elli A.
Quiz von , erstellt am vor 8 Monate

Quiz am Korre 23/24 VO3 Rundfunkrecht, erstellt von elli A. am 18/03/2024.

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elli A.
Erstellt von elli A. vor 8 Monate
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Korre 23/24 VO3 Rundfunkrecht

Frage 1 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Gesetz steht im Verfassungsrang.

  • Der Generaldirektor des ORF ist ein weisungsfreies Kollegialorgan.

  • Die im ORF-Gesetz geregelten Werbebeschränkungen sind strenger als jene im Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz.

  • Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung.

Erklärung

Frage 2 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitativen und quantitativen Werbebeschränkungen.

  • Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung ausgestrahlt werden.

  • Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen nach § 26 MedienG jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden

  • Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen.

Erklärung

Frage 3 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss.

  • Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat.

  • Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.

  • Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Erklärung

Frage 4 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Monopol war ein rechtswidriger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.

  • Auch die Programme von privaten Rundfunkveranstaltern müssen dem Objektivitätsgebot entsprechen.

  • Das ORF-Gesetz und das BVG-Rundfunk stehen im Verfassungsrang.

  • Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privatfernsehen und Privathörfunk

Erklärung

Frage 5 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.

  • Tätigkeiten des ORF, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt finanziert werden.

  • Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.

  • Während das AMD-G ("Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz") Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Erklärung

Frage 6 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das ORF-Monopol war ein nicht verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.

  • Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung.

  • Der Generaldirektor des ORF ist ein Kollegialorgan.

  • Der Stiftungsrat ist an die Weisungen des Generaldirektors gebunden.

Erklärung

Frage 7 von 16

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Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimische Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der ORF darf nach dem AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) eine Teleshopping Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.

  • Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.

  • Der ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV.

  • Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.

Erklärung

Frage 8 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Im Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz und das
    „Audiovisuelle Mediendienste – Gesetz“

  • Der EU GH (Europäische Gerichtshof) entschied im Lentia-Urteil, dass das ORF-Monopol eine Verletzung der Äußerungsfreiheit ist.

  • Während das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst.

  • Das Objektivitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Themen.

Erklärung

Frage 9 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G (ORF-Gesetz) ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher auftreten.

  • Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.

  • Der Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.

  • Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.

Erklärung

Frage 10 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.

  • Tätigkeiten des ORF, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt finanziert werden.

  • Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.

  • Während das AMD-G („Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz“) Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Erklärung

Frage 11 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privatfernsehen.

  • Stiftungsrat, Generaldirektor und Publikumsrat sind weisungsfreie Kollegialorgane.

  • Das ORF-Gesetz regelt, dass ein österreichischer Fernsehsender werbefrei sein muss.

  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts dürfen nach dem Privatradiogesetz grundsätzlich nicht Hörfunk veranstalten.

Erklärung

Frage 12 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Fernsehen, Radio und Youtube sind ein Verteildienst

  • Der Programmauftrag des ORF ist klar definiert

  • Das Bundesverfassungsgesetz (BVG) legt fest, dass über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks die Verbreitung von Worten, Tönen und Bildern für die Allgemeinheit ist,

  • Ö3, Kronehit und Ö1 Radio dürfen Werbung schalten

Erklärung

Frage 13 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Vor dem Lentia Urteil hatte der ORF ein Monopol im Rundfunkbereich

  • Der ORF bietet 4 landesweit empfangene Fernsehprogramme an, ORF 1,2, 3 & 4

  • Vor und nach Kindersendungen ist das Ausstrahlen von an unmündige Minderjährige gerichtete Werbung zulässig

  • Das ORF Gesetz regelt den österreichischen Rundfunk und bestimmt, dass der ORF eine eigene Rechtspersönlichkeit hat.

Erklärung

Frage 14 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass das Rundfunkmonopol des Privaten Fernsehens gegen die Meinungsfreiheit verstoße

  • Für die Zulassung des Web Radios ist die Zulassungsbehörde KOMM verantwortlich

  • Kronehit ist derzeit das einzige Bundesweit ausgestrahltes Privatradio

  • Programmgrundsätze wie Meinungsfreiheit und Objektivität sind im Privatradio festgelegt

Erklärung

Frage 15 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Die Kirche und Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Ausländische Rechtspersonen dürfen Radio betreiben

  • Werbeeinschränkungen des Privatradios sind ident zu öffentlichen Radio

  • Product Placement ist im privaten Fernsehen auch nur in Ausnahmefällen gestattet

  • Unterbrecherwerbung im privaten Fernsehen ist grundsätzlich erlaubt

Erklärung

Frage 16 von 16

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Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?

Wähle eine oder mehr der folgenden:

  • Der ORF finanziert sich hauptsächlich durch das Programmentgelt, Werbeerlöse und Lizenerlöse

  • Die Aufgabe des Stiftungsrates ist die Interessen der Hörer und Seher des ORF zu vertreten sowie die Beschwerden und Anregungen des Publikums zu behandeln

  • Der Generaldirektor des ORF ist ein Einzelorgan, weisungsbefungt und vertritt den ORF nach außen

  • Die Mitglieder des Stiftungsrates haften wie die Aufsichtsratmitglieder einer AG und haben eine besondere Sorgfaltspflicht

Erklärung