Erstellt von Biljana Vasic
vor etwa 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Definition Rechtsgeschäft | Rechtsgeschäft ist eine private Willenserklärung, die darauf gerichtet ist, eine dem erklärten Willen entsprechende Rechtsfolge eintreten zu lassen. |
Arten von Rechtsgeschäften | -Einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. Gestaltungsrechte) -Zweiseitiges Rechtsgeschäft (Vertrag) -Mehrseitiges Rechtsgeschäft (Beschluss) |
Arten von Rechtsgeschäften | -Verpflichtungs Geschäft (Vertrag) - Verfügungsgeschäft (z.B. Eigentums-übertrag) |
Was ist das Rechtgeschäft unter Lebenden? Nenne Beispiele | Sie entfalten ihre Wirkung zu Lebzweiten einer oder mehrere Parteien. Bsp.: -Vertrag -Eigentumsübertrag unter Lebenden |
Was ist das Rechtsgeschäft von Todes wegen? Nenne Beispiele | Sie gestalten die Rechtsverhältnisse nach dem Ableben einer oder mehrerer Parteien. Bsp: -Testament -Erbvertrag -Schenkung von Todes wegen |
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