Die Konten "Dividenden" und "Tantièmen" gehören zum langfristigen Fremdkapital.
Eine AG braucht die Konten "Dividenden", "Bank" und "Kred VST" für die Dividendenauszahlung.
Die Dividende wird nach % des Gewinnvortrags berechnet.
Aktionäre sind in der Regel nur Kapitalgeber.
Der Jahresverlust wird wenn möglich mit dem Gewinnvortrag und den Reserven verbucht.
Dividenden und Tantièmen werden dem Aktionär bzw. dem Verwaltungsrat abzüglich der Verrechnungssteuer ausbezahlt.
Für den Gewinnverteilungsplan ist der Verwaltungsrat zuständig, die Generalversammlung muss den Gewinnverteilungsplan jedoch noch genehmigen.
Unter dem Zuwachskapital versteht man die Reserven und der Gewinnvortrag.
Eine Aktiengesellschaft kann durch eine natürliche oder juristische Person gegründet werden.
Der Dividendensatz fällt jedes Jahr gleich hoch aus.
Die Buchungssätze mit der Nettodividende sind: 1) Bank - Wertschriftenertrag 65% 2) Debitor VST - Bank 35%
Für die Berechnung des Dividenden-Prozentsatzes muss man zuerst die gesetzlichen Reserven vom Bilanzgewinn (alter Gewinnvortrag + Jahresgewinn) abziehen.
Die ausbezahlte Dividende wird beim Aktionär (über den Wertschriftenertrag) brutto verbucht. Die Beträge entsprechen dabei nincht dem tatsächlichen Geldfluss zum Zeitpunkt der Buchung.