Erstellt von Mister Normal
vor fast 6 Jahre
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Frage | Antworten |
Wodurch unterscheidet sich der Bote vom Stellvertreter? | Der Bote bildet keinen rechtsgeschäftlichen Willen im Vgl zum Stellvertreter; der Bote teilt als verlängerte Hand fremden Willen mit |
Empfangsboten sind wie? | der Briefkasten des Geschäftsherren; der Zugang an den Boten = Zugang an den Geschäftsherren |
Was macht der Erklärungsbote? Was, wenn ihm ein Fehler unterläuft? | Er soll fremde Erklärungen überbringen unterläuft ihm beim Übermitteln ein Fehler, muss Auftraggeber den so gegen sich gelten lassen (Aufhebung wg Erklärungsirrtum aber möglich) |
Was zeichnet den Treuhänder aus? | Der Treuhänder übt Rechte in eigenen Namen, aber in fremden Interesse aus Er "kann mehr, als er darf" |
Szenario: Geschäftspartner erkennt, dass Treuhänder sich durch den Abschluss im eigenen Namen treuwidrig verhält, schließt trzd das Geschäft ab. Rechtsfolge? | Geschäft ist wegen § 879 nichtig (er nimmt an einer Veruntreuung teil) |
Je nachdem, ob der Treuhänder für einen oder mehrere Treugeber agiert, spricht man von? | einseitiger, zweiseiger (beidseitiger) oder mehrseitiger Treuhand |
Was passiert bei der fremdnützigen Treuhand (Verwaltungstreuhand)? | Der Treuhänder handelt hier nur im Interesse des Treugebers |
Die eigennützige Treuhand dient auch welchen Interessen? | Jenen des Treuhänders |
Wodurch unterscheidet sich ein Vermittler von einem Vertreter? | Vermittler sind keine Stellvertreter, weil sie den Geschäftsabschluss nur vorbereiten, ihn aber nicht selbst tätigen |
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