Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Welche Prinzipien gelten zwischen den Rechtsquellen?
Antworten
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Das Rangprinzip (die höhere Norm verdrängt die niedrigere)
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Das Günstigkeitsprinzip (ist eine niedrigere Norm günstiger, dann verdrängt sie die höhere Norm)
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Es gibt keine Prinzipien
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Von gesetzlichen Regelungen darf gar nicht abgewichen werden
Frage 2
Frage
Welche Aussagen sind im Hinblick auf das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung zutreffend?
Antworten
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Durch dreimalige Zahlung ohne Freiwilligkeitsvorbehalt entsteht ein Anspruch
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Eine betriebliche Übung kann durch dreimaliges Nichtgewähren einer Leistung wieder aufgehoben werden
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Das Entstehen einer betrieblichen Übung kann durch Zahlung in unterschiedlicher Höhe verhindert werden
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Eine betriebliche Übung kann nicht bei versehentlichen Zahlungen entstehen
Frage 3
Frage
In welchem Gesetz ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers geregelt?
Frage 4
Frage
Von welchen Verträgen ist der Arbeitsvertrag abzugrenzen?
Frage 5
Frage
Welche Aussage trifft zu?
Antworten
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Betriebsvereinbarungen kann ein Arbeitgeber auch ohne Betriebsrat abschließen.
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Wenn in einem Arbeitsvertrag eine 37,5 – Stunden – Woche vereinbart ist, kann diese durch Betriebsvereinbarung auf 40 Stunden erhöht werden.
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Der Arbeitnehmer kann auf tarifvertragliche Ansprüche verzichten.
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§ 616 BGB (kurzzeitige Arbeitsverhinderung) kann man vertraglich ausschließen.