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Frage 1
Frage
Der Betriebsrat
Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG): Sind mindestens [blank_start]5[blank_end] wahlberechtigte Arbeitnehmer ständig in einem privaten Betrieb beschäftigt, kann ein [blank_start]Betriebsrat[blank_end] gewählt werden. Im öffentlichen Dienst wird ein [blank_start]Persobalrat[blank_end] gewählt. Wählen darf jeder Arbeitnehmer, der überwiegend für den Betrieb arbeitet und mindestens[blank_start]18[blank_end] Jahre alt ist. Hierzu gehören auch Außendienstmitarbeiter, Heim- oder Telearbeiter, [blank_start]Auszubildende[blank_end] und Leiharbeiter, die länger als [blank_start]3[blank_end] Monate beschäftigt werden sollen.
Wer kann gewählt werden? Zur Wahl kann sich jeder Mitarbeiter stellen, der seit mindestens [blank_start]6[blank_end] Monaten für den Betrieb arbeitet. Ausgenommen von Wahl- und Aufstellungsrecht sind hingegen leitende Angestellte. Für eine Betriebsratswahl müssen mindestens [blank_start]5[blank_end] wählbare Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
Die Belegschaft ist allerdings [blank_start]nicht[blank_end] verpflichtet, einen Betriebsrat zu wählen. Auf der anderen Seite kann auch dann ein Betriebsrat gewählt werden, wenn die Mehrheit der Belegschaft [blank_start]dagegen[blank_end] ist.
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle [blank_start]4[blank_end] Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt [blank_start]4[blank_end] Jahre. Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als [blank_start]Ehrenamt[blank_end]. Ihnen dürfen durch ihr Amt keine Vor- und Nachteile entstehen. Sie genießen allerdings einen besonderen [blank_start]Kündigungsschutz[blank_end]. Der Betriebsrat wird für seine Aufgaben von der Arbeit [blank_start]freigestellt[blank_end]. Der [blank_start]Arbeitgeber[blank_end] stellt die für die Aufgabe erforderlichen Mittel zur Verfügung. Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so entsenden sie Mitglieder in einen Gesamtbetriebsrat. In einem [blank_start]Konzern[blank_end] können diese wiederum einen Konzernbetriebsrat bilden. Im Fall EU-weit operierender Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen: [blank_start]europäischer[blank_end] Betriebsrat.
Antworten
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5
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Betriebsrat
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Personalrat
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18
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Auszubildende
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3
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6
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5
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nicht
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dagegen
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4
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4
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Ehrenamt
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Kündigungsschutz
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freigestellt
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Arbeitgeber
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Konzern
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europäischer