Erstellt von Mister Normal
vor fast 6 Jahre
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Frage | Antworten |
Durch wen werden minderjährige Kinder vertreten? | Obsorgeberechtigte |
Braucht es zur Vertretung des Minderjährigen das Zusammenwirken beider Elternteile? | Grds kann jeder Elternteil das Kind für sich allein berechtigten und verpflichten (Einzelvertretung). In bestimmten wichtigen Angelegenheiten ist Zusammenwirken aber nötig (Name, Religion, vorzeitige Lösung eines Lehr-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses) |
Wann ist nicht nur die Zustimmung beider Elternteile, sondern auch die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts bei der Vertretung des Kindes erforderlich? | Wenn es um eine Angelegenheit geht, die nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört. Bsp: Veräußerung/Belastung von Liegenschaften; die Ausschlagung einer Erbschaft |
Die gesetzliche Vertretungsmacht über Minderjährige endet automatisch mit deren Volljährigkeit. Davor gilt grds die "Familienautonomie". Was heißt das? | Die gesetzlichen Vertreter entscheiden über das Wohl des Kindes |
Die Vertretungsmacht von Organen juristischer Personen wird auch Formalvollmacht genannt, weil ... | die Vertretungsmacht hinsichtlich ihres Umfangs nicht beschränkbar ist |
Was ist Gesamtvertretung? | Gesamtvertretung liegt vor, wenn nur mehrere Personen gemeinsam wirksam vertreten können. |
Was ist bei der Vertretung von jur. Personen des ÖffR im Vgl zu jur. Personen des PrivatR besonders? | Die Rsp sieht bei der Vertretung von jur. Personen des ÖffR einen weitergehenden Gleichlauf von Außen- und Innenverhältnis |
Wie heißt die rechtsgeschäftliche Vertretungsbefugnis | Vollmacht |
Was ist die Vollmacht für eine Art von Willenserklärung? | Eine (auch konkludent mögliche) einseitige empfangsbedürfite Willenserklärung des Vollmachtgebers |
Was betrifft die Vollmacht? | Das rechtliche Können im Außenverhältnis, also das Verhältnis zw Geschäftsherren und Drittem |
Wird die Vollmacht ggü Vertretern erklärt, liegt ... vor. Wird sie ggü Dritten erklärt, liegt ... vor. | internerne Bevollmächtigung (Innenvollmacht) externe Bevollmächtigung (Außenvollmacht) |
Wonach bestimmt sich der Vollmachtsumfang bei der Außenvollmacht? Wenn dann Beschränkungen im Innenverhältnis vorliegen, sind diese von Bedeutung, wenn sie dem Dritten offenbar nicht auffallen mussten? | Nach der Erklärung, die nach außen abgegeben wurde Die sind dann ohne Bedeutung |
Was ist eine Anscheinsvollmacht? | Eine Anscheinsvollmacht liegt vor, wenn der Erklärungsempfänger im Sinne der Vertrauenstheorie darauf vertrauen durfte, dass eine Vollmacht des Vertretenen vorliegt, obwohl dieser niemals eine erteilen wollte. |
Welche drei kumulativen Voraussetzungen gelten für die Anscheinsvollmacht? | • Redlichkeit (Dritter muss auf Vollmacht vertraut haben; bereits leichte Fahrlässigkeit schadet) • Verhalten des Vertretenen (Vertrauen muss darauf basieren) • Rechtsschein muss bestanden haben (Gewönhlichkeit muss vorliegen) |
Was ist ein Insichgeschäft? | Ein Insichgeschäft liegt vor, wenn der Vertreter durch eine Erklärung an sich selbst rechtsgeschäftliche Wirkungen für und gegen den Vertretenen herbeiführen kann. |
Was ist die Rechtsfolge eines Insichgeschäfts? | Unwirksam, da typischerweise sittenwidrig. Ausnahme: Vertreter beweist, dass keine Interessenkollission droht |
Ein in das Firmenbuch eingertragener Unternehmer kann Prokura erteilen. Was ist das? | Eine Formalvollmacht, die zu allen Geschäften berechtigt, die der Unternehmerbetrieb mit sich bringt |
Was ist eine Handlungsvollmacht? | Jede Vollmacht, erteilt von Unternehmer, die nicht als Prokura erteilt wurde |
Umfang einer Handlungsvollmacht? | Keine Formalvollmacht! Beliebige Ausgestaltung möglich. Besonders heikle Geschäfte erfordern besondere Befugniserteilung |
Wirken Beschränkungen einer Handlungsvollmacht ggü Verbraucher? | Beschränkungen wirken nur, wenn Verbraucher diese bewusst waren (grobe Fahrlässigkeit des Verbrauchers schadet) |
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