Erstellt von Laura Hackl
vor fast 8 Jahre
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(1) "Gesellschaft" sind Menschen insgesamt, so wie sie zusammenleben.
(2) "Normen sind Sollenssätze, mit denen ein Mensch von einem anderen Menschen ein bestimmtes Verhalten verlangt ("du sollst...")
(3) Ob das Nichtbefolgen einer Norm eine Sanktion nach sich zieht, hat für den Begriff "Norm" keine Bedeutung.
4) Eine "Norm" kann auf verschiedene Weise durchgesetzt (sanktioniert) werden: mit psychischen Mitteln, mit Belohnungen, mit körperlicher Gewalt.
5) Die "Soziologie" befasst sich mit den in der Gesellschaft bestehenden Normen, daher kann man die Soziologie auch als, "Rechtswissenschaft" bezeichnen.
6) Der Begriff "Staat" wird durch drei "Staatselemente", nämlich "Staatsgebiet", "Staatsvolk" und "Staatsgewalt" definiert.
7) Der Staat ist eine Organisation, die für sich das "Gewaltmonopol" beansprucht.
8) Unter "Gewaltmonopol" des Staates versteht man den Anspruch des Staates, allein physische und psychische Gewalt ausüben zu dürfen.
9) Der Staat verbietet allen Menschen auf seinem Staatsgebiet die Anwendung körperlicher Gewalt gegen andere Menschen (="Gewaltverbot").
10) "Normen" sind ein Phänomen des Staates, "Rechtsnormen" sind ein Phänomen der Gesellschaft.
11) Eine "Rechtsnorm" ist eine verbindliche Anordnung des Staates, die er gegebenenfalls mit körperlicher Gewalt durchsetzt.
12) Im Sinne des Rechtspositivismus erzeugt der Staat das "Recht".
13) Auch die Zehn Gebote sind "Rechtsnormen".
14) "Positives Recht", "Gottesrecht", "Naturrecht", "Vernunftrecht" sind verschiedene Begriffe für eine einheitliche alles umfassende Rechtsordnung.
15) "Positives Recht" kommt von "ius positum" und meint, dass das Recht immer einem guten Zweck zu dienen hat.
16) "Recht" ist mit "Gerechtigkeit" gleichzusetzen. Die Vorstellung von Gerechtigkeit als Inbegriff des Rechts stammt zwar aus dem Naturrecht, aber auch der positivistische Rechtsstaat kennt nur "gerechte" Rechtsformen.