KORRE Altfragenbibel

Beschreibung

Publizistik Quiz am KORRE Altfragenbibel, erstellt von Lisa Pups am 20/01/2024.
Lisa Pups
Quiz von Lisa Pups, aktualisiert vor 10 Monate
Lisa Pups
Erstellt von Lisa Pups vor 10 Monate
47
2

Zusammenfassung der Ressource

Frage 1

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • In Österreich gilt das Zensuswahlrecht
  • Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
  • mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit
  • Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben werden

Frage 2

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • a) Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
  • b) Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
  • c) Der Impressumpflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
  • d) Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Frage 3

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • a) Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt
  • b) Auch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen
  • c) Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
  • d) Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt der Veröffentlichung zu

Frage 4

Frage
Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welcheder folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • a) Ist ein Foto urheberrechtlich geschützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers geschützt sein.
  • b) Hätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaf
  • c) Das Werk ist bis zum 31. Dezember 2086 urheberrechtlich geschützt
  • d) Die Marketingabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Dazu reicht ein Werknutzungsrecht bzw. eine Werknutzungsbewilligung

Frage 5

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen
  • b. Ein unklares Impressum geht zu Lasten des Medieninhabers.
  • c. Das Impressum muss im Inhaltsverzeichnis nicht angegeben werden.
  • d. Ist ein Impressum zwar aufgrund von Form oder Platzierung unlesbar, aber immerhin vorhanden, ist die Impressumpflicht nicht verletzt.

Frage 6

Frage
Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Marketingzwecken auf der Website eines Wintersportortes veröffentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Bei einer reinen Landschaftsaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
  • b. Wird ein Photo veröffentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe "Anlass zu Missdeutungen".
  • c. Das Veröffentlichen der Fotos auf der Website des Wintersportortes ist ein Eingriff in das Vervielfältigungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Photographen.
  • d. Das Veröffentlichen eines Bildes, auf dem ein fünfjähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröffentlichung einwilligen.

Frage 7

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.
  • b. Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislative geschaffen.
  • c. Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landesund Gemeindeebene nur eine Kammer.
  • d. Die drei Staatsgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikatur

Frage 8

Frage
In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspieler wird auch dessen (der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte) COVID-19-Erkrankung und dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise zur Ansteckung geführt hat, thematisiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigungs-)Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identitätsschutz berufen.
  • b. Der Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung
  • c. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen
  • d. Der Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines Namensrechtes geltend macht.

Frage 9

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ein Betroffener kann gegen die Veröffentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 (zivilrechtliche Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.
  • b. Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • c. Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 16 ABGB.
  • d. Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.

Frage 10

Frage
Frau Dichter veröffentlicht eine Sammlung von selbst verfassten originellen Gedichten. Kurz nach der Veröffentlichung kauft sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • d. Frau Maier greift in das Verbreitungsrecht ein
  • c. Die Gedichte sind Werke der Literatur.
  • b. Frau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.
  • a. Lädt sich eine dritte Person den Gedichtband herunter, greift sie in das Vervielfältigungsrecht ein.

Frage 11

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitativen und quantitativen Werbebeschränkungen.
  • b. Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung ausgestrahlt werden.
  • c. Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen nach § 26 MedienG jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.
  • d. Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen

Frage 12

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten Begriffe!
Antworten
  • a. Der Begriff "Äußerungsfreiheit" ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richtig wäre: "Meinungsäußerungsfreiheit".
  • b. "Rechtsmittel" kann als Oberbegriff für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.
  • c. Österreichs Regierungsform: Demokratie
  • d. Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der "Kaufpreis".

Frage 13

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein
  • b. Nur aus wichtigem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden
  • c. Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
  • d. Lizenzverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Frage 14

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Grundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden.
  • b. Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.
  • c. Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens).
  • d. Grundrechte schützen vor staatlichen Eingriffen

Frage 15

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz.
  • b. Über die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte.
  • c. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.
  • d. Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.

Frage 16

Frage
Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium. (periodisches Medium)
  • b. Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG.
  • c. Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für "kleine Websites", weil die Website keinen über die Darstellung des persönlichen Lebensbereichshinausgehenden Informationsgehalt aufweist.
  • d. Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.

Frage 17

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten.
  • b. Auf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen
  • c. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu jenem Zeitpunkt, an dem eine Person von einem Strafgericht rechtskräftig verurteilt wird.
  • d. Ein medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung besteht nicht, wenn der Betroffene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht widerrufen hat.

Frage 18

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroffenen nicht erstmals geltend gemacht werden
  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.
  • c. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien geltend gemacht werden
  • d. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches verurteilt werden.

Frage 19

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Damit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, braucht sie in der Veröffentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein
  • b. Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröffentlicht wurde.
  • c. Das Informationsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informationen erhalten soll.
  • d. Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.

Frage 20

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Eine Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaffensergebnis von einem Menschen stammt.
  • b. Das Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert werden
  • c. Ein Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk mittels einer gesetzlichen Lizenz vertraglich einräumen.
  • d. Das Urheberrecht schützt technische Erfindungen.

Frage 21

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss.
  • b. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat
  • c. Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.
  • d. Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Frage 22

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das ORF-Monopol war ein rechtswidriger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.
  • b. Auch die Programme von privaten Rundfunkveranstaltern müssen dem Objektivitätsgebot entsprechen.
  • c. Das ORF-Gesetz und das BVG-Rundfunk stehen im Verfassungsrang
  • d. Das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz regelt die Veranstaltung von Privatfernsehen und Privathörfunk.

Frage 23

Frage
Herr Will Nich versendet monatlich einen Newsletter, indem er über die neuesten Entwicklungen der COVID-19-Politik berichtet und dazu kritisch Stellung nimmt. In seinem letzten Newsletter, den er an über 5000 Adressatengesendet hat, schrieb er: "Alle Politiker sind vollkommen unfähig und wissen selbst nicht, was sie tun. "Der Politiker Ernst Fall will dagegen vorgehen und möchte eine Gegendarstellung begehren. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhangrichtig?
Antworten
  • a. Der Newsletter ist ein wiederkehrendeselektronisches Medium.
  • b. Bei Äußerungen, die in einem Newsletter veröffentlicht wurden, ist generell keine Gegendarstellung möglich.
  • c. Eine Gegendarstellung gegen diese Äußerung ist schon deshalb nicht möglich, weil der Politiker Ernst Fall nur allgemeinbetroffen ist
  • d. Die Aussage "Die Politiker sind alle vollkommen unfähig" ist ein Werturteil.

Frage 24

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. In Medienangelegenheiten entscheidet in erster Instanz das Landesgericht als Dreirichtersenat.
  • b. Strafgerichte können auch über gewisse zivilrechtliche Ansprüche entscheiden.
  • c. Die Strafgerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
  • d. Richter der Verwaltungsgerichte müssen Weisungen des Verwaltungsgerichtshofs befolgen

Frage 25

Frage
Georg schreibt ein Buch. Kurz nach der Veröffentlichung kauft sich Maria das Buch und scannt es ein, um es anschließend auf ihre Website hochzuladen, von der es jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Maria greift in das Verbreitungsrecht ein
  • b. Maria greift in das Vervielfältigungsrecht ein.
  • c. Marias Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.
  • d. Maria greift in das Zurverfügungsstellungsrecht ein.

