Der Beschuldigte wird von der gegen ihn erhobenen Anklage in erster Instanz freigesprochen. Der Staatsanwalt meldet unverzüglich nach Urteilsverkündung volle Berufung gegen den Freispruch an. Die Berichterstattung über den Freispruch, in der nicht darauf hingewiesen wird, dass das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist ...
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