DBG Art. 18 Abs. 1, selbständige Erwerbstätigkeit 2

Beschreibung

Fachausweis Rechnungswesen FRW Steuern, Unternehmungsbesteuerung (Quiz) Quiz am DBG Art. 18 Abs. 1, selbständige Erwerbstätigkeit 2, erstellt von Daniel Kojan am 20/05/2019.
Daniel Kojan
Quiz von Daniel Kojan, aktualisiert more than 1 year ago
Daniel Kojan
Erstellt von Daniel Kojan vor mehr als 5 Jahre
18
2

Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
DBG Art. 18 Grundsatz 1 Steuerbar sind alle Einkünfte aus einem Handels-, Industrie-, Gewerbe-, [blank_start]Land- und Forstwirtschaftsbetrieb[blank_end], aus einem freien Beruf sowie aus jeder anderen selbständigen Erwerbstätigkeit.
Antworten
  • Land- und Forstwirtschaftsbetrieb
  • GmbH
  • Genossenschaft

Frage 2

Frage
DBG Art. 18 Grundsatz 2 Zu den Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit zählen auch alle Kapitalgewinne aus Veräusserung, Verwertung oder buchmässiger Aufwertung von Geschäftsvermögen. Der Veräusserung gleichgestellt ist die Überführung von [blank_start]Geschäftsvermögen[blank_end] in das Privatvermögen.
Antworten
  • Geschäftsvermögen
  • Anlagevermögen
  • Umlaufsvermögen

Frage 3

Frage
Für Steuerpflichtige, die eine ordnungsgemässe Buchhaltung führen, gilt Artikel 58 sinngemäss.
Antworten
  • True
  • False

Frage 4

Frage
Bei einer Bilanzänderung werden Werte einer [blank_start]handelsrechtskonformen[blank_end] Bilanz durch andere, ebenfalls handelsrechtlich korrekte Werte ersetzt.
Antworten
  • handelsrechtskonformen
  • handelsrechtswidrigen

Frage 5

Frage
Verluste aus der Veräusserung von Vermögenswerten sind nur im [blank_start]geschäftlichen Bereich[blank_end] Einkommenssteuerrechtlich zu beachten.
Antworten
  • geschäftlichen Bereich
  • privaten Bereich

Frage 6

Frage
Schuldzinsen auf [blank_start]Privatvermögen[blank_end] werden steuerrechtlich beschränkt.
Antworten
  • Privatvermögen
  • Geschäftsvermögen

Frage 7

Frage
Im interkantonalen und internationalen Steuerrecht ist bewegliches [blank_start]Geschäftsvermögen[blank_end] am Geschäftsort steuerbar.
Antworten
  • Geschäftsvermögen
  • Privatvermögen

Frage 8

Frage
DBG Art. 27 Allgemeines 1 Bei selbständiger Erwerbstätigkeit werden die geschäfts- oder berufsmässig begründeten Kosten abgezogen. Dazu gehören insbesondere: a. die Abschreibungen und [blank_start]Rückstellungen[blank_end] nach den Artikeln 28 und 29; b. die eingetretenen und verbuchten Verluste auf Geschäftsvermögen;
Antworten
  • Rückstellungen
  • Reserven

Frage 9

Frage
Nicht abziehbar sind Zahlungen von [blank_start]Bestechungsgeldern[blank_end].
Antworten
  • Bestechungsgeldern
  • Mietkosten
  • Versicherungsprämien
  • Werbekosten

Frage 10

Frage
DBG Art. 28 Abschreibungen Geschäftsmässig begründete Abschreibungen von Aktiven sind zulässig, soweit sie [blank_start]buchmässig[blank_end] oder, wenn eine kaufmännische Buchhaltung fehlt, in besonderen Abschreibungstabellen ausgewiesen sind.
Antworten
  • buchmässig
  • in der Steuererklärung aufgeführt

Frage 11

Frage
Abschreibungen auf Aktiven, die zum Ausgleich von Verlusten aufgewertet wurden, können nur vorgenommen werden, wenn die [blank_start]Aufwertungen[blank_end] handelsrechtlich zulässig waren und die Verluste im Zeitpunkt der Abschreibung nach Artikel 31 Absatz 1 verrechenbar gewesen wären.
Antworten
  • Aufwertungen
  • Abwertungen

Frage 12

Frage
DBG Art. 29 Rückstellungen 1 Rückstellungen zu Lasten der Erfolgsrechnung sind zulässig für: a. im [blank_start]Geschäftsjahr[blank_end] bestehende Verpflichtungen, deren Höhe noch unbestimmt ist.
Antworten
  • Geschäftsjahr
  • Folgejahr

Frage 13

Frage
DBG Art. 29 Rückstellungen 1 Rückstellungen zu Lasten der Erfolgsrechnung sind zulässig für: d. künftige Forschungs- und Entwicklungsaufträge an Dritte bis zu [blank_start]10 Prozent[blank_end] des steuerbaren Geschäftsertrages, insgesamt jedoch höchstens bis zu 1 Million Franken.
Antworten
  • 10 Prozent
  • 20 Prozent

Frage 14

Frage
DBG Art. 30 Ersatzbeschaffungen 1 Werden Gegenstände des [blank_start]betriebsnotwendigen Anlagevermögens[blank_end] ersetzt, so können die stillen Reserven auf die als Ersatz erworbenen Anlagegüter übertragen werden, wenn diese sich in der Schweiz befinden.
Antworten
  • betriebsnotwendigen Anlagevermögens
  • betriebsnotwendigen Umlaufsvermögen
  • betriebsnotwendigen Eigenkapital

Frage 15

Frage
DBG Art. 31 Verluste 1 Verluste aus [blank_start]den sieben[blank_end] der Steuerperiode (Art. 40) vorangegangenen Geschäftsjahren können abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten.
Antworten
  • den sieben
  • den drei
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