Erstellt von Gaelle Bourgeois
vor mehr als 10 Jahre
|
||
Wahl
Wahlrecht
Partei
Verfassung
allgemeines direktes Wahlrecht
ernennen
Außenpolitik
Wählerliste
Nationalversammlung
Kohabitation
Abgeordnete
Staatshaushalt
Gesetzesvorschlag
absolute Mehrheit
an der Spitze liegen
Verhältniswahl
Gleichstellung (zwischen Mann und Frau)
Quote der Nichtwähler
Bürgermeister
Verwaltung
Dezentralisierung
Minderheit
Regierung
Wähler
die Nationalversammlung auflösen
fünfjährige Regierungszeit
Wahlmann
linke Parteien (3)
rechte Partei (1)
extreme rechte Partei
in der ersten Runde die absolute Mehrheit bekommen
in der zweiten Runde reicht die einfache Mehrheit
Der
Staatspräsident ist auch der Oberbefehlshaber
die französischen Staatspräsidenten
(7)
der Europäische Rat
Europäische Kommission
Europäisches Parlament
Rat der Europäischen Union
Niederlage
Sieg
Kabinettsumbildung
Stimmenauszählung
Wahlbetrug
geheime Wahl
577 Wahlkreise
Wahlzettel
Der Präsident der Republik verkündet die Gesetze
verkünden
in Kraft treten
das Mehrheitswahlrecht mit zwei Wahlgängen
Wahlkabine
der/die Staatsbürger(in)
die Wahlbeteiligung
der Spitzenkandidat
Der "premier ministre" muss der Partei angehören, die die parlamentarische Mehrheit innehat
ein semipräsidentielles Regierungssystem
Ein semipräsidentielles Regierungssystem weist sowohl Elemente des Parlamentarismus als auch des Präsidialsystems auf.
Amtszeit
Bis zum Regierungsantritt von François Mitterrand 1981 war Frankreich ein stark zentralistisch regierter Staat
das Staatsoberhaupt wird durch eine direkte und allgemeine Wahl bestimmt. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Der Präsident der Republik ernennt den Premierminister und (auf dessen Vorschlag) die Regierungsmitglieder.
Der Präsident der Republik kann die Nationalversammlung auflösen und hat im Notstandsfall Sondervollmachten.
Das Parlament setzt sich aus zwei Kammern zusammen: der Nationalversammlung und dem Senat.
Der Senat besteht aus 321 Senatoren. Sie werden durch eine allgemeine und indirekte Wahl für eine Amtszeit von sechs Jahren bestimmt.
Die Staats- und Regierungschefs der EU-Länder kommen mindestens vier Mal im Jahr im Rahmen des Europäischen Rates zusammen.
Dem Europäischen Parlament, das im Mai 2014 für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt wurde, gehören 751 Abgeordnete aus allen 28 EU-Ländern an.