Frage 1
Frage
Die Verrechnungssteuer kennt keine Überwälzungspflicht.
Frage 2
Frage
Damit ich die Verrechnungssteuer zurückfordern kann, muss ich die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen.
Frage 3
Frage
Versicherungsgesellschaften sind Steuersubjekte bei der Verrechnungssteuer.
Frage 4
Frage
Die bei Glücksspielen in Spielbanken im Sinne des Spielbankengesetzes erzielten Gewinne unterliegen der Verrechnungssteuer.
Frage 5
Frage
Im Zinsbesteuerungsabkommen ist das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der europäischen Union geregelt.
Frage 6
Frage
Im OECD Musterabkommen ist die Besteuerung von Dividenden zwischen zwei Staaten geregelt.
Frage 7
Frage
Bei natürlichen Personen gilt als Inländer, sobald man 30 Tage ohne Arbeit in der Schweiz Aufenthalt hat.
Frage 8
Frage
Verrechnungssteuerpflichtige Leistungen müssen immer bezahlt werden.
Frage 9
Frage
Bei Versicherungsleistungen wird mehrheitlich das Meldeverfahren angewendet.
Frage 10
Frage
Bei Kapitalauszahlungen von Versicherungsleistungen beträgt der Steuersatz 15%.
Frage 11
Frage
Damit das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der Schweiz angewendet werden kann, braucht es mindestens eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von 20%.
Frage 12
Frage
Zinserträge unterliegen immer der Verrechnungssteuer.
Frage 13
Frage
Zinserträge aus einem Darlehen von einer Privatperson unterliegen der Verrechnungssteuer.
Frage 14
Frage
Bei Wohnsitz im Ausland ist auf den Versicherungsleistungen keine Verrechnungsteuer geschuldet.
Frage 15
Frage
Alle Lotteriegewinne ab CHF 1‘000 unterliegen der Verrechnungssteuer.
Frage 16
Frage
Im Steuerrecht ist es bei einer Steuerumgehung nicht relevant, ob eine Steuerersparnis erzielt worden ist.
Frage 17
Frage
Die Frist beträgt 5 Jahre, in welcher die Verrechnungsteuer zurückerstattet werden kann.
Frage 18
Frage
Wenn eine natürliche Person die Dividende nicht fahrlässige in der Steuererklärung als Einkommen deklariert, verwirkt sie das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer.
Frage 19
Frage
Abschlagsrückerstattung können natürliche und juristische Personen geltend machen.
Frage 20
Frage
Bei der Verrechnungssteuer gilt generell die Dreieckstheorie um festzustellen wer Rückerstattungsberechtigt ist.
Frage 21
Frage
Stockwerkeigentümergemeinschaften senden Ihren Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die ESTV.
Frage 22
Frage
Bei einer Erbengemeinschaft spielt es für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträge, welche nach dem Todestag erzielt worden sind, keine Rolle ob die Erben in der Schweiz wohnen oder im Ausland.
Frage 23
Frage
Gemäss DBA beträgt die Sockelsteuer auf Dividenden für das Quel-lensteuerland 15%.
Frage 24
Frage
Die ausländische Quellensteuer wird in der Schweiz der Einkom-mensteuer angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.