Frage 26

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.
  • b. Tätigkeiten des ORF, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt finanziert werden.
  • c. Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit.
  • d. Während das AMD-G ("Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz") Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Frage 27

Frage
Alexander, ein siebenjähriger Bub, wird beim Malen mit Wasserfarben photographiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Das Photographieren des Buben ist keine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
  • b. Die Veröffentlichung des Photos ist jedenfalls eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild.
  • c. Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, müssen Alexanders Eltern in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.
  • d. Damit das Photo für Werbezwecke verwendet werden darf, muss Alexander in die Veröffentlichung des Bildes einwilligen.

Frage 28

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Einwilligung in die Veröffentlichung eines Personenbildnisses kann nicht immer widerrufen werden.
  • b. Das Recht am eigenen Bild ist im ABGB (Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt
  • c. Die Veröffentlichung eines Photos ohne Einwilligung der Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung berechtigte Interessen der Abgebildeten verletzt sind.
  • d. Im Bildnisschutz wird nur der immaterielle Schaden ersetzt.

Frage 29

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gesetzgebung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ein Gesetz tritt immer mit dem auf die Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
  • b. Österreichische Gesetze werden von der Bundesregierung verabschiedet.
  • c. Ein Gesetz tritt grundsätzlich mit dem auf die Beschlussfassung folgenden Tag in Kraft.
  • d. Erhebt der Bundesrat einen begründeten Einspruch gegen einen Gesetzesentwurf, kann das Gesetz in der Regel trotzdem verabschiedet werden.

Frage 30

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ein Betroffener kann gegen die Veröffentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 (zivilrechtliche Kreditschädigung) vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.
  • b. Der zivilrechtliche Anspruch aus Ehrenbeleidigung steht nur zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.
  • c. Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen in den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • d. Eine Namensanmaßung verletzt das Namensrecht

Frage 31

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Schutz der Unschuldsvermutung kann auch nach der Urteilsverkündung weitergelten
  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche.
  • c. Der Anspruch richtet sich gegen denjenigen, der die Äußerung verfasst hat.
  • d. Die Höhe des Entschädigungsbetrags hängt von Umfang und Verbreitung der Veröffentlichung ab.

Frage 32

Frage
Anmerkung: Bitte nummerieren Sie Ihre Antworten wie die untenstehenden Fragen. Die "Kronen Zeitung" veröffentlicht auf ihrer Titelseite ein Photo, ohne den Rechtsinhaber (hier: Photographen) gefragt zu haben.
Antworten
  • 1. Welche Verwertungsrechte sind verletzt? Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht
  • 2. Wenn das gegenständliche Photo auch auf der Website krone.at abrufbar ist, welche Verwertungsrechte sind dadurch betroffen? Zurverfügungsstellungsrecht
  • 3. Wenn der Urheber nicht einmal als solcher genannt wird, welches weitere Recht ist dann verletzt? Recht auf Urheberbezeichnung/ Recht auf Werkschutz
  • 4. Zu welcher Gruppe von Rechten gehört dieses (auf in Frage 3 abgezielte) Recht? Nennen Sie die anderen: persönlichkeitsrechtliche Befugnisse; in Abgrenzung zu vermögensrechtliche Befugnisse ODER: Urheberrechte in Abgrenzung zu "verwandten Schutzrechten"(Leistungsschutzrechten)
  • 5. Nennen Sie zwei zivilrechtliche Ansprüche, die der in seinem Urheberrecht verletzte Photograph gegen den Medieninhaber der "Kronen Zeitung" hat.: 1) Anspruch auf Entschädigung (angemessenes Endgelt) 2) Anspruch auf Unterlassung

Frage 33

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Damit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, muss sie in der Veröffentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, namentlich genannt sein.
  • b. Wird das Kontradiktionsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröffentlicht werden.
  • c. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Strafgericht stellen.
  • d. Die betroffene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröffentlichte Behauptung unwahr ist

Frage 34

Frage
Anna ist Inhaberin eines Blumengeschäftes. Sie betreibt eine Website, auf der sie ihre Kunden regelmäßig über ihr Geschäft und die angebotene Ware informiert. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Anna unterliegt nicht der Offenlegungspflicht, weil ihre Website eine „kleine Website“ ist
  • b. Anna ist Medieninhaberin.
  • c. Wenn Anna auf ihrer Website bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen über das Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die geeignet sind, dessen Erwerb oder das Fortkommen zu gefährden, kann die „Flower GmbH“ dagegen zivilrechtlich nach § 1330 Abs 2 ABGB vorgehen.
  • d) Wenn Anna auf ihrer Website eine unwahre Tatsachenbehauptung über das Konkurrenzunternehmen „Flower GmbH“ veröffentlicht, die unter den Tatbestand der üblen Nachrede fällt, kann die „Flower GmbH“ berechtigterweise im Wege eines medienrechtlichen Entschädigungsverfahrens von Anna Ersatz des immateriellen Schadens fordern.

Frage 35

Frage
Wegen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung von COVID-19 erlassen wurden, kann die in Österreich lebende Chen Lu nicht ihre in China lebenden Eltern besuchen. Sie fühlt sich in ihrem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens beeinträchtigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Verletzungen des Rechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens sind niemals zulässig.
  • b. Möchte Chen Lu das Gesetz auf seine Grundrechtskonformität überprüfen lassen, kann sie sich nicht direkt an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wenden.
  • c. Zum Schutz der Gesundheit darf in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verhältnismäßig eingegriffen werden.
  • d. Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist ein Menschenrecht, auf das sich auch Personen berufen können, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben.

Frage 36

Frage
Welche der folgenden Fragen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Bloße Ideen sind nicht urheberrechtlich geschützt.
  • b. Urheberrechte sind übertragbar und vererbbar
  • c. Juristische Personen können Urheber sein
  • d. Ein Miturheber kann auf sein Urheberrecht verzichten

Frage 37

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist richtig?
Antworten
  • a. Der Anspruch richtet sich gegen den Verfasser der Äußerung
  • b. Die betroffene Person muss beweisen, dass die vom Medium veröffentlichte Behauptung unwahr ist.
  • c. Wird das Kontradiktionsgebot nicht eingehalten, muss die Gegendarstellung nicht veröffentlicht werden.
  • d. Der Gegendarstellungsantrag muss binnen 2 Monaten beim Strafgericht gestellt werden.

Frage 38

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Persönlichkeitsrecht ist richtig?
Antworten
  • a. Eine Person kann nur dann zivilrechtlich gegen eine Ehrenbeleidigung vorgehen, wenn diese nicht vorsätzlich begangen wurde, denn gegen eine vorsätzliche Ehrenbeleidigung kann strafrechtlich vorgegangen werden.
  • b. Beschimpft eine Person eine andere in einer Wohnung, in der keine anderen Personen anwesend sind, fällt die Handlung nicht unter den Tatbestand der Beleidigung.
  • c. Der Kern des Ehrenschutzes ist im UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) geregelt.
  • d. Juristische Personen haben einen zivilrechtlichen Anspruch wegen Kreditschädigung gemäß § 1330 Abs 2 ABGB, natürlichen Personen steht dieser Anspruch hingegen nicht offen.

