Erstellt von Márton András Nagy
vor mehr als 6 Jahre
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Frage | Antworten |
1. Was sind die drei Grundsäulen der Patentierbarkeit? (Deutsch & Englisch) | Erfinderische Tätigkeit – Inventive step Gewerbliche Anwendbarkeit – Industrial applicability Neuheit – Novelty |
2. Was gehört zur Offenbarung einer Erfindung? | • Beschreibung • Patentansprüche • Zeichnung • Hinterlegung biologischer Materialien (Biotechnologie) • Sequenzprotokolle - für Erfindungen mit DNA |
3. Was gehört nicht zur Offenbarung? | • Zusammenfassung |
5. Was gibt es für Besonderheiten für die Offenbarung einer Erfindung im Bereich der Biotechnologie, wenn nicht ohne weiteres verfügbares genomisches Material verwendet wird? | • Hinterlegung des biologischen Materials (Deutsches Recht/EU-Recht) bei einer geeigneten stelle (Leibniz Institut) |
6. Durch was ist die Hinterlegung international geregelt? | • Durch den Budapester Vertrag, Weltweit anerkannt, Jeder hat Zugriff, unwiderrufliche Freigabe Erklärung für 30 Jahre |
7. Im Rahmen des Einspruch Verfahrens ändert die Patentinhaberin ihren Patentanspruch „Method of operating a heart pacer“ zu „Device of pacing a heart characterized by the features of the disclosed method of operating“. Warum kann das zum Verlust des Patentes führen? (Verfahrensanspruch -> Produktanspruch) | • Kategoriewechsel ist prinzipiell erlaubt aber der Schutzumfang erweitert sich, welches nach §123 3 EPÜ nicht erlaubt ist und zum Verlust des Patentanspruchs. • Beweis bei Produkt ist einfacher zu erhalten als bei Verfahren (Spionage etc.) |
8. Mit welcher Begründung lehnte der US Supreme Court mit seiner Entscheidung (Association of Molecular Pathology vs. Myriad Genetics vom 13.06.2013) die Patentfähigkeit des BRCA1/BRCA2-Gens ab? Verwenden sie die übliche Bezeichnung. Erläuterung kann auf Deutsch sein. | • In USA gilt: „Product by nature“ Neuheit nicht gegeben, da Proteine ein Naturprodukt sind und deshalb nicht neu erfunden wurden. 1 Säule der Patentierbarkeit verletzt (Neuheit) |
9. Was ist mit dem cDNA-Anspruch von BRCA1 und BRCA2? | • Ist Patentierfähig, da cDNA nicht natürlich vorkommt |
10. Worin sehen BPatG und BGH im Gegensatz zur USA die Patentierbarkeit von Naturstoffen? | • In der Erstmalige isolierte Bereitstellung des Naturstoffs sehen sie die eigentliche erfinderische Leistung |
11. Erläuteren sie das DPMA Anmeldeverfahren bis zur Erteilung bzw. Rückweisung | • 1. Einreichung und Anmelden der Erfindung • 2. Offensichtlichkeitsprüfung durch das Patentamt (Grundsätzliche Probleme zur Patentierbarkeit z.b. Foltermethode sofortige Rückweisung des Antrags) • 3. Zwangsveröffentlichung nach 18 Monaten • 4. Recherche- oder Prüfungsantrag stellen • 5. Prüferentscheid (Erteilung oder Zurückweisung) |
yes | |
12. Welches Rechtsmittel hat der Markenanmelder, wenn seine Markenanmeldung von der Markenstelle zurückgewiesen wird? | • Erinnerung (gegen einen nicht-voll-Juristen; Prüfung des Markenantrags durch einen Juristen) • Falls Erinnerung erfolglos: Beschwerde Marke Selber – Wie ist die Marke Formuliert Dienstleistungsverzeichnis – Wofür ich meine Marke anmelde Verbraucherkreis – Richtet sich an die Masse |
Möglichkeiten für Deutsche Anmelder Globalen Patentschutz zu Erhalten | Internationale Anmeldung (PCT) Nationale Anmeldungen Regionale Anmeldungen (EPÜ, Golfstaaten, Afrika- ARIPO) |
13. Die Patentanmeldung wurde am 12. Juli 2017 eingereicht. Wann (Datum) wird sie veröffentlicht? Wann endet die Prioritätsfrist? Unter welcher Prämisse verlängert sich die Prioritätsfrist und wie? | • Veröffentlichung nach 18 Monaten 12.01.2019 • Prioritätsfrist endet nach 12 Monaten 12.07.2018 Wenn Prioritätsfristende auf einen Feiertag fällt nächster Werktag |
14. Innerhalb welcher Frist können Nachanmeldungen getätigt werden? | • Patente: 12 Monate • Gebrauchsmuster: 12 Monate • Marken: 6 Monate |
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