Erstellt von Elisabeth Reichstamm
vor mehr als 7 Jahre
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.) Definiere "Unterkunft"
.) Was ist ein "Unterkunft-Geber"?
.) Was sind "Beherberungsbetriebe"
.) Was sind "Einzelreisende"?
.) Was bedeuten "Reisegruppen"?
.) Ab welcher Aufenthaltsdauer muss ein Gast bei der Meldebehörde angemeldet werden? Und bis wann spätestens muss die Meldung erfolgen?
.) Was versteht man unter Erfüllung der Meldepflicht?
.) Bei wem liegt die Meldepflicht?
.) Was machen Sie, wenn ein Gast die Registrierung im Gästeblatt verweigert?
.) Wie tragen Sie Reisegruppen ein?
.) Wie lange werden Gästeblätter aufbewahrt? Müssen alle archivierten Gästeblätter im Bereich Front Office aufbewahrt werden?
.)Wem gegenüber ist der Beherberger - das Meldegesetz betreffend - auskunftspflichtig?
.) Welche Strafe droht bei Zuwiderhandlung?
.) Was ist die Nächtigungsstatistik und wozu dient sie?
.) Für wen gelten die ÖHVB?
.) Sind die ÖHVBs ein Gesetz? Was bedeutet das?
.) Müssen die ÖHVB vereinbart werden oder gelten sie automatisch wenn ein Gast eine Reservierung in einem Hotel macht?
.) Wie müssen die ÖHVB vereinbart werden?
.) Ist eine Reservierung ein Vertrag?
.) Wann beginnt und endet eine Beherbergung?
.) Ab welcher Uhrzeit (Check In) ist das Hotel berechtigt, die vorhergehende Nacht zu verrechnen?
.) Konsequenzen beim Nichterscheinen des Gastes
.) Was ist eine 18-Uhr-Reservierung?
.) Was sind die Rechte des Gastes?
.) Welche sind die Pflichten des Gastes?
.) Was ist ein Stoppelgeld?
.) Was sind die Rechte des Beherbergers?
.) Wenn ein Gast einen Schaden verursacht, wer haftet dann für die Behebung desselben?
.) Gibt es ein „Pfandrecht“ für den Beherberger?
.) Darf eine Gebühr für Room Service verlangt werden?
.) Welche sind die Pflichten des Beherbergers?
.) Welche Regelungen gibt es für die Preise, die für Kinder verrechnet werden?
.) Was ist die „Gefahr des offenen Hauses“ im Zusammenhang mit dem Schadensersatz im Hotel?
.) Was ist ein „Inklusivpreis“?
.) Wie sind die Stornobedingungen in den ÖHVB?
.) Kann ein Beherberger vom Vertrag zurücktreten?
.) Sind die Stornobedingungen des ÖHVBs für die Stadthotellerie 1:1 übernehmbar und geeignet oder nicht?
.) Wenn die ÖHVB nicht geeignet sind, was soll das Hotel dann machen
.) Welcher Betrag darf im Falle eines No-Shows oder kostenpflichtigen Stornos vom Gast verlangt werden, welche Abschläge (Logis, Verpflegung) sind gerechtfertigt?
.) Für welche Schäden haftet der Beherberger?
.) Wann ist der Beherberger von der Haftung ausgeschlossen?
.) Welche Haftungshöhen gibt es für eingebrachte Gegenstände?
.) Was darf im Falle einer vorzeitigen Abreise vom Beherberger verrechnet werden?
.) Welche Situationen können zu einer Beendigung der Beherbergung führen?
.) Was sehen die ÖHVB vor bei der Tierhaltung?
Was sehen die ÖHVB vor bei Erkrankung oder Tod eines Gastes?
.) Welcher ist in den ÖHVB der Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Fall eines Rechtsstreites?
.) Was ist das „Kooperationsabkommen“ und zwischen wem wurde es abgeschlossen?