Erstellt von Dionys Rieder
vor fast 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Bauplanungsrecht: | WO und WAS darf gebaut werden = 2-Dimensionalität Geregelt im Baugesetzbuch (BauGB) = Bundesrecht |
Bauordnungsrecht: | WIE darf gebaut werden = 3-Dimensionalität Geregelt in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) =Landesrecht |
Kompetenz der Gesetzgebung, Bund hat die Zuständigkeit zur Regelung des Rechtes der: (6 Punkte) | - städtebaulichen Planung - Baulandumlegung - Zusammenlegung von Grundstücken - Bodenverkehr - Erschließung - Bodenbewertung |
Rechtsverordnungen zum BauGB sind: (2 Punkte) | - Baunutzungsverordnung (BauNVO) - Planzeichenverordnung (PlanZV) |
Aufgabe der Bauleitplanung: (+ Paragraph) | Vorbereitung+Leitung: bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des BauGB (§1 Abs. 1 BauGB) |
Ziele der Bauleitplanung: (3 Punkte) | - Verhinderung einer ungeordneten baulichen Entwicklung in Städten und Dörfern - Verhinderung einer Zersiedelung der Landschaft - Bereitstellung von Bauflächen für Wohnen und Gewerbe in ausreichendem Umfang |
Aufbau und wesentliche Regelungsinhalte des BauGB: (Gliederung in 4 Kapitel) | - Allgemeines Städtebaurecht - Besonderes Städtebaurecht - Sonstige Vorschriften - Überleitungs- und Schlussvorschriften |
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