Erstellt von Dionys Rieder
vor fast 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Regelverfahren Ablaufschema | - Für die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen gelten einheitliche Regeln und Vorschriften im BauGB |
Verfahren Ablauf-Struktur "3 Säulen" mit den Kernelementen | - Gemeinde - Bürger - Behörden |
Verfahren Aufstellungsbeschluss (4 Punkte) | - Einleitung des Verfahrens durch Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats - Voraussetzung für z.B.: +Erlass einer Veränderungssperre + Zurückstellung von Baugesuchen + Zulassung eines Vorhabens während Planaufstellung - Im Beschluss ist anzugeben, ob Neuaufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung - Geltungsbereich des BP ist genau zu bezeichnen |
Verfahren: Ausarbeitung des Vorentwurfs (3 Punkte) | - Erarbeitung Vorentwurf BP in Zeichnung und Text - Ggf. Alternativen darstellen - Vorentwurf = Grundlage für frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit |
Verfahren: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und TÖB's (Träger öffentlicher Belange) (4 Punkte) | - frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit - Gemeinde: frühzeitige Beteiligung der Behörden (Scoping) & TÖB's - > gibt Informationen über den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (Scooping) - Nach frühzeitiger Bürger- und Behördenbeteiligung erfolgt ggf Überarbeitung des Bauleitplanentwurfs |
Verfahren Umweltprüfung und Umweltbericht (3 Punkte) | - Umweltprüfung: Durchführung für die Belange des Umweltschutzes - Umweltbericht: voraussichtliche Umweltauswirkungen + Beschreibung & Bericht - Umweltbericht = gesonderter Teil der Begründung des Bauleitplans |
Verfahren: Öffentliche Auslegung (4 Punkte) | - Entwurf Bauleitplan + Begründung + Umweltbezogene Stellungnahme wird für einen Monat öffentlich ausgelegt - Ort und Dauer sind mindestens eine Woche davor ortsüblich bekannt zu machen - Gemeinde holt zeitgleich Stellungnahmen berührter Behörden oder TÖB's ein. Stellungnahmen müssen innerhalb eines Monats abgegeben werden - Bauleitplanentwurf kann auch online gestellt werden |
Begründung zur Bauleitplanung §2a BauGB (3 Punkte) | - Gemeinde hat im Aufstellungsverfahren dem Entwurf des Bauleitplans eine Begründung beizufügen - Darin enthalten sind: +Ziele, Zwecke, wesentliche Auswirkungen + Umweltbericht: Anlage 1 zum BauGB ermittelte und bewertete Belange des Umweltschutzes - Umweltbericht bildet gesonderten Teil der Begründung |
Begründung zur Bauleitplanung Inhalte (3 Punkte) | - Kernpunkte der Planung (Grundgedanken, Leitziele) - Darlegung und Bewertung der wesentl. Gesichtspunkte - Angaben über Anpassung der Planung an Ziele der Raumordnung |
Umweltprüfung Scoping (3 Punkte) | Festlegung: - Untersuchungsumfang - Untersuchungsmethode - Detailierungsgrad |
Umweltprüfung ( 4 Punkte) | - Abwägung: Ergebnis der Umweltprüfung ist in der abschl. Abwägungsentscheidung zu berücksichtigen. - Monitoring: Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Gemeinde, ggf. Maßnahmen zur Abhilfe - Schutzgüter: Fläche, Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pflanzen, Mensch (Erholung), Mensch (Lärmemissionen), Landschaft, Kultur- und Sachgüter -Umweltprüfung als Trägerverfahren: für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung |
Umweltbericht: Ziel und Zweck (4 Punkte) | - Ergebnisse der Ermittlung und Bewertung der Umweltprüfung werden im Umweltbericht beschrieben - ist eigenständiger Bestandteil der Begründung - dient der Optimierung der Abwägungsunterlagen und der Information der Öffentlichkeit und Behörden - Regelungen dazu trifft die Anlage §2 Abs. 4 und §2a BauGB |
Umweltbericht Einbindung in die Begründung BP (2 Punkte) | - grundsätzlich wird für alle Bauleitplan-Verfahren eine Umweltprüfung durchgeführt - im Umweltbericht wird diese beschrieben und bewertet |
Aufbau Begründung: (A-G) | A. Anlass und Erfordernis der Planung B. Planungsrechtliche Situation C. Beschreibung des Planungsgebiets D. Städtebauliche Konzeption und gepl. baul. Nutzung E. Erschließung F. Gestalterische Ziele der Grünordnung G. Umweltbericht |
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