Bauträgervertrag

Beschreibung

Testen Sie sich zu den Grundlagen des Bauträgervertrages!
Wahrheit Tut gut
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Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
In welcher gesetzlichen Grundlage ist der Bauträgervertrag geregelt?
Antworten
  • § 560 u BGB
  • § 650 u BGB
  • § 655 v BGB
  • § 3 MaBV

Frage 2

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Arbeit des Bauträgers ist richtig?
Antworten
  • Der Bauträger arbeitet im Regelfall mit einem Kunden für die Planung und Realisierung von Spezialprojekten zusammen.
  • Der Bauträger erwirbt ein Grundstück, um es mit einer Immobilie zu bebauen und weiter zu veräußern.
  • Der Bauträger erwirbt größere Grundstücksflächen, um sie mit mehreren Wohneinheiten zu bebauen.
  • Der Bauträger plant und realisiert Einfamilienhäuser.

Frage 3

Frage
Welche der Aussage zum Bauträgervertrag ist richtig?
Antworten
  • Der Bauträger handelt im eigenen Namen und auf eigene oder fremde Rechnung.
  • Der Bauträger handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
  • Der Bauträger handelt im eigenen Namen und auf fremde Rechnung.
  • Der Bauträger handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung.

Frage 4

Frage
Der Bauträgervertrag nach BGB besteht im Prinzip aus zwei Vertragsarten, dem Grundstückskaufvertrag und dem [blank_start]Bauwerkvertrag[blank_end]. Besteht ein Vertrag aus mehreren Vertragsarten, so ist der Vertrag mit der höchsten Formvorschrift bindend. Da der Bauvertrag den Kauf eines Grundstücks beinhaltet, ist die [blank_start]notarielle Beurkundung[blank_end] zwingend. Dafür muss ein Notar hinzugezogen werden. Zunächst muss der Bauträger im größeren Umfang Grundstücke erwerben. Dann erstellt er im Einzelnen eine [blank_start]Machbarkeitsstudie[blank_end] für ein geplantes Projekt. Die Projekte sind meistens der Bau von Wohnparks oder [blank_start]Eigentumswohnanlagen[blank_end]. Auch die Bauphase realisiert der Bauträger. Dazu schließt er Verträge mit verschiedenen Bauunternehmen für die einzelnen [blank_start]Gewerke[blank_end]. Manchmal beauftragt der Bauträger auch einen Generalunternehmer. Dieser wiederum schließt dann Verträge mit Subunternehmen. Parallel oder auch im Anschluss dazu verkauft der Bauträger die einzelnen Immobilien an seine Kunden, nach dem BGB auch [blank_start]Besteller[blank_end] genannt. Dieses geschieht entweder im Planungsstadium, dann spricht man vom Bestellbau oder erst nach Fertigstellung, dann ist die Rede vom [blank_start]Vorratsbau[blank_end].
Antworten
  • Bauwerkvertrag
  • Handwerkervertrag
  • Versicherungsvertrag
  • notarielle Beurkundung
  • notarielle Beglaubigung
  • Schriftform
  • Machbarkeitsstudie
  • Planungsstudie
  • Rentabilitätsberechnung
  • Eigentumswohnanlagen
  • Gewerbeeinheiten
  • Mietwohnungen
  • Gewerke
  • Fachrichtungen
  • Ausbauschritte
  • Besteller
  • Käufer
  • Interessent
  • Vorratsbau
  • Hausbau
  • Fuchsbau

Frage 5

Frage
Die typischen Kunden des Bauträgers sind große Unternehmen.
Antworten
  • True
  • False

Frage 6

Frage
Wenn der Kunde ein Einfamilienhaus bauen will und noch kein Grundstück besitzt, dann muss er zwingend einen Bauträger beauftragen.
Antworten
  • True
  • False
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