Zusammenfassung der Ressource
Frage 1
Frage
Wer gilt bei der Verrechnungssteuer als Inländer betreffend natürliche Personen
Antworten
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Personen mit dem Schweizerpass.
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Wer in der Schweiz steuerrechtlichen Wohnsitz hat.
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Personen die im Ausland wohnen jedoch in der Schweiz geboren sind.
Frage 2
Frage
Banken, Aktiengesellschaften, Lotteriegesellschaften sind Steuersubjekte der Verrechnungssteuer. Welches fehlt?
Frage 3
Frage
Die Steuerpflicht wird gemäss den folgenden Bestimmungen entweder durch Entrichtung der Steuer (Art. 12 ff.) oder durch [blank_start]Meldung[blank_end] der steuerbaren Leistung (Art. 19 und 20) erfüllt.
Frage 4
Frage
Die Steuer beträgt:
a. auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen: 35 Prozent der steuerbaren Leistung;
b. .auf Leibrenten und Pensionen: [blank_start]15 Prozent[blank_end] der steuerbaren Leistung;
c. .auf sonstigen Versicherungsleistungen: 8 Prozent der steuerbaren Leistung
Antworten
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15 Prozent
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35 Prozent
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20 Prozent
Frage 5
Frage
Der Gesellschaft oder Genossenschaft kann auf Gesuch hin gestattet werden, ihre Steuerpflicht durch Meldung der steuerbaren Leistung zu erfüllen (Art. 20 des Gesetzes),
b. bei der Ausgabe oder Nennwerterhöhung von Aktien, Gesellschafts- oder Genossenschaftsanteilen zulasten [blank_start]der Reserven[blank_end] der Gesellschaft oder Genossen-schaft (Gratisaktien u. dgl.);
Antworten
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der Reserven
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des Lohnaufwandes
Frage 6
Frage
Das Meldeverfahren ist in allen Fällen nur zulässig, wenn feststeht, dass die Personen, auf die die Steuer zu überwälzen wäre (Leistungsempfänger), nach Gesetz oder Verordnung Anspruch auf Rückerstattung dieser Steuer hätten, und wenn ihre Zahl [blank_start]zwanzig[blank_end] nicht übersteigt
Antworten
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zwanzig
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dreissig
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fünfzehn
Frage 7
Frage
Ist eine Kapitalgesellschaft, eine Genossenschaft, eine kollektive Kapitalanlage oder ein Gemeinwesen nach Artikel 24 Absatz 1 des Gesetzes unmittelbar zu mindestens [blank_start]20 Prozent[blank_end] am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt, so kann sie diese mittels eines amtlichen Formulars anweisen, ihr die Dividende ohne Abzug der Verrechnungssteuer auszurichten.2
Frage 8
Frage
Die steuerbare Leistung ist bei der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Verrechnung ohne Rücksicht auf die Person des Gläubigers [blank_start]um den Steuerbetrag zu kürzen[blank_end]. Vereinbarungen, die dieser Verpflichtung widersprechen, sind nichtig.