Frage 39

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Offenlegungspflicht unterliegen grundsätzlich alle Arten von periodischen Medien.
  • b. Zweck des Impressums ist es, über die Abhängigkeitsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums aufzuklären.
  • c. Ein Verstoß gegen die Pflicht, ein Impressum zu führen, hat keinerlei Konsequenzen.
  • d. Entgeltliche Veröffentlichungen in periodischen Medien müssen als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, selbst wenn es durch Gestaltung oder Anordnung keinerlei Zweifel an der Entgeltlichkeit gibt

Frage 40

Frage
In Österreich gilt das Zensuswahlrecht.
Antworten
  • a) falsch
  • b) richtig

Frage 41

Frage
Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
Antworten
  • True
  • False

Frage 42

Frage
Mit dem 18. Geburtstag erreicht eine Person die volle Rechtsfähigkeit.
Antworten
  • True
  • False

Frage 43

Frage
Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen Unionsrecht, muss das Gesetz vom VfGH schnellstmöglich aufgehoben werden.
Antworten
  • True
  • False

Frage 44

Frage
Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben den materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetz wird
Antworten
  • True
  • False

Frage 45

Frage
Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu diesem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
Antworten
  • True
  • False

Frage 46

Frage
Der Impressumspflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien.
Antworten
  • True
  • False

Frage 47

Frage
Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.
Antworten
  • True
  • False

Frage 48

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das Urheberrecht kann durch das Entrichten einer Erneuerungsgebühr für jeweils 10 Jahre verlängert werden.
  • b. Das Urheberrecht kann durch Einräumung eines Werknutzungsrechtes unter Lebenden übertragen werden.
  • c. Das Urheberrecht schützt den Schöpfer von eigentümlichen geistigen Schöpfungen (Werke)
  • d. Der Urheber kann auf die Geltendmachung seiner Ansprüche aus einer Rechtsverletzung verzichten.

Frage 49

Frage
Der Heurigenwirt Noah Achterl beabsichtigt die Eröffnung seines dritten Lokals. Schon jetzt wirbt er mit einer in der Nähe angebrachten großformatigen Werbetafel, auf der man inmitten mehrerer Photos des noch leeren Lokals ein Photo einer fröhlichen Gästerunde sieht. Dieses (wohl in einem anderen, bereits geöffneten Lokal aufgenommene) Photo zeigt unter anderem den ehemaligen Richter und Politiker Wilhelm Weinlein. Herr Weinlein möchte sich das nicht gefallen lassen und rechtlich dagegen vorgehen. Er stützt sich auf den Bildnisschutz. Welche der folgenden Fallgruppen ist/sind in diesem Fall einschlägig?
Antworten
  • a. Preisgabe des Privatlebens
  • b. Bloßstellung
  • c. Anlass zu Missdeutungen
  • d. Entwürdigende und herabsetzende Abbildungen

Frage 50

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ein E-Mail-Newsletter, der zumindest zwei Mal im Jahr verbreitet wird, muss ein Impressum enthalten.
  • b. Der Medieninhaber eines Rundfunkprogramms ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung verpflichtet
  • c. Eine Tageszeitung muss ein Impressum und eine Offenlegung enthalten
  • d. Der Medieninhaber einer Website ist zur Veröffentlichung einer Offenlegung, nicht aber eines Impressums verpflichtet.

Frage 51

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das ORF-Monopol war ein NICHT VERHÄLTNISMÄßIGER Eingriff in die Äußerungsfreiheit
  • b. Wer in Österreich Hörfunk veranstalten möchte, braucht dafür eine Zulassung
  • c. Der Generaldirektor des ORF ist ein Kollegialorgan.
  • d. Der Stiftungsrat ist an die Weisungen des Generaldirektors gebunden.

Frage 52

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Wettbewerbsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Kartellrecht sorgt dafür, dass es einen funktionierenden Wettbewerb gibt.
  • b. Domain-Grabbing ist eine Handlung, die durch das Kartellgesetz verboten ist
  • c. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält Regelungen über die (Un-)zulässigkeit von Geschäftspraktiken und sonstigen Handlungen von Unternehmen.
  • d. Das Kartellrecht verfolgt den Zweck, dass ein fairer Wettbewerb geführt wird.

Frage 53

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Juristische Personen können sich auf den zivilrechtlichen Schutz der Ehre stützen
  • b. Wird eine Person durch den unbefugten Gebrauch ihres Namens beeinträchtigt, kann sie einen Anspruch auf Unterlassung geltend machen.
  • c. Sowohl für das Recht am eigenen Bild als auch für das Recht an der eigenen Stimme kann ein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung zustehen.
  • d. Das in § 16 ABGB geregelte allgemeine Persönlichkeitsrecht kann als Auffangnetz für Persönlichkeitsrechtsverletzungen dienen

Frage 54

Frage
Die Tageszeitung "KURIER" veröffentlicht in ihrer Print-Ausgabe vom Freitag, dem 23. April 2021, einen Artikel über einen von den Medien verfolgten Prozess. Es wird berichtet, dass der Rechtsanwalt (RA Dr. Georg Fischer) des Beklagten nach Ablauf der dreitägigen Frist Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat. Der Rechtsanwalt möchte gegen die veröffentlichte Äußerung vorgehen, weil er die Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde fristgerecht vorgenommen hat.
Antworten
  • a. Die Veröffentlichung "Sie berichten in Ihrer Print-Ausgabe vom 23. April 2021, dass RA Dr. Georg Fischer die Nichtigkeitsbeschwerde nach Ablauf der dreitägigen Frist angemeldet hat. Diese Aussage ist unwahr." ist eine Gegendarstellung.
  • b. Der Rechtsanwalt kann sich mit dem Gegendarstellungsbegehren nicht direkt an das Strafgericht wenden
  • c. Die Beweislast (in puncto Un-/Wahrheit) trifft den Medieninhaber.
  • d. Der "KURIER" muss die Gegendarstellung spätestens am 5. Werktag nach der Veröffentlichung, also am Freitag, dem 30. April 2021, veröffentlichen.

Frage 55

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch des "Identitätsschutzes" ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Sind die im Medium veröffentlichten Angaben nicht geeignet, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität der Person zu führen, steht der Anspruch nicht zu.
  • b. Werden durch die Veröffentlichung von Angaben über eine Person, die verdächtigt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung gesetzt zu haben, schutzwürdige Interessen der Person verletzt, hat der Betroffene jedenfalls Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, wenn keiner der Ausnahmegründe des Absatz 3 einschlägig ist.
  • c. Nicht nur Täter, sondern auch Opfer einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung können sich auf diesen Anspruch berufen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind
  • d. Werden in U-Bahn-Stationen Plakate aufgehängt, auf denen Fotos sowie Angaben zu einer Person abgedruckt sind, die verdächtigt wird, eine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung gesetzt zu haben, hat die betroffene Person Anspruch auf medienrechtliche Entschädigung, sofern die Veröffentlichung der Angaben nicht amtlich veranlasst war

Frage 56

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Lizenzverträge können für einen bestimmten Zeitraum (befristet) abgeschlossen werden
  • b. Ein Vertrag zwischen zwei Parteien kommt nur dann zustande, wenn ihr Willen übereinstimmt und sie ihren Willen gegenüber der jeweils anderen Partei erklären.
  • c. Die außerordentliche Kündigung eines unbefristeten Lizenzvertrags kann vertraglich ausgeschlossen werden.
  • d. Räumt der Urheber seinem Vertragspartner ein Werknutzungsrecht ein, darf der Urheber das Werk insoweit nicht anderweit verwerten.

