werknutzungsrecht ein, darf der Urheber das Werk insoweit nicht anderweit verwerten.

Erklärung

Frage 19 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-)Vertragsrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.

  • Ein Lizenzvertrag kann nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.

  • Lizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden.

  • Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.

Erklärung

Frage 20 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroffenen Person mit jenen der Allgemeinheit abgewogen.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Österreich im Lentia-Urteil wegen Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens verurteilt.

  • Die Äußerungsfreiheit gewährleistet, dass auch unwahre „Tatsachenbehauptungen“ geäußert werden dürfen.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kann nur angerufen werden, wenn sich eine Person bereits innerstaatlich auf die Grundrechtsverletzung berufen hat und alle möglichen innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat.

Erklärung

Frage 21 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Grundrechte schützen vor staatlichen Eingriffen.

  • Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.

  • Grundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden.

  • Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK

Erklärung

Frage 22 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze auf ihre Grundrechtskonformität.

  • Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist zulässig, wenn er aus einem im Gesetz aufgezahlten Grund erfolgt und verhältnismäßig ist.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft, ob Vertragsstaaten Grundrechte verletzen.

  • Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.

Erklärung

Frage 23 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht nicht nur Staatsbürgern, sondern auch Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen zu.

  • Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.

  • Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.

  • Eine Person, die sich in einem Grundrecht verletzt fühlt, kann sich aussuchen, ob sie sich an den VfGH (Verfassungsgerichtshof) oder EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) wendet.

Erklärung

Frage 24 von 39

-
1

Wegen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen wurden, kann die in Österreich lebende Chen Lu nicht ihre in China lebenden Eltern besuchen. Sie fühlt sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchtigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Verletzungen des Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind niemals zulässig.

  • Möchte Chen Lu das Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüfen lassen, kann sie sich nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.

  • Zum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verhältnismäßig eingegriffen werden.

  • Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist ein Menschenrecht, auf das sich auch Personen berufen können, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Erklärung

Frage 25 von 39

-
1

Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Ein Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.

  • Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes aus Achtung des Privat und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.

  • Die Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat und Familienlebens.

  • Frau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in Situationen wie der „Corona-Krise: die Grundrechte ausgesetzt werden.

Erklärung

Frage 26 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zum Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroffenen Person mit jenen der sich äußernden Person abgewogen.

  • Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.

  • Exzedierende Werturteile dürfen nicht geäußert werden.

  • Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht jedem Menschen zu

Erklärung

Frage 27 von 39

-
1

Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.

  • Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.

  • Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.

  • Die Äußerungsfreiheit ist in der ERMK (Europäische Menschenrechtskonvention= und im StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt.

Erklärung

Frage 28 von 39

-
1

Welche der Folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Begriff „Meinungsäußerungsfreiheit“ ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden.

  • Die Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.

  • Ein Eingriff in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechtfertigt werde, weil die Äußerungsfreiheit ein besonders hohes Gut ist.

  • Grundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nichtexzessive Werturteile.

Erklärung

Frage 29 von 39

1

Eine gerichtliche Entscheidung nach einem Prozess nennt man Urteil

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 30 von 39

1

Eine Entscheidung eines Gremiums oder Organs nennt man Bescheid

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 31 von 39

1

Eine individuelle behördliche Entscheidung nennt man Bescheid

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 32 von 39

1

Entscheidung ist der Oberbegriff von Beschluss, Urteil und Bescheid

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 33 von 39

1

Eine Beschwerde ist eine Form des Rechtsmittels

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 34 von 39

1

Ein Rekurs ist ein bestimmtes Rechtsmittel in Österreich.

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 35 von 39

1

Die Gebühr ist eine öffentliche Abgabe

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 36 von 39

1

Die Unterbegriffe zu Entgelt sind Gebühr, Kaufpreis, Mietzins, Lohn und Werklohn

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 37 von 39

1

Die Legislative ist die Gesetzgebung

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 38 von 39

1

Die Judikative ist die ausführende Gewalt

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung

Frage 39 von 39

1

Die Exekutive ist die ausführende Gewalt, Bundesministerien

Wähle eins der folgenden:

  • WAHR
  • FALSCH

Erklärung