Frage 57

Frage
Frau Nowak schreibt einen Leserbrief und sendet ihn an eine Zeitung. Die Zeitung veröffentlicht den Leserbrief daraufhin. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Zeitung darf den Leserbrief veröffentlichen, ohne eine gesonderte Einwilligungserklärung von Frau Nowak einzuholen
  • b. Wird der Leserbrief in der Druckausgabe der Zeitung veröffentlicht, wird in das Vervielfältigungsrecht von Frau Nowak eingegriffen.
  • c. Die Zeitung darf den Leserbrief gekürzt veröffentlichen, sofern der Sinngehalt dadurch nicht geändert wird.
  • d. Wird der Leserbrief in der Online-Ausgabe der Zeitung veröffentlicht, wird in das Zurverfügungstellungsrecht, nicht aber in das Vervielfältigungsrecht von Frau Nowak eingegriffen.

Frage 58

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Grundrecht auf Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung werden die individuellen Interessen der betroffenen Person mit jenen der sich äußernden Person abgewogen.
  • b. Das Grundrecht der Äußerungsfreiheit steht in einem Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht auf Pressefreiheit.
  • c. Exzedierende (~übertriebene) Werturteile dürfen nicht geäußert werden
  • d. Das Grundrecht auf Äußerungsfreiheit steht jedem Menschen zu.

Frage 59

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten ab Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.
  • b. Der Anspruch auf Gegendarstellung steht einem Betroffenen offen, wenn eine unwahre Tatsachenbehauptung in einem periodischen elektronischen Medium veröffentlicht wurde.
  • c. Der von der unwahren Tatsachenbehauptung Betroffene muss beweisen, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist.
  • d. Im Rahmen der Gegendarstellung kann der aus der unwahren Tatsachenbehauptung entstandene Kränkungsschaden geltend gemacht werden.

Frage 60

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum zivilrechtlichen Schutz des wirtschaftlichen Rufs ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Im Fall einer reinen Kreditschädigung trifft den Betroffenen die Beweislast.
  • b. Der Anspruch steht nur zur, wenn die Äußerung ehrenbeleidigend ist.
  • c. Der Betroffene hat Anspruch auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens.
  • d. Die Geltendmachung des Anspruchs steht nicht nur Unternehmen offen

Frage 61

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Wahlgrundsätzen ist/sind richtig? (
Antworten
  • a. Bei den österreichischen Nationalratswahlen ist der Grundsatz des geheimen Wahlrechts verwirklicht.
  • b. Der Grundsatz des gleichen Wahlrechts gewährleistet, dass jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt.
  • c. Der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts ist in Österreich nicht verwirklicht, weil nicht alle Staatsbürger, sondern nur jene, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen dürfen.
  • d. Bei Wahlen zum Europäischen Parlament ist der Grundsatz des gleichen Wahlrechts verwirklicht.

Frage 62

Frage
Welche der folgende Aussagen ist richtig?
Antworten
  • a. In Österreich gilt das Zensuswahlrecht
  • b. Juristische Personen können in ihrer Ehre verletzt werden
  • c. Mit dem 18.Geburstag erreicht eine Person volle Rechtsfähigkeit
  • d. Verstößt ein innerstaatliches Gesetz gegen das Unionsrecht, muss das Gesetz von VfGH schnellmöglich aufgehoben werden

Frage 63

Frage
Welche der folgende Aussagen ist richtig?
Antworten
  • a. Die medienrechtlichen Entschädigungssprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird
  • b. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet
  • c. Der Impressumpflicht unterliegen Medienwerke und wiederkehrende elektronische Medien
  • d. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS

Frage 64

Frage
Welche der folgende Aussagen ist richtig?
Antworten
  • a. Fotos, auf denen Minderjährige erkennbar abgebildet sind, dürfen niemals veröffentlicht werden, selbst wenn der abgebildete Minderjährige der Veröffentlichung einwilligt
  • b. Auch unentgeltliche Veröffentlichungen von Ankündigungen und Empfehlungen in periodischen Medien sind als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder Werbung zu kennzeichnen.
  • c. Wird eine Person durch eine unwahre Tatsachenbehauptung in ihrer Ehre verletzt, kann sie dagegen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich vorgehen
  • d. Personenbildnisse dürfen grundsätzlich nicht veröffentlicht werden, außer der Abgebildete stimmt der Veröffentlichung zu

Frage 65

Frage
Anna ist auf Schiurlaub in Zell am See und fotografiert am 15. Jänner 2015 bei einer Schneewanderung die frisch verschneite Winterlandschaft. Am 2. November verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist richtig?
Antworten
  • a. Ist ein Foto urheberrechtlich gestützt, kann es auch durch das verwandte Schutzrecht des Lichtbildherstellers gestützt sein.
  • b. Hätte Anna das Foto gemeinsam mit ihrer Freundin Sophia aufgenommen, bestünde Teilurheberschaft
  • c. Das Werk ist bis zum 31.Dezember 2086 urheberrechtlich gestützt
  • d. Die Marketingabteilung des Tourismusverbands Zell am See wird im Februar 2015 auf Annas Foto aufmerksam und möchte es zur Bewerbung des Ortes auf ihren Social-Media-Kanälen veröffentlichen. Es genügt, wenn Anna dem Tourismusverband ein Werknutzungsrecht einräumt

Frage 66

Frage
Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd (im Sinne des) § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin gestützt (Urheberpersönlichkeitsrechte). Der Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwertungsrechte.
  • b. Die Schutzfrist beginnt am 1.Jänner 2010
  • c. Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.
  • d. Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate

Frage 67

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Veröffentlichung muss jedenfalls als „ Gegendarstellung“ bezeichnet sein.
  • b. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
  • c. Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.
  • d. Der Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
  • – materiell-rechtliche Frist: 2 Monate ab Beginn der Veröffentlichung (auch online!) – zwingend vorgeschaltet: außergerichtliches Gegendarstellungs-Begehren – gestaffelte Veröffentlichungsfristen: 5 Werktage bei Tageszeitungen (Österreich verbannt Gegendarstellungen in auflagenschwache Samstagsausgabe) – binnen 6 Wochen nach GD-Antrag – „befristetes Verfahren“: 5 Werktage für Einwendungen, 5 Werktage für Gegendarstellung, binnen 14 Tagen Verhandlung und Entscheidung (Anordnung der Veröffentlichung ist sofort vollstreckbar!) – dann uU Berufung und/oder Fortsetzung („fortgesetztes Verfahren“)

Frage 68

Frage
Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig
Antworten
  • a. Die Veröffentlichung muss jedenfalls als „ Gegendarstellung“ bezeichnet sein
  • b. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen 6 Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
  • c. Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden.
  • d. Der Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.

Frage 69

Frage
Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zu dem rufschädigend, indem sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der Folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 ABGB wehren
  • b. Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar.
  • c. Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem. § 152 StGB Erfolg haben.
  • d. Es besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens 2 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft, und keine anderen Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen.

Frage 70

Frage
Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimische Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Der ORF darf nach dem AMD-G (Audiovisuelles Mediendienste-Gesetz) eine Teleshopping – Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.
  • b. Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV
  • c. Der ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV.
  • d. Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen

Frage 71

Frage
Wählen Sie eine oder mehrere Antworten:
Antworten
  • a. Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.
  • b. Der Sitz des EGMR ist Straßburg
  • c. Der EuGH (Europäische Gerichtshof) ist eine Institution des Europarates.
  • d. Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH ( Oberste Gerichtshof).

Frage 72

Frage
Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Photo illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.
  • b. Vom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.
  • c. Anders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht um den Bildnisschutz.
  • d. Um ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.

Frage 73

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile
  • b. Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.
  • c. Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.
  • d. Die Äußerungsfreiheit ist in der ERMK ( Europäische Menschenrechtskonvention= und im StGG (Staatsgrundgesetz) geregelt.

Frage 74

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Im Rundfunkrecht gibt es neben dem ORF-Gesetz auch das Privatradiogesetz und das „Audiovisuelle Mediendienste – Gesetz“
  • b. Der EU GH (Europäische Gerichtshof) entschied im Lentia-Urteil, dass das ORF-Monopol eine Verletzung der Äußerungsfreiheit ist.
  • c. Während das Fernsehen ein Verteildienst ist, ist das Radio ein typischer Abrufdienst.
  • d. Das Objektivitätsgebot als Programmgrundsatz erstreckt sich nicht nur auf inländische, sondern auch auf ausländische Themen.

Frage 75

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei
  • b. Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Artikel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.
  • c. Richtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung.
  • d. Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu werden.

Frage 76

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G (ORF-Gesetz) ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher auftreten. Kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen sind für sie untersagt.
  • b. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.
  • c. Der Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.
  • d. Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt.

Frage 77

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Bildnisschutz ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Schutzvoraussetzung ist, dass die abgebildete Person zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch lebt.
  • b. Für die Beurteilung, ob die Interessen des Abgebildeten verletzt wurden, ist auch ein allfälliger Begleittext heranzuziehen.
  • c. Werden berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt, ist die Veröffentlichung des Bildnisses keinesfalls zulässig.
  • d. Materielle Schäden werden im Rahmen des Bildnisschutzes nicht ersetzt.

Frage 78

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Eine GmbH ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann gem § 6 MedienG gegen den Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt wird.
  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetzt wird.
  • c. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.
  • d. Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter bestimmten Voraussetzengen auf den „Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“ berufen.

Frage 79

Frage
Welche der Folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Begriff „Meinungsäußerungsfreiheit“ ist nicht richtig; er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richtig wäre: Äußerungsfreiheit.
  • b. Die Äußerungsfreiheit ist ein Abwehrrecht gegen den Staat.
  • c. Ein Eingriff in die Äußerungsfreiheit kann nicht gerechtfertigt werde, weil die Äußerungsfreiheit ein besonders hohes Gut ist.
  • d. Grundsätzlich erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und nichtexzessive Werturteile

Frage 80

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Verstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.
  • b. Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimmte das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.
  • c. Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben.
  • d. Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises).

Frage 81

Frage
Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Ein Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.
  • b. Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes aus Achtung des Privat und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.
  • c. Die Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat und Familienlebens.
  • d. Frau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil im Situationen wie der „ Corona-Krise: die Grundrechte ausgesetzt werden.

Frage 82

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Schutzfrist des Urheberrechtes (im engeren Sinn) ist in der Regel um einiges länger als die Schutzfristen der verwandten Schutzrechte.
  • b. Eine Werknutzungsbewilligung ist eine vertragliche Lizenz
  • c. Ein urheberrechtlich gestützter Text darf nur dann vervielfältigt werde, wenn der Urheber eine vertragliche Lizenz erteilt.
  • d. Ein Ghostwriter verzichtet auf sein Recht auf Urheberschaft.

Frage 83

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumpflicht bestehen
  • b. Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht.
  • c. Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.
  • d. Eine Verletzung der Impressumpflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.

Frage 84

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum (Urheber-)Vertragsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ein Vertrag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
  • b. Ein Lizenzvertrag kann nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden.
  • c. Lizenzverträge müssen grundsätzlich nicht schriftlich abgeschlossen werden
  • d. Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein.

Frage 85

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Im Bildnisschutz kann neben Ersatz eines materiellen Schadens (Vermögensschadens) auch der eines ideellen Schadens (Gefühlsschadens) gefordert werden.
  • b. Auch die Stimme ist vom Persönlichkeitsschutz umfasst
  • c. Der Schutz des wirtschaftlichen Rufes ist einerseits im ABGB (und in § 7 UWG) und anderseits im StGB geregelt.
  • d. Wenn eine Person ohne Vollmacht oder sonstige Vertretungsmacht im Namen einer anderen Person handelt, ist das eine Namensanmaßung. Die Person, in deren Namen gehandelt wird, kann auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen.

Frage 86

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde.
  • b. Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • c. Regelungen zum Schutz des wirtschaftlichen Rufes befinden sich im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch), UWG (Gesetz über den unlauteren Wettbewerb) und StGB (Strafgesetzbuch).
  • d. Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil als auch im Strafrecht verwirklicht.

Frage 87

Frage
Herr Winter ist Photograph und erstellt eine Photoserie, die zu Marketingzwecken auf der Webseite eines Wintersportsortes veröffentlicht wird. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Wird ein Foto veröffentlicht, auf dem eine Person erkennbar abgebildet ist, fällt das in die Fallgruppe „ Anlass zu Missdeutungen“.
  • b. Das Veröffentlichen eines Bildes, auf dem ein fünfjähriges Kind abgebildet ist, ist rechtlich nur zulässig, wenn die Eltern in die Veröffentlichung einwilligen.
  • c. Bei einer reinen Landschaftsaufnahme ist das Recht am eigenen Bild zu beachten.
  • d. Das Veröffentlichen der Fotos auf der Webseite des Wintersportortes ist ein Eingriff in das Vervielfältigungs- und das Zurverfügungstellungsrechtes des Fotographen.

Frage 88

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Verfassungsgerichtshof hat eine negative Gesetzgebungskompetenz
  • b. Über medienrechtliche Entschädigungsansprüche entscheiden Strafgerichte.
  • c. Über die Verhängung einer Justizstrafe entscheiden Strafgerichte
  • d. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Institution der Europäischen Union.

Frage 89

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig? Achten Sie dabei besonders auf die verwendeten Begriffe!
Antworten
  • a. Der Begriff „Äußerungsfreiheit“ ist nicht richtig, er ist aufgrund eines Übersetzungsfehlers entstanden. Richtig wäre „Meinungsäußerungsfreiheit“.
  • b. Österreichs Regierungsform: Demokratie
  • c. Das Entgelt für eine gemietete Wohnung ist der „Kaufpreis“
  • d. „Rechtsmittel“ kann als Oberbegriff für Urteile, Erkenntnisse und Beschlüsse verwendet werden.

Frage 90

Frage
Welche den folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Während es für die Gesetzgebung auf Bundesebene zwei Kammern gibt, gibt es auf Landes- und Gemeindeebene nur eine Kammer.
  • b. Die Legislaturperiode beträgt immer fünf Jahre.
  • c. Gesetze (im formellen Sinn) werden durch die Legislative geschaffen.
  • d. Die drei Staatgewalten sind Legislative, Exekutive und Judikatur

Frage 91

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Werbebeschränkungen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Am Karfreitag darf in Fernsehprogrammen keine Werbung angestrahlt werden.
  • b. Der ORF darf kein subliminale Werbung ausstrahlen
  • c. Private Rundfunkbetreiber unterliegen keinen qualitativen und quantitativen Werbebeschränkungen.
  • d. Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen jedenfalls als Werbung gekennzeichnet werden.

Frage 92

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum medienrechtlichen Entschädigungsanspruch zum Schutz der Unschuldsvermutung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Schutz der Unschuldsvermutung ist völker- und verfassungsrechtlich geboten
  • b. Auf den Schutz der Unschuldsvermutung können sich Täter und Opfer berufen.
  • c. Ein medienrechtlicher Entschädigungsanspruch wegen Verletzung der Unschuldsvermutung besteht nicht, wenn der Betroffene die Tat gegenüber einem Medium eingestanden und das nicht widerrufen hat.
  • d. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt nur bis zu einem Zeitpunkt, an dem eine Person von einem Strafgericht rechtskräftig verurteilt wird.

Frage 93

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ein Urheber kann einer anderen Person Rechte an seinem Werk mittels einer gesetzlichen Lizenz verträglich einräumen.
  • b. Das Urheberrecht kann alle zehn Jahre durch Entrichten einer Erneuerungsgebühr verlängert werden.
  • c. Das Urheberrecht schützt technische Erfindungen.
  • d. Eine Voraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz ist, dass das Schaffensergebnis von einem Menschen stammt.

Frage 94

Frage
Frau Reiselust macht eine einjährige Weltreise und berichtet über ihre Erlebnisse in ihrem Reiseblog. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Die Webseite ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
  • b. Für Frau Reiselusts Website gilt die Ausnahme für „kleine Website“, weil die Website keinen über die Darstellung das persönlichen Lebensbereich hinausgehen
  • c. Frau Reiselust in Medieninhaber im Sinne des MedienG
  • d. Frau Reiselust muss ein Impressum im Sinne des § 24 MedienG bereitstellen.

Frage 95

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können nicht nur inländische, sondern auch ausländische Medieninhaber zur Zahlung eines medienrechtlichen Entschädigungsanspruches verurteilt werden.
  • b. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nur gegenüber periodischen Medien geltend gemacht werden.
  • c. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche sind zivilrechtliche Ansprüche
  • d. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche können nach dem Tod des Betroffenen nicht erstmals geltend gemacht werden

Frage 96

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum ORF-Gesetz ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das ORF-Gesetz sieht vor, dass es ein werbefreies Fernsehprogramm geben muss
  • b. Der ORF darf in seinen Hörfunk- und Fernsehprogrammen Schleichwerbung senden.
  • c. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor und der Publikumsrat.
  • d. Der Generaldirektor ist an die Weisungen der anderen Direktoren gebunden.

Frage 97

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ein Vertag ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen.
  • b. Auch juristische Personen können Partei eines Vertrages sein
  • c. Nur aus wichtigem Grund kann ein Vertrag außerordentlich gekündigt werden.
  • d. Lizenzverträge müssen schriftlich abgeschlossen werden.

Frage 98

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Alle Äußerungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.
  • b. Eine Namensanmaßung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes nach § 15 ABGB
  • c. Für zivilrechtliche Ansprüche wegen Ehrenbeleidigung genügt fahrlässige Begehung.
  • d. Ein Betroffener kann gegen die Veröffentlichung einer unwahren Tatsachenbehauptung, die seinen Kredit, seinen Erwerb oder sein Fortkommen gefährdet, nur dann nach § 1330 Abs 2 ( zivilrechtliche Kreditsschädigung) vorgehen, wenn der Veröffentlicher die Unwahrheit der Behauptung kannte oder kennen musste.

Frage 99

Frage
Frau Dichter veröffentlicht eine Sammlung von selbstverfassten originellen Gedichten. Kurz nach der Veröffentlichung kauft sich Frau Maier den Gedichtband und scannt ihn ein, um ihn anschließend auf ihre Webseite hochzuladen, vor der ihn jedermann herunterladen kann. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Frau Maiers Handeln ist durch keine freie Werknutzung legitimiert.
  • b. Die Gedichte sind Werke der Literatur.
  • c. Lädt sich eine dritte Person den Gedichtband herunter, greift sie in das Vervielfältigungsrecht ein
  • d. Frau Maier greift in das Verbreitungsrecht ein.

Frage 100

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Gegendarstellungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Eine Gegendarstellung ist nur zulässig, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung in einem Druckwerk veröffentlicht wurde.
  • b. Das Gegendarstellungsbegehren muss innerhalb von zwei Monaten an Veröffentlichung beim Strafgericht einlangen.
  • c. Damit eine Person gegendarstellungsberechtigt ist, braucht sie in der Veröffentlichung, gegen die sie vorgehen möchte, nicht namentlich genannt zu sein.
  • d. Das Informationsgebot besagt, dass der Leser der Gegendarstellung nicht nur erfahren soll, dass die Tatsachenbehauptung unwahr ist, sondern auch genauere Informationen erhalten soll.

Frage 101

Frage
In einer Fernsehsendung über einen bekannten Schauspieler wird auch dessen (der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte) COVID 19 Erkrankung und dessen leichtsinniges Verhalten, das möglicherweise zur Ansteckung geführt hat, thematisiert. Der Schauspieler ist empört und will rechtlich dagegen vorgehen. Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen (Entschädigung-) Ansprüchen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Der Schauspieler hat keinen Anspruch auf Gegendarstellung.
  • b. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Identitätsschutz berufen.
  • c. Der Schauspieler könnte sich sinnvollerweise auf den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs berufen.
  • d. Der Schauspieler könnte dagegen sinnvollerweise vorgehen, indem er eine Verletzung seines Namensrechtes geltend macht.

Frage 102

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Grundrechte schützen vor staatlichen Eingriffen.
  • b. Grundrechte können in Österreich im Verfassungsrang und im Rang eines einfachen Gesetzes stehen.
  • c. Grundrechte können durch die Gesetzgebung nicht geändert werden
  • d. Das Recht auf Ehre, das Recht am eigenen Bild und das Recht am Namen sind Rechtsgüter im Sinne des Art 8 EMRK ( Recht auf Achtung des Privat und Familienlebens)

Frage 103

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.
  • b. Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen
  • c. Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.
  • d. Die Äußerungsfreiheit ist in der EMRK (Europäische Menschenrechtkonvention) und im StGG (Staatgrundgesetz) geregelt.

Frage 104

Frage
1. Welche der folgenden Aussagen zu den Persönlichkeitsrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Regelungen zum Schutz des wirtschaftlichen Rufes befinden sich im ABGB, UWG und StGB.
  • b. Regelungen zum Schutz der Ehre sind sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht verwirklicht.
  • c. Strafrechtliche Ansprüche aus Kreditschädigung stehen nur dann zu, wenn die unwahre Tatsachenbehauptung vorsätzlich begangen wurde
  • d. Wahre und unwahre Behauptungen, die geeignet sind, eine Person in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, fallen unter den Tatbestand der Üblen Nachrede.

Frage 105

Frage
Der ORF möchte die heimischen Unternehmen während der „Corona-Krise“ stützen und startet daher eine Teleshopping-Sendung, in der verschiedenste Waren heimischer Unternehmen beworben werden. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Der ORF unterliegt den gleichen Werbebeschränkungen wie ATV.
  • b. Der ORF darf nach dem AMD-G eine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen, sofern eindeutig erkennbar ist, dass Werbung gesendet wird.
  • c. Der ORF darf keine Teleshopping-Sendung in sein Programm aufnehmen.
  • d. Der ORF unterliegt restriktiveren Werbebeschränkungen als ATV

Frage 106

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum ORF-G ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Der Generaldirektor ist gegenüber den anderen Direktoren weisungsbefugt
  • b. Der Stiftungsrat kann inhaltliche und zeitliche Werbebeschränkungen beschließen.
  • c. Organe des ORF sind der Stiftungsrat, der Generaldirektor, der Publikumsrat und die GIS.
  • d. Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF dürfen lediglich zwischen Programmen und Sendungen als Werbesprecher auftreten. Kommerzielle Kommunikation in Programmen und Sendungen sind für sie untersagt.

Frage 107

Frage
4. Frau Müller malt am 1. Mai 2009 ein Gemälde, das ein Werk iSd § 1 Abs 1 UrhG ist. Am 1. Juni 2011 verstirbt sie. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Die Schutzdauer des Gemäldes beträgt 25 Monate
  • b. Nach ihrem Tod werden lediglich ihre geistigen Interessen weiterhin geschützt
  • c. Die Schutzfrist beginnt am 1. Jänner 2010.
  • d. Der urheberrechtliche Schutz des Gemäldes endet mit dem 31. Dezember 2081.

Frage 108

Frage
5. Herr Herbst wird unbemerkt beim Spazierengehen fotografiert. Einige Tage später findet er in einer Online-Zeitung einen Artikel, der mit diesem Foto illustriert ist. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Um ein Foto veröffentlichen zu dürfen, muss jedenfalls immer der Abgebildete einwilligen.
  • b. Die Veröffentlichung eines Fotos ohne Einwilligung des Abgebildeten ist jedenfalls unzulässig, sofern durch die Veröffentlichung schutzwürdige Interessen des Abgebildeten verletzt sind.
  • c. Vom Recht am eigenen Bild sind nur Fotos erfasst.
  • d. Anders als Bildveröffentlichungen fallen bloße Bildaufnahmen nicht unter den Bildnisschutz

Frage 109

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der VfGH und der OGH.
  • b. Der Sitz des EGMR ist Straßburg
  • c. Der EGMR entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.
  • d. Der EuGH ist eine Institution des Europarates.

Frage 110

Frage
7. Welche der folgenden Aussagen zum Medienordnungsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Pflicht zur Offenlegung kann neben der Impressumspflicht bestehen.
  • b. Sofern das Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis hat, ist das Impressum in diesem anzugeben.
  • c. Eine Verletzung der Impressumspflicht kann eine unlautere Geschäftspraktik sein.
  • d. Ein unklares Impressum geht zu Lasten desjenigen, der ein unklares Impressum veröffentlicht

Frage 111

Frage
Frau Adler arbeitet neben ihrem Studium für eine Online-Zeitung. Am 5. Jänner 2020 veröffentlicht sie einen Artikel, in dem sie aus Unachtsamkeit eine unwahre Tatsachenbehauptung über Herrn Fischer erhebt. Die unwahre Tatsachenbehauptung ist zudem rufschädigend, indem sie das berufliche Fortkommen des Herrn Fischer gefährdet. Am 29. April 2020 entdeckt er den Artikel und möchte gegen die unwahre Behauptung vorgehen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Es besteht die Pflicht zur Veröffentlichung der Gegendarstellung, wenn spätestens zwei Monate ab dem Zeitpunkt, an dem Herr Adler Kenntnis von der unwahren Tatsachenbehauptung erlangt, also am 29. Juni 2020, ein Gegendarstellungsbegehren beim Medieninhaber eintrifft, und keine anderen Gründe die Veröffentlichungspflicht ausschließen.
  • b. Herr Fischer kann sich gegen die unwahre Tatsachenbehauptung zivilrechtlich wegen Rufschädigung gem § 1330 Abs 2 UrhG ABGB wehre
  • c. Herr Fischer kann keine Gegendarstellung begehren, weil die unwahre Tatsachenbehauptung in einer Online-Zeitung veröffentlicht wurde. Das Gegendarstellungsrecht ist nur für periodische Druckwerke anwendbar
  • d. Herr Fischer wird mit einer Privatanklage wegen strafrechtlicher Kreditschädigung gem § 152 StGB Erfolg haben

Frage 112

Frage
Frau Steiner fühlt sich durch die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus in ihrem Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt. Sie möchte nicht durch den Staat in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt werden, sondern weiterhin ihre Freunde treffen. Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Ob die Regelung eine Verletzung des Grundrechtes auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist, wird im Wege einer Verhältnismäßigkeitsprüfung festgestellt.
  • b. Die Regelung ist ein Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
  • c. Frau Steiner steht keine Möglichkeit offen, diese Regelungen von einem Gericht auf ihre Grundrechtskonformität prüfen zu lassen, weil in Situation wie der „Corona-Krise“ die Grundrechte ausgesetzt werden
  • d. Ein Eingriff in das Grundrecht ist nach Art 8 Abs 2 EMRK jedenfalls statthaft, wenn er dem Schutz der Gesundheit dient.

Frage 113

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die medienrechtlichen Entschädigungsansprüche haben den Vorteil, dass neben dem materiellen Schaden auch der immaterielle Schaden ersetz wird.
  • b. Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) kann gem § 6 MedienG gegen den Medieninhaber vorgehen, wenn sie durch ein Medium einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung falsch verdächtigt wird.
  • c. Sowohl Opfer als auch Täter können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf den „Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen“ berufen.
  • d. Der Schutz der Unschuldsvermutung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Richter das Urteil verkündet.

Frage 114

Frage
Welche der folgenden Aussagen ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Während sich Gesetze und Verordnungen an einen generellen Adressatenkreis richten, regeln Bescheide und Urteile die Rechtsverhältnisse eines konkreten Adressaten(-kreises)
  • b. Das gleiche Wahlrecht, nach dem jeder Stimme das gleiche Gewicht zukommt, ist bei der Wahl zum Nationalrat und der Wahl zum Europäischen Parlament verwirklicht.
  • c. Es ist nicht möglich, sein Wahlrecht durch einen Stellvertreter auszuüben
  • d. Verstößt ein innerstaatliches (sonstiges) Verfassungsgesetz gegen Unionsrecht, darf das Verfassungsgesetz nicht angewendet werden.

Frage 115

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Gegendarstellung muss spätestens am 5. Tag nach Einlangen veröffentlicht werden
  • b. Der Medieninhaber hat den Betroffenen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert.
  • c. Wird dem Gegendarstellungsbegehren nicht entsprochen, kann der Betroffene binnen sechs Wochen einen Gegendarstellungsantrag beim zuständigen Zivilgericht stellen.
  • d. Die Veröffentlichung muss jedenfalls als „Gegendarstellung“ bezeichnet sein

Frage 116

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das bloße Verneinen einer These genügt in der Regel nicht, um dem Informationsgebot gerecht zu werden
  • b. Richtet sich das schriftliche Veröffentlichungsbegehren statt an den Medieninhaber an die Redaktion des Medieninhabers, gilt auch das als gültige Einbringung
  • c. Nach dem Knappheitsgebot soll die Gegendarstellung denselben Umfang haben wie der Artikel, der die unwahre Tatsachenbehauptung enthält.
  • d. Das Kontradiktionsgebot besagt, dass die Gegendarstellung widerspruchsfrei formuliert sein muss.

Frage 117

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Äußerungsfreiheit ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Äußerungsfreiheit ist in der EMRK und im StGG geregelt.
  • b. Erlaubt sind wahre Tatsachenbehauptungen und exzessive Werturteile.
  • c. Eine Person, die sich in ihrer Äußerungsfreiheit verletzt sieht, kann sich nur dann mit Erfolg an den EGMR wenden, wenn sie bereits alle innerstaatlichen Instanzen durchlaufen hat und sich bereits im Inland auf die Grundrechtsverletzung berufen hat.
  • d. Erlaubt ist die öffentliche Verbreitung von wahren und unwahren Tatsachenbehauptungen, nicht aber von Werturteilen.

Frage 118

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur Gegendarstellung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Zweck der Gegendarstellung ist der reine Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung.
  • b. Ein Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden.
  • b. Ein Gegendarstellungsantrag muss beim zuständigen Strafgericht eingebracht werden. c. Eine Gegendarstellung kann binnen zwei Monaten ab Kenntnis der Veröffentlichung der unwahren Tatsachenbehauptung begehrt werden.
  • d. Nur juristische Personen können Gegner einer Gegendarstellung sein

Frage 119

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Rundfunkrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Das ORF-Monopol war ein verhältnismäßiger Eingriff in die Äußerungsfreiheit
  • b. Die Direktoren des ORF müssen die Weisungen des Generaldirektors befolgen.
  • c. Tätigkeiten des ORF, die nicht unter den öffentlich-rechtlichen Auftrag fallen, dürfen nicht aus dem Programmentgelt finanziert werden.
  • d. Während das AMD-G („Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz“) Teleshopping uneingeschränkt erlaubt, ist Teleshopping nach dem ORF-G (ORF-Gesetz) untersagt.

Frage 120

Frage
Welche der folgenden Aussagen über die Website www.diepresse.com ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Die Website ist ein wiederkehrendes elektronisches Medium.
  • b. Die Website muss ein Impressum enthalten.
  • c. Die Website ist ein periodisches elektronisches Medium.
  • d. Die Website muss eine Offenlegung halten.

Frage 121

Frage
Welche der folgenden Aussagen über die österreichische Rechtsordnung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Österreichs Verfassungsbestimmungen sind auf mehrere Gesetze verstreut und nicht in einer einheitlichen Kodifikation niedergeschrieben.
  • b. Zentrales Organ der mittelbaren Bundesverwaltung ist der Landeshauptmann. Er ist an die Weisungen des zuständigen Bundesministers gebunden.
  • c. Richtlinien sind Rechtsquellen des Unionsrechts, die erst in nationales Unionsrechts umgesetzt werden müssen.

Frage 122

Frage
Welche der folgenden Aussagen zur österreichischen Rechtsordnung ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung werden Bundesbehörden für die Länder tätig.
  • b. Bei Nationalratswahlen ist der Grundsatz des allgemeinen Wahlrechts verwirklicht.
  • c. Österreichs Regierungsform: Republik.
  • d. Die österreichischen Höchstgerichte sind der Verfassungsgerichtshof, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Oberste Gerichtshof.

Frage 123

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Gerichtshöfen ist/sind richtig?
Antworten
  • Die österreichischen Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes sind der Verfassungerichtshof (VfGH) und der Oberste Gerichtshof (OGH).
  • b. Der Sitz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist in Straßburg
  • c. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entscheidet nur dann, wenn der innerstaatliche Rechtsweg horizontal und vertikal erschöpft ist.
  • d. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist ein Organ der Europäischen Union.

Frage 124

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Vertragsrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Nur schriftlich abgeschlossene Lizenzverträge sind gültig.
  • b. Die außerordentliche Kündigung von befristeten Lizenzverträgen kann nicht ausgeschlossen werden
  • c. Ein unbefristeter Lizenzvertrag kann ordentlich gekündigt werden, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
  • d. Verträge können grundsätzlich immer einseitig widerrufen werden.

Frage 125

Frage
Alexander wird beim Einkaufen in einem Geschäft fotografiert. Einige Tage später liest er in einer Zeitung einen Artikel, in dem ein Foto gezeigt wird, das ihn beim Einkaufen mit vielen Einkaufstaschen in den Händen zeigt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Alexander kann nur den Ersatz eines materiellen Schadens sinnvollerweise begehren.
  • b. Alexander kann sowohl den Ersatz eines materiellen Schadens als auch den Ersatz eines immateriellen Schadens sinnvollerweise begehren.
  • c. Alexander könnte geltend machen, dass die Veröffentlichung Anlass zu Missdeutungen gibt.
  • d. Alexander könnte dagegen sinnvollerweise gestützt auf das Recht am eigenen Bild vorgehen.

Frage 126

Frage
Marlene betreibt einen Modeblog. Darüber hinaus versendet sie an jene Personen, die sich dafür angemeldet haben, monatlich einen E-Mail-Newsletter. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
Antworten
  • a. Der Blog und der Newsletter sind wiederkehrende elektronische Medien.
  • b. Der Blog und der Newsletter sind elektronische periodische Medien.
  • d. Der E-Mail-Newsletter muss ein Impressum enthalten.

Frage 127

Frage
Welche der folgenden Aussagen zu den Grundrechten ist/sind richtig?
Antworten
  • Der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze auf ihre Grundrechtskonformität.
  • b. Ein Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens ist zulässig, wenn er aus einem im Gesetz aufgezahlten Grund erfolgt und verhältnismäßig ist.
  • c. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte prüft, ob Vertragsstaaten Grundrechte verletzen.
  • d. Grundrechtsverletzungen sind niemals zulässig.

Frage 128

Frage
Welche der folgenden Aussagen zum Urheberrecht ist/sind richtig?
Antworten
  • a. Selbst flüchtige Vervielfältigungen sind ein Eingriff in das Vervielfältigungsrecht.
  • b. Urheber können in keinem Fall auf ihr Urheberrecht verzichten
  • c. Eine Urheberrechtsverletzung kann durch gewisse im Gesetz genannte Gründe gerechtfertigt sein.
  • d. Das Urheberrecht kann nach dem Tod des Urhebers auf eine andere Person übergehen